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ADB:Schwarzenberg, Johann Adolf Fürst zu

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Artikel „Schwarzenberg, Johann Adolf Fürst v.“ von Franz von Krones in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 34 (1892), S. 770–772, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schwarzenberg,_Johann_Adolf_F%C3%BCrst_zu&oldid=- (Version vom 27. Dezember 2024, 02:31 Uhr UTC)
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Schwarzenberg ***): Johann Adolf Fürst v. S., geb. am 22. Mai 1799, † am 15. September 1888. Aus der Ehe seines Vaters Josef Johann N. Fürsten v. S. († 1833) mit Pauline K. Prinzessin von Arenberg kam Johann Adolf als drittes Kind und erstgeborener Sohn zur Welt. Dem elfjährigen Knaben wurde seine Mutter durch jenen entsetzlichen Brand entrissen, welcher das Gartenfest ihres Schwagers Karl Ph. v. S. (s. A. D. B. XXXIII, 308) zur Feier der Hochzeit Napoleon’s I. mit Marie Luise von Oesterreich zum tragischen Ereigniß stempelt. Während sein jüngerer Bruder Felix (s. A. D. B. XXXIII, 266) die Laufbahn des Diplomaten und Staatsmannes mit bedeutender Zukunft, der jüngste die des Kirchenfürsten betrat, entwickelte sich in dem Erstgeborenen die Eigenart des Vaters, die dem praktischen Leben, der [771] wirthschaftlichen Gütererzeugung zugewandte Thätigkeit eines Cavaliers, dem die Anwartschaft gewaltiger Besitzstände, die Verwaltung von Gütern im Umfange eines richtigen Fürstenthums beschieden war.

Der Tod seines Vaters legte das Majorat in die Hände des 34jährigen Fürsten. Zwei Jahre später wurde er (1835) mit dem Ehrenamte betraut, die Thronbesteigung Kaiser Ferdinand’s dem Berliner Hofe anzuzeigen; 1838 wohnte er als Bevollmächtigter Oesterreichs der Krönung der englischen Königin Victoria bei. Der Schwerpunkt seines Wirkens ruhte jedoch in der Verwaltung seiner weitschichtigen Güter. Schafzucht, Spirituosen- und Zuckererzeugung, Forstcultur und Bergbau fanden an ihm einen verständnißvollen Förderer, und man begreift, daß ein Cavalier, der das ganze Gebiet landwirthschaftlicher Gütererzeugung mit solchen Mitteln und mit solcher Sachkenntniß überblickte, als Präses an die Spitze der k. k. patriotisch-ökonomischen Landwirthschaftsgesellschaft Böhmens gewählt wurde, und sich für die im wesentlichen Umschwung begriffene Betriebsart als zeitgemäßen Fortschritt selbstthätig einsetzte. Aber eine durch Geburt und Besitz so hervorragende Persönlichkeit des böhmischen Hochadels konnte auch dem politischen Leben Oesterreichs nicht fern bleiben. 1829 Kammerherr, 1836 Ritter des goldenen Vließes, 1854 Großkreuz des Stephansordens sah sich der 61jährige Fürst, seit 1830 mit Eleonore Fürstin v. Liechtenstein vermählt, in das parlamentarische Leben gezogen, das für Oesterreich mit dem Jahre 1860 wieder anbrach und seinen allerdings schüchternen Anfang mit dem „verstärkten Reichsrath“ machte. Ihm gehörte seit 29. April 1860 S. als lebenslängliches Mitglied an. Er nahm hier wiederholt das Wort und zwar vorzugsweise in den seinem Gesichtskreis als dem eines Landwirths und Industriellen nahegerückten Fragen. Doch streiften seine Bemerkungen auch Verwaltungsangelegenheiten des Staates, wie die in der Sitzung vom 21. September 1860, worin er den vormärzlichen Patrimonialherrn hervorkehrte und die ungleich vertheuerte Administration des Staates besprach. Auch für das Majoritätsvotum trat er in der wichtigen Sitzung vom 25. September ein. Er entgegnete einem Vorredner, es sei an der Zeit, sich klar zu machen, daß die Mitglieder dieser hohen Versammlung in derselben nicht in der Eigenschaft von Vertretern der verschiedenen Stämme und Nationalitäten Oesterreichs erschienen, sondern nur aufgefordert und berufen seien, zu Rathe zu sitzen und Gegensätze, die zur Berathung vorgelegt würden, zu begutachten. Der Reichsrath würde seiner Bestimmung nicht nachgekommen sein, und sich einer Anmaßung schuldig gemacht haben, wenn er sich auf etwas anderes eingelassen hätte. Uebrigens könne er nur zur persönlichen Beruhigung und zur Aufklärung sagen, daß der czechische Volksstamm in Böhmen gar nicht gedrückt sei, indem er seine Schulen, in welchen die Landessprache gelehrt werde, seinen Clerus und seine Bildungsanstalten in der Landessprache besitze und das officielle Blatt in Prag in der czechischen Sprache geschrieben erscheine. Dieser Stamm könne sich somit über Bedrückung nicht beklagen. Es sei hier wohl hervorgehoben worden, daß der Majoritätsantrag nicht genug präcisirt sei, allein es scheine eben darin auch ein besonderer Vorzug dieses Vorschlages zu liegen, da der Reichsrath gar nicht die Bestimmung habe, vorzuschreiben, sondern bloß zu rathen. Würde weiter gegangen, so würde das Mandat des Vertrauensmannes überschritten, das Vertrauen mißbraucht werden. Das Majoritätsvotum bewege sich in den entsprechenden Schranken, drücke seine Meinung nach bestem Wissen und Gewissen, nach der besten Ueberzeugung aus und enthalte sich der Anmaßung dessen, wozu die Berechtigung fehlt. Die Rechte des Souveräns dürfen, was heute leider oft angestrebt werde, nicht geschmälert werden. Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich müsse Kaiser und Herr bleiben. Da sich durch diese Bemerkung einer der Vertreter [772] des Minoritätsvotums, Graf Hartig, angegriffen fühlte, so entgegnete er auch mit aller Entschiedenheit.

Fürst S. trat, als der neue constitutionelle Reichstag 1861 einberufen wurde, als erbliches Mitglied ins Herrenhaus, war 1861–67 im böhmischen Landtage und wurde 1867 wieder in denselben gewählt. Um diese Zeit begegnen wir ihm auch als Präses der k. k. Landwirthschaftsgesellschaft und der Commission der forstwirthschaftlichen Ausstellung im Prater. Eine Führerrolle im politischen Leben war ihm nicht beschieden, aber er blieb – wenn auch immer mehr als Beobachter aus der Ferne – eine namhafte Stütze der conservativen Feudalpartei, ohne dieser auf allen Wegen zu folgen.

Wurzbach, Biogr. Lex. XXXIII (1877), 78–82. – Verhandlungen des österr. verstärkten Reichsrathes 1860. (Wien.)

[770] ***) Zu Bd. XXXIII, S. 305.