Zum Inhalt springen

ADB:Schwerin, Otto Graf von

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Schwerin, Otto von“ von Ferdinand Hirsch in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 35 (1893), S. 764–766, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schwerin,_Otto_Graf_von&oldid=- (Version vom 12. Dezember 2024, 14:09 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Nächster>>>
Seidl, Karl von
Band 35 (1893), S. 764–766 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Otto von Schwerin (1645–1705) in der Wikipedia
Otto von Schwerin in Wikidata
GND-Nummer 119237482
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|35|764|766|Schwerin, Otto von|Ferdinand Hirsch|ADB:Schwerin, Otto Graf von}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=119237482}}    

Schwerin *): Otto v. S., der Jüngere, brandenburgischer Geh. Rath, wurde als der älteste Sohn des Oberpräsidenten Otto v. S. am 21. April 1645 zu Berlin geboren. Er erhielt seine erste Erziehung im elterlichen Hause, wurde dann 1658 von seinem Vater, da sich dieser seiner vielen Amtsgeschäfte wegen nicht genügend um dieselbe kümmern konnte, nach Halle geschickt, bezog im März 1660 die Universität Heidelberg, siedelte dann 1662, nachdem er sich inzwischen eine Zeit lang bei seinem Vater in Preußen aufgehalten hatte, nach Leyden und endlich 1664 nach Frankfurt a. O. über. Im März 1665 ging er auf Reisen, besuchte Holland, die spanischen Niederlande und Frankreich und hielt sich zuletzt über ein Jahr lang in Paris auf, wo er bei Hofe Zutritt fand und auch schon vom Kurfürsten zu diplomatischen Geschäften verwendet wurde. Bald nach seiner Rückkehr nach Berlin wurde er am 7. Juni 1667 von dem Kurfürsten zum Hauptmann der Grafschaft Ruppin, dann am 14. Januar 1668 zum Hof- und Kammergerichtsrath bestellt. Er wohnte im Juni desselben Jahres zusammen mit seinem Vater der zweiten Vermählung des Kurfürsten zu Gröningen bei und wurde am 11. August zum Kammerherrn ernannt. Er vermählte sich im nächsten Jahre mit Ermgard Marie, Tochter des Freiherrn v. Quadt zu Wickradt. Angesichts des bevorstehenden Krieges gegen Frankreich betraute ihn 1672 der Kurfürst mit diplomatischen Sendungen nach Dresden, Hannover und Heidelberg, schickte ihn dann als seinen Bevollmächtigten auf den obersächsischen Kreistag nach Leipzig und Anfang 1673 auf die Zusammenkunft des ober- und niedersächsischen Kreises zu Quedlinburg, dort empfing er seine vom Kurfürsten am 23. Januar 1673 vollzogene Ernennung zum Geh. Rathe. Im Mai 1673 wurde er von demselben als sein Gesandter auf den in Köln zusammentretenden Friedenscongreß und, nachdem dieser sich aufgelöst hatte, die Verhandlungen aber nach London verlegt waren, im Mai 1674 dorthin geschickt, kehrte aber schon Ende Juli, da auch die dortigen Friedensversuche scheiterten, in die Heimath zurück. Damals kaufte er mit Hülfe der reichen Mitgift seiner Gemahlin die Herrschaft Nothhausen im Jülichschen. Im März 1675 wurde er wieder nach London geschickt, wo er dann bis zum December 1678 als Gesandter des Kurfürsten sich aufgehalten und sich eifrig aber vergeblich bemüht hat, König Karl II. zum Anschluß an die gegen Frankreich verbündeten Mächte zu bewegen. Der Kurfürst bezeugte ihm seine Zufriedenheit mit seinen Diensten dadurch, daß er ihn während jener Zeit, am 11. Juni 1676, zum Wirklichen Geh. Rathe ernannte. Nach seiner Rückkehr lebte er eine Zeit lang auf seinen rheinischen Gütern, begab sich aber Ende März 1679 nach der Mark, stand seinem Vater während der letzten Krankheit desselben zur Seite und übernahm nach dessen Tode (14. November 1679) den ihm durch dessen Testament vermachten Haupttheil der väterlichen Güter, die Herrschaft Alt-Landsberg, die Wildenhoff’schen Güter in Preußen und die aus der Erbschaft seines Anfang 1679 verstorbenen Oheims, des Generalmajors Bogislaw v. S. stammenden Zuchen’schen Güter in Pommern, ein Besitz, den er dann noch durch weitere Ankäufe vermehrt hat, zugleich ging auf ihn auch die Erbkämmererwürde der Kurmark über. Um diesen reichen Güterbesitz zu verwalten, hielt er sich die nächsten Jahre vom Staatsdienste fern, doch wurde er Anfang 1683 als Gesandter nach Wien geschickt, wo er, freilich vergeblich, sich bemüht hat, den Kaiser angesichts der heraufziehenden Türkengefahr zum Waffenstillstande mit Frankreich zu bewegen und die Ansprüche des Kurfürsten auf die schlesischen Fürstenthümer geltend zu machen. April 1684 von dort heimgekehrt, wurde er Februar 1686 wieder dorthin geschickt und er hat während seines bis in den Juni sich erstreckenden Aufenthaltes [765] daselbst nach großen Schwierigkeiten die Belehnung des Kurfürsten mit Magdeburg erwirkt und aufs neue dessen schlesische Ansprüche in Erinnerung gebracht. Nachdem er dann 1686 eine diplomatische Sendung zu den braunschweigischen Herzögen ausgeführt hatte, nahm er in Berlin als Mitglied des Geh. Rathes seinen Wohnsitz, er hat der Sitzung am 7. Mai 1688 in Potsdam beigewohnt, in welcher der schon todkranke Kurfürst von den Geh. Räthen sich verabschiedete und dem Kurprinzen die Regierung übergab, auch bei dessen Tode am 9. Mai war er zugegen. Auch zu dem neuen Kurfürsten Friedrich III., dem er bei der feierlichen Huldigung am 14. Juni als Erbkämmerer das Scepter vortrug, stand er in den engsten Beziehungen, doch hat er nie eine so einflußreiche Stellung wie einst sein Vater eingenommen, sondern sich immer den leitenden Ministern, zuerst Danckelmann, nachher Kolbe v. Wartenberg untergeordnet. In dem Gutachten, welches er auf Befehl Friedrich’s III. über das Testament des verstorbenen Kurfürsten abgab, sprach er sich gegen die Gültigkeit desselben aus, er leitete dann, als der Kurfürst zu Ende des Jahres nach dem Rhein ging, an der Spitze des Geh. Rathes in Berlin die Regierungsgeschäfte, begleitete aber 1689 den Kurfürsten auf dem Feldzuge nach dem Rhein. Ihm wurden dann reiche Gnadenbeweise von seiten desselben zu Theil, am 16. November 1689 verlieh ihm derselbe nach dem Tode seines Schwagers v. Blumenthal die einst von seinem Vater innegehabte Dompropstei Brandenburg, ernannte ihn am 25. März 1693 zum Verweser und Hauptmann von Crossen, Züllichau und Schwiebus, 1693 zum Comthur des Johanniterordens, dem er schon seit 1671 angehörte, zu Lagow, doch trat er damals die Hauptmannschaft Ruppin an einen Bruder Danckelmann’s ab. In den Jahren 1696–98 führte er während der mehrmaligen Abwesenheit des Kurfürsten in Cleve, in Preußen und in Pommern an der Spitze des Geh. Rathes die Regierung in der Mark. Ebenso wie die anderen vornehmen und älteren Minister war er gegen Danckelmann, durch den er sich von der Theilnahme an den wichtigeren Staatsgeschäften ausgeschlossen sah und dem er es zuschrieb, daß ihm nach der Abtretung des Schwiebuser Kreises die mit der Verwaltung desselben zugeflossenen Einkünfte entzogen wurden, feindlich gesinnt und er hat auch bei dem endlichen Sturze desselben (1697) mitgewirkt. In der Denkschrift, welche er nach Danckelmann’s Verhaftung ebenso wie die übrigen hohen Staatsbeamten über dessen Amtsführung abzufassen hatte (31. Januar 1698), sprach auch er, freilich in vorsichtiger und anscheinend bedauernder Weise, Verdächtigungen gegen denselben aus und er wurde Mitglied der Commission, welche am 4. März das erste Verhör mit dem Verhafteten abhielt und auch nachher das weitere Verfahren gegen denselben leitete. Welche Haltung er in der Frage der Erwerbung der Königswürde eingenommen hat, ist nicht bekannt, jedenfalls aber hat er für das Zustandekommen der von dem Kaiser angesichts der bevorstehenden Erledigung des spanischen Thrones gewünschten Allianz mit Brandenburg gewirkt. Noch vor dem Abschluß derselben (16. November 1700) wurde er von Kaiser Leopold am 11. September 1700 in den erblichen Reichsgrafenstand erhoben, welche Verleihung der Kurfürst am 13. December bestätigt hat; letzterer hatte schon am 11. April 1698 sein Gehalt, entsprechend dem der übrigen Wirklichen Geh. Räthe, um 2000 Thaler erhöht. Zur Königskrönung begleitete S. denselben nicht, sondern er blieb während derselben in Berlin, doch wurde ihm am 12. Juli 1701 von dem neuen Könige der Schwarze Adlerorden verliehen. Seit dem Jahre 1702 scheint S. sich infolge von Kränklichkeit meist von den Staatsgeschäften fern gehalten und auf seinen Gütern, zu denen nach dem Tode seines Bruders Friedrich Heinrich (1696) auch noch die Wolfshagen’schen in der Uckermark [766] hinzugekommen waren, gelebt zu haben. Er starb am 8. Mai 1705 zu Alt-Landsberg und wurde ebendaselbst begraben.

S. verband wie sein Vater innige Frömmigkeit mit duldsamem Sinn und Interesse für die Wissenschaften, er vermehrte die von diesem angelegte Bibliothek, vollendete das von demselben kurz vor seinem Tode in Alt-Landsberg gestiftete Hospital und gründete daselbst eine Wittwen- und Waisenkasse für die in der ganzen Herrschaft angestellten reformirten und lutherischen Prediger.

Geschichte des Geschlechts von Schwerin. – v. Orlich, Briefe aus England über die Zeit von 1674 bis 1678 in Gesandtschaftsberichten des Ministers Otto v. Schwerin des Jüngeren. Berlin 1837. – v. Orlich, Geschichte des Preußischen Staates im 17. Jahrhundert, 3 Bde., Berlin 1838, 1839. – Breßlau und Isaacsohn, Der Fall zweier preußischer Minister. Berlin 1878.

[764] *) Zu Bd. XXXIII, S. 425.