ADB:Senf, Heinrich Christian Ludwig
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Raßmann’s „Handwörterbuch der verstorbenen deutschen Dichter“ zu Grunde liegende Anführung in Meusel’s „Lexikon der verstorbenen Schriftsteller“ Bd. 13, S. 109: „S., H. C. F. (so!), Pfarrer zu … in Kursachsen, geb. zu … ; † 1793“, da ein sächsischer Pfarrer, auf welchen sie paßt, nicht bekannt ist; ob aber, wenn jenes der Fall ist, Meusel sein Todesjahr richtig angibt, muß dahin gestellt bleiben.
Senf: Mit dem Namen H. C. L. S. nennt sich der Verfasser einer unter dem Titel: „Gedichte von Filidor“ herausgekommenen Gedichtsammlung am Schluß der dem Buche beigegebenen, „Leipzig, im Herbstmond, 1788“ datirten Vorrede. Vermuthlich ist der Dichter identisch mit dem Leipziger Advocaten Heinrich Chr. Lebr. S., über den sich jedoch nur beibringen läßt, daß sein Name in den Jahrgängen 1787 bis 1791 des Leipziger Adreß-Calenders verzeichnet steht und eine von ihm verfaßte „Synopsis iuris civilis universi et iuris iudiciarii Saxonici tabulis comprehensa et in usum iuris studiosorum elaborata“ (Lipsiae 1796) nach seinem Tode im Druck erschien. Diesem Leipziger Juristen gilt wahrscheinlich auch die der Angabe in- Goedeke, Grundriß IV, 2. Aufl., 361 und 363.