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ADB:Sinoldt, Johann Helwig von

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Artikel „Sinold (gen. Schütz), Johann Helwig von“ von Adolf Köcher in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 34 (1892), S. 397–399, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Sinoldt,_Johann_Helwig_von&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 14:12 Uhr UTC)
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Sinold, Justus
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Sinold: Johann Helwig S. (gen. Schütz), Kanzler des Herzog Georg Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg, geboren am 25. Juni 1623, entstammte einer hessischen Adelsfamilie. Seinem Vater, Justus S. gen. Sch. (s. u.), der Geheimer Rat und Kanzler bei der hessischen Regierung und Universität zu Gießen war, verdankte er frühzeitige Einführung in den diplomatischen Dienst. Ehe er noch eine Universität besucht hatte, begleitete er denselben auf den Regensburger Reichstag von 1641, nach Absolvirung der akademischen Studien folgte er ihm bei seinen Missionen zum westfälischen Friedenscongreß. Die Cavaliertour des jungen Landgrafen Ludwig VI. von Hessen-Darmstadt, dem er [398] als Reisebegleiter adjungirt ward, führte ihn durch Deutschland und Italien, Dänemark und Schweden und vollendete seine Ausbildung. Wie sein Vater begann er dann seine Wirksamkeit als Professor des Staatsrechts an der Universität Gießen, ein Zeugniß davon sind die nach seinem Tode publicirten „Ad ius publicum et feudalia placita praelectiones“ (Frankfurt u. Gießen, 1694). Wie sein Vater war er dabei zugleich als hessischer Regierungsrath praktisch thätig. Kaiser Ferdinand III. berief ihn 1655 in den Reichshofrath, und Leopold I. erneuerte 1658 diese Bestallung. Beide trugen ihm daneben wichtige diplomatische Missionen auf: so wurde er 1658 an den brandenburgischen Hof gesandt, um jenen Artikel der Wahlcapitulation, der dem Kaiser die Einmischung in den spanisch-französchen Krieg verbot, rückgängig zu machen. Daß seine kaiserlichen Herrn ihm unentwegtes Vertrauen schenkten, ehrt ihn um so mehr, als auch von evangelischer Seite bezeugt ist, daß er sich als evangelischer Reichshofrath der Interessen seiner Glaubensgenossen unbeirrt angenommen hat. Diese „guten Qualitäten und von vielen Jahren her acquirirte Erfahrenheit in publicis“ empfahlen ihn dem Herzog Georg Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg. Bereits 1661 wurde im hannoverschen Geheimen Rathscollegium die Berufung Schützens beschlossen, und derselbe blieb seitdem der Vertrauensmann des Herzogs bei den Unterhandlungen mit dem Wiener Hofe, zumal da er durch seine Gemahlin Anna Barbara, geborene Fabricius, dem damaligen Agenten des Herzogs am Wiener Hofe Weipert Ludwig Fabricius verschwägert war, der seine Laufbahn ebenfalls als Professor der Rechte in Gießen begonnen hatte und sie als erster Präsident des 1711 in Celle eröffneten Oberappellationsgerichts beschloß. Als 1669 drei der vornehmsten Minister starben, erneuerte Georg Wilhelm, der inzwischen den Thron von Celle bestiegen hatte, den Ruf an S. in vortheilhafterer Form, indem er ihm den Titel eines Kanzlers und den zweiten Rang in seinem Geheimen Rathscollegium anbot. Im Juni 1670 folgte S. dieser Vocation und wurde bald der maßgebende Leiter der cellischen Politik im Kampfe der Strebungen, die am Hofe und im Herzen Georg Wilhelm’s mit einander rangen. Es wollte das etwas besagen. Denn chevalereske Leichtfertigkeit und heroische Affecte, französische Glücksritter und deutsche Patrioten, ein selbstsüchtig rechnender Bruder und eine ehrgeizige Maitresse wetteiferten um die Herrschaft über das leichtentzündliche Gemüth des nobel gesinnten, aber aller zielbewußten Festigkeit ermangelnden Fürsten. Gab das patriotische Pathos des Grafen Waldeck seiner Seele Schwung in großen Momenten, so fand er doch zugleich Gefallen an der Gesellschaft französischer Abenteurer und Agenten; für seinen Bruder Ernst August aber, Bischof von Osnabrück, dem er herzlich zugethan war, blieb die Versorgung seiner zahlreichen Familie der oberste Gesichtspunkt, und seine Geliebte, die anmuthige und ehrgeizige Eleonore d’Olbreuse, die unter dem Titel Frau von Harburg am Hofe waltete, hatte es auf den Rang einer ebenbürtigen Gattin abgesehen. In diesem Kampfe gab der kaiserlich gesinnte Kanzler der antifranzösischen Partei die Oberhand und griff damit bedeutungsvoll in die großen Welthändel ein. Denn als Ludwig XIV. die Welt durch seinen Angriff auf Holland aufstörte, zog nun Georg Wilhelm mit Ernst August auf den Elsasser Kriegsschauplatz, wohnte mit ihm der rühmlichen Schlacht an der Konzer Brücke bei und nahm alsdann hervorragenden Antheil an der Vertreibung der mit Frankreich alliirten Schweden aus den deutschen Reichslanden. Daß S. den Herzog auf dieser Linie festhielt, gelang ihm nicht zum wenigsten dadurch, daß er den persönlichen Ehrgeiz der Frau v. Harburg mit den Interessen der Reichspolitik in Einklang zu setzen verstand. Ihrem Streben nach Standeserhöhung stand der Einfluß Ernst August’s im Wege, dem sich Georg Wilhelm einst durch Brief und Siegel zu steter Ehelosigkeit verpflichtet hatte, [399] um ihm die Nachfolge im Herzogthume zu sichern. Allein den vereinigten Gegenwirkungen der Geliebten und des Kanzlers, dessen Zielen der Einfluß Ernst August’s nicht minder in Wege stand, hielt Georg Wilhelm’s weiches Herz nicht stand. Sie faßten zunächst die Legitimirung der Tochter ins Auge, die Frau v. Harburg dem Herzog geboren hatte, denn mit dem Kinde mußte ja auch die Mutter im Range steigen. Zur Legitimirung bedurfte man des Kaisers. Der Kaiser aber, den der Hinblick auf die spanische Erbschaft in steter Spannung mit Frankreich hielt, konnte seine Zustimmung nicht versagen, wenn Georg Wilhelm fest gegen Frankreich hielt. Schützens Vertrautheit mit dem Wiener Hofe kam dabei zu Hülfe. So wurde 1674 ein kaiserliches Patent erwirkt, welches Eleonore und ihre Tochter Sophie Dorothee zu Reichsgräfinnen erhob und der Tochter zugleich für den Fall, daß sie sich in ein altfürstliches Haus vermählen würde, Titel und Wappen einer gebotenen Herzogin von Braunschweig-Lüneburg zuerkannte. Ernst August konnte darauf nicht umhin, Eleonore zwar nicht als Herzogin, aber doch als rechte Gattin seines Bruders anzuerkennen. Daß sie aber alsdann, nachdem ihre Tochter durch Verlobung mit dem Erbprinzen von Wolfenbüttel den Fürstenrang gewonnen hatte, in Gegenwart des Herzogs von Wolfenbüttel und des Kanzlers S. dem Bruder auch kirchlich angetraut und vom kaiserlichen Gesandten in Celle als Herzogin anerkannt ward, hatte eine völlige Entfremdung der Brüder zur Folge. Die Briefe und Memoiren der Herzogin Sophie, Gemahlin Ernst August’s, verfolgen daher den Kanzler S. mit ebenso gehässiger Nachrede wie die zur Herzogin emporgestiegene Eleonore: sie stellen S. als einen nichtswürdigen Intriganten dar. Die amtlichen Acten aber bestätigen das Zeugniß, das ihm sein Schwiegersohn und Amtsnachfolger G. A. v. Bernstorff ausgestellt hat, daß er nämlich einer der geschicktesten Staatsmänner seiner Zeit gewesen sei. Seine letzte politische Action war der Vorkampf gegen die vom Hause Braunschweig schon lange angefeindete Praeeminenz der Kurfürsten, den er als wirksamster Vertreter des fürstlichen Hauses beim Nymweger Friedenscongreß auf seine Schultern nahm. Mit einem Prestige auftretend, das viele kurfürstliche Gesandte in Schatten stellte, forderte er für die Envoyés der fürstlichen Häuser gleiches Recht und Ceremoniell wie für die kurfürstlichen Ambassadeurs. Der Widerstand, den er dabei fand, bereitete eine Schwenkung des Herzogs von dem kaiserlichen in das französische Lager vor. Er selbst erlebte die entscheidende Wendung nicht mehr, am 30. Juli 1677 ereilte ihn der Tod. Die Herzogin Eleonore wurde dadurch die Alleinherrscherin am cellischen Hofe, und dem Wechsel der cellischen Politik stand nichts mehr im Wege. Die Familie Schützens aber blieb hochangesehen im lüneburgischen Staatsdienst. Der Gemahl seiner Tochter Jeannette Lucie, Geheimer Rath G. A. v. Bernstorff, wurde sein Amtsfolger. Seine beiden Söhne Salentin Just und Ludwig Just bekleideten ansehnliche Aemter und folgten insbesondere einander als Gesandte am Hofe Wilhelm’s III. von Oranien. Sein Enkel Georg Wilhelm Helwig war kurfürstlich hannoverscher Gesandter am Hofe der Königin Anna von England.

Neben den Acten und Handschriften des kgl. Staatsarchivs und der kgl. Bibliothek zu Hannover vgl. Pufendorfs Werk über den Großen Kurfürsten. – Pütter, Litteratur des deutschen Staatsrechts, I und II. – Manecke, Kanzler der Herzoge von Braunschweig-Lüneburg. – Havemann, Gesch. von Braunschweig-Lüneburg, III. – Memoiren der Kurfürstin Sophie, hrsg. v. Köcher. – Briefe der Kurfürstin Sophie, hrsg. v. Bodemann.