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ADB:Springer, Johann Christoph Erich

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Artikel „Springer, Johann Christoph Erich“ von Robert Zuckerkandl in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 35 (1893), S. 318, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Springer,_Johann_Christoph_Erich&oldid=- (Version vom 26. Dezember 2024, 11:18 Uhr UTC)
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Springer: Johann Christoph Erich S., Jurist und Nationalökonom, wurde am 11. August 1727 zu Schwabach geboren, † am 6. October 1798. Er widmete sich, trotzdem er keine Universitätsstudien gemacht, der Advocatur, die ihm lange Zeit Haupt- und Nebenberuf war. Er übte seine Praxis zunächst in Ansbach, dann in Nürnberg aus, wo er gleichzeitig Secretärdienste bei einem Ansbach’schen Minister verrichtete. Im Jahre 1761 erlangte er eine Stellung beim Kammercollegium des Markgrafen von Ansbach, mußte jedoch wegen der Verfolgungen seitens einer ihm feindlich gesinnten adeligen Familie den Dienst aufgeben. Er wandte sich im Jahre 1766 nach Göttingen, wo er – nach Justi – Vorlesungen über Oekonomie- und Cameralwissenschaft abhielt. Der Erfolg war so ungünstig, daß S. sich genöthigt sah, im Jahre 1767 die Stellung eines Instructors bei den Söhnen des Grafen Philipp Ernst von Schaumburg-Lippe anzunehmen. Von diesem erhielt er den Titel eines Rathes. Im Jahre 1771 wurde er zum Professor des Staatsrechtes und der Cameralwissenschaften an der Universität in Erfurt ernannt unter Verleihung des Titels eines kurmainzischen Regierungsrathes. Erst im Jahre 1777 erwarb er in Erlangen das juristische Doctorat. Im selben Jahre übersiedelte er nach Darmstadt als Rentkammerdirector mit dem Charakter eines geheimen Regierungsrathes; 1779 wurde er nach Bückeburg als Kanzler und Kammer- auch Steuer- und Lehnsdirector, Präsident des Revisionsgerichtes und der beiden geistlichen Consistorien berufen. Im Jahre 1787 ernannte ihn der hessische Landgraf Wilhelm IX. zum geheimen Rathe; doch sah S. sich im folgenden Jahre veranlaßt, Bückeburg zu verlassen und sich nach Rinteln zu begeben; hier wirkte er als Universitätsprofessor der Staatswissenschaft und des Rechnungswesens, gründete ein Institut für Staatswissenschaft und wurde endlich Vorsitzender der Juristenfacultät. S. scheint nach seiner Laufbahn zu schließen in Staats- und juristischen Geschäften nicht geringe Gewandtheit besessen zu haben. Als Gelehrter und Forscher hat er keine dauernden Spuren seiner sehr umfassenden Thätigkeit hinterlassen. Die Anzahl seiner im Druck erschienenen Schriften ist sehr groß, überdies fand sich nach seinem Ableben ein bedeutender handschriftlicher Nachlaß (u. A. auch eine Selbstbiographie) vor. Seine Arbeiten betreffen meist öffentliches und Privatrecht, aber auch nationalökonomische und finanzwissenschaftliche Fragen. Als Jurist wird S. nicht mehr genannt; wenn er als Nationalökonom noch erwähnt wird, so verdankt er dies nicht seinem „Grundriß der Cameralwissenschaften“ (1766), sondern dem Umstande, daß er der kleinen Schaar deutscher Physiokraten beigezählt wird; dies weil er in seinen „ökonomischen und cameralistischen Tabellen“ 1771, nach einem flüchtigen Berichte über den Inhalt der Physiokratie, sich lobend über dieselbe ausgesprochen. Es mag indessen erwähnt werden, daß S. in einer kleinen Schrift „Ueber das physiokratische System“ aus dem Jahre 1780 seiner früheren Beistimmung mannichfache Vorbehalte beifügt. Im ganzen hat S. weder unter den Cameralisten noch unter den Physiokraten seiner Zeit eine hervorrragende Stellung eingenommen.

Meusel, historisch-litterar.-statistisches Magazin Theil 1, S. 262. – Meusel, Lexikon 13. Bd. S. 254. – Weidlich, Biographische Nachrichten 2. Th. S. 375.