ADB:Steitz, Georg

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Artikel „Steitz, Georg“ von Rudolf Jung in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 36 (1893), S. 29–30, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Steitz,_Georg&oldid=- (Version vom 23. April 2024, 06:04 Uhr UTC)
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Steitz: Georg St. wurde als der Sohn eines Juweliers am 28. Januar 1756 in Frankfurt a. M. geboren und trat in das väterliche Geschäft ein. 1792 kam er in den Rath der Stadt, 1796 traf ihn mit mehreren anderen Rathsherren das Schicksal, als Geisel für die Erlegung der seiner Vaterstadt von den Franzosen auferlegten Kriegsentschädigung nach Frankreich weggeführt zu werden. 1801 rückte er als Senator auf die zweite Bank des Rathes vor; als solcher war er für die Ordnung und Verwaltung der städtischen Finanzen in hervorragendem Maße thätig. Der Fürst-Primas Karl v. Dalberg, welchem Frankfurt durch die Rheinbundsacte 1806 untergeben wurde, ernannte St. zum Geheimen Finanzrath und betraute ihn mit der Verwaltung der 1803 säcularisirten Güter der katholischen Stifter und Klöster. Bei der 1810 erfolgten Errichtung des Großherzogthums Frankfurt berief ihn das Vertrauen des Fürsten zum Mitgliede des Staatsrathes. Er erhielt die Leitung der Generalcasse des Großherzogthums und das Finanzreferat und brachte bald Ordnung in die Finanzen des Landes, die unter der Verwaltung des Ministers Grafen Beust in arge Zerrüttung gerathen waren; nach dessen Entfernung, die vorzugsweise dem energischen und freimüthigen Auftreten von St. zu verdanken war, wurde dieser als Geheimer Finanzreferendär der thatsächliche Leiter des großherzoglichen Finanzministeriums, dessen mehr nominelle Führung sich der Fürst persönlich vorbehalten hatte. Ende 1811 wurde aber Graf Christian v. Bentzel-Sternau (s. A. D. B. II, 348) zum Finanzminister ernannt, jedoch unter Abtrennung des Finanzreferates und der Generalcasse vom Ministerium, deren Führung St. unter directer Aufsicht des Großherzogs beibehielt. Gegen den neuen Minister wußte St. die finanziellen Interessen seiner Vaterstadt entschieden zu wahren; neben seinem staatlichen Amt unterzog er sich auch der Führung der städtischen Rechneicasse, um sie vor den Beraubungen der großherzoglichen Beamten sicher zu stellen. Nach Dalberg’s Flucht wurde St. von dem Generalgouverneur des Großherzogthums Frankfurt, dem Prinzen von Hessen-Homburg, in den Gouvernementrath berufen und hatte auch hier reichliche Gelegenheit, die Interessen [30] seiner Vaterstadt mit Sachkunde und Energie zu wahren. Nachdem die Wiener Congreßacte Frankfurt zur freien Stadt erklärt hatte, trat er in den neuconstituirten Senat ein, hatte aber bald mit der bürgerlichen Vertretung ärgerliche Händel zu bestehen, weil diese sich weigerte, seine ihm als großherzoglichem Staatsdiener zustehende Pension auf die Stadt zu übernehmen. An dem Zustandekommen des neuen Frankfurter Grundgesetzes, der sogenannten Constitutionsergänzungsacte, welche mit dem 19. Juli 1816 ins Leben trat, war er in hervorragender Weise betheiligt; in demselben Jahre rückte er auf die Schöffenbank vor. 1818 bekleidete er das Amt des älteren Bürgermeisters. Er starb am 18. Juli 1819. St. war in seinem Wesen der Typus eines alten Reichsstädters, stolz auf seine Vaterstadt, furchtlos gegen deren französische und von der Fremdherrschaft gestützte Bedrücker, mit strenger Rechtlichkeit die städtischen Interessen gegen die großherzoglichen Beamten vertretend; in seiner Amtsführung war er fleißig, uneigennützig und gerecht. Dalberg schätzte ihn hoch als Berather und Freund, der ihm auch im Unglücke treu geblieben war; sein Briefwechsel mit St. ist ein schönes Zeugniß für das Verhältniß der beiden so grundverschiedenen Männer. Neben seinen privaten und amtlichen Geschäften fand St. noch Zeit, sich gründlich mit der Geschichte seiner Vaterstadt zu beschäftigen, die er an der Quelle, im städtischen Archive, studirte; seine Actenexcerpte und sonstigen auf die Vergangenheit Frankfurts bezüglichen Sammlungen sind aus dem Nachlaß seines Neffen, des Frankfurter Staatsmannes Johann Gerhard Christian Thomas St. in das Archiv zurückgekommen.

Vgl. G. E. Steitz (Großneffe des Staatsrathes), Der Staatsrath Georg Steitz und der Fürst-Primas Karl v. Dalberg. Neujahrsblatt des Vereins für Geschichte und Alterthumskunde zu Frankfurt a. M. für 1869. – v. Beaulieu-Marconnay, Karl v. Dalberg und seine Zeit. 2 Bde. Weimar 1879.