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ADB:Stojentin, Valentin von

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Artikel „Stojentin, Valentin von“ von Max von Stojentin in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 54 (1908), S. 546–548, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Stojentin,_Valentin_von&oldid=- (Version vom 18. Dezember 2024, 13:56 Uhr UTC)
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Stojentin: Valentin von St., Utriusque iuris doctor, herzoglich pommerscher Rath und Schloßhauptmann, einem der ältesten eingeborenen Adelsgeschlechter Hinterpommerns entsprossen, wurde etwa 1485 auf Darow, einem im Stolper Kreise gelegenen uralten Sitze seines Geschlechtes, geboren und genoß vermuthlich in Stolp, in welchem gegen Ende des Jahrhunderts sein angesehener Ohm, der Ritter Hans v. Stojentin als Landvogt waltete, unter dessen thätiger Beihülfe seine erste Erziehung. Nachdem St., dessen Vater in wohlhabenden Verhältnissen lebte, eine gute wissenschaftliche Vorbildung erhalten, bezog er die Universitäten Greifswald und Frankfurt a. O., auf denen er sich des Studiums des römischen und kanonischen Rechtes sowie der Humanitätswissenschaften befliß. In Frankfurt lernte St. 1506 Ulrich von Hutten kennen, mit dem ihn von da ab engste Freundschaft verband, so daß dieser, als ihm im J. 1509 in Greifswald durch die Loytze bittere Schmach und Kränkung widerfuhr, St. seine sechste Elegie widmete, die gleichsam eine humanistische Statistik des damaligen Deutschland darstellt. In ihr bittet Hutten St., der nach Abschluß seiner Studien und Promotion zum Doctor beider Rechte als Secretarius in den Dienst Herzog Bogislav’ X. von Pommern in Stettin getreten und bald als Rechtsgelehrter von allen Seiten stark in Anspruch genommen war, um seine einflußreiche Fürsprache bei dem Landesherrn.

Durch Hutten und seine Frankfurter Studienzeit war St. in Verbindung mit den berühmten Humanisten Deutschlands gekommen, so mit Crotus Rubianus, Eobanus Hesse, Mutianus Rufus, Sebastian Brant, Johann Reuchlin, Nicolaus Marschalk, der sogar einen eigenen Anhang einer Erläuterung schwerer Wörter in seiner Thurii Annales Herulorum et Vandalorum „dem berühmten Pommerschen Rechtsgelehrten Valentin Stojentin“ in ruhmvollen Ausdrücken widmete.

Bereits im Frühjahr 1511 unternahm St. eine zweijährige Studienreise durch Deutschland und die Schweiz nach Italien, wobei er persönlich in nähere Beziehung mit den vorbezeichneten Männern trat. In Italien aber verweilte er von 1514–1517 in Bologna und lag dort dem Studium der Rechte ob; 1514 wurde er daselbst zum Procurator der deutschen Nation gewählt und erneuerte mit Hutten, der 1516 ebenfalls nach Bologna kam, das alte Freundschaftsbündniß. Uebrigens befand sich in Stojentin’s Begleitung Christof von Pommern, ein natürlicher Sohn Herzog Bogislav X., für dessen Ausbildung zu sorgen er berufen war.

[547] Im Frühjahr 1517 kehrte St., dem inzwischen verschiedene Pfründen von den Bischöfen der Roschilder und Camminer Diöcese verliehen waren, in die Heimath zurück, wo er, der weitgereiste, gelehrte und vermögende Mann mit offenen Armen empfangen und als Rath und ständiger Begleiter des alternden Bogislav X. einen immer mehr steigenden Einfluß gewann, der in der Folge allen gelehrten und geistig freiheitlichen Bestrebungen zu gute kam. Von Hause aus wohlhabend, verehelichte sich St. um jene Zeit mit Dorothea Glinken, einer reichen Patriciertochter der Stadt Greifswald, deren Universität in ihm zeitlebens einen besonderen und thatkräftigen Gönner fand. Wie hoch Stojentin’s Gelehrsamkeit eingeschätzt wurde, ergibt der Umstand, daß ihm gleich nach seiner Rückkehr nach Pommern der Auftrag von Herzog Bogislav ward, die Genealogie des Fürstenhauses und eine Geschichte des Landes herzustellen. Bei dem gänzlichen Mangel an Quellenmaterial empfahl der mit allen geistigen Vertretern seines Landes wohl bekannte Mann den damals noch in größter Zurückgezogenheit an der Treptower Schule als Bibellector wirkenden Dr. Johann Bugenhagen, den später als Dr. Pommer bekannt gewordenen Reformator, welcher auf einer Reise durch Pommern eine große Menge Material sammelte, das St. sichtete und ordnete, so daß die entstandene Chronik – das Fundament aller späteren Geschichtswerke Pommerns – lange Zeit die des „Bugenhagen und Stojentin“ genannt wurde.

Inzwischen hatte die religiöse Neuerung von Wittenberg aus auch nach Pommern übergegriffen und in Schwave und Ketelhodt zu Stolp, in Knipstro zu Pyritz und vornehmlich auch in Bugenhagen Vertreter gefunden, welche die Bewegung zu hellen Flammen zu entfachen suchten. St., der Sache des Evangeliums im Herzen längst zugethan, mußte zwar im Auftrage des Landesherrn strenge hiergegen einschreiten, wußte diesen aber gegen die Anführer der Bewegung selbst nach Möglichkeit milde zu stimmen, so daß sie frei ausgehen konnten. Und als er 1521 berufen war, Bogislav X. auf seinem Zuge zum Reichstage nach Worms zu begleiten, geleitete er Luther von seiner Herberge bis vor den Kaiser, wiewohl sein Herzog streng der alten Lehre zugethan war. Die Bedeutung des St. für Pommern beruht vornehmlich darin, daß es, neben Jacob v. Wobeser, seinem Einfluß zu danken ist, wenn nach der Rückkehr Bogislav X. aus Worms nicht nachdrücklicher gegen die Religionsneuerer vorgegangen, vielmehr der friedlichen Ausbreitung des Evangeliums in Pommern der Boden geebnet und vorbereitet wurde. Denn nur diese beiden Männer, St. und Wobeser, durften aus dem herzoglichen Rath in Religionssachen offenen Widerspruch wagen. Nach Bogislav X. Tode im Herbste 1523, loderte zwar in den Städten Stralsund, Stettin und Stolp die Bewegung zu hellen Flammen empor, griffen offener Aufruhr und Empörung des niederen Volkes Platz. Aber gerade in dieser schweren Zeit wußte besonders Dr. St., treulich unterstützt von den herzoglichen Räthen Dewitz und Wobeser, die jungen Herzöge klug zu berathen, den kirchlichen Streit vom politischen zu trennen, überall Frieden zu stiften und die Herren zu milder Nachgiebigkeit zu bewegen, so daß die wilde Bewegung binnen kurzem abebbte und in wenigen Jahren das Evangelium in Pommern ordnungsmäßig zur Herrschaft gelangte. Mit Recht ist daher St. von den Zeitgenossen als nachdrücklichste Stütze der neuen Lehre geachtet worden. Aber auch sonst war er, inzwischen zum Hauptmann von Loitz ernannt, in allen übrigen politischen Dingen einer der einflußreichsten Berather der Landesherren, die ihn vielfach mit wichtigen diplomatischen Aufträgen außerhalb Landes betrauten. Noch im Aufsteigen begriffen, starb St. im besten Mannesalter Ende 1528 oder im Frühjahr 1529, einem [548] Hinweise in den Universitätsverzeichnisse in Bologna zufolge, in Rom. Ob er dort in einer politischen Mission geweilt hat oder wieder auf einer Studienreise begriffen war, ist nicht bekannt. Sein Name ist noch heute durch eine Stiftung seiner Wittwe in der Universität der Stadt Greifswald erhalten geblieben.

Hausbuch Joachim v. Wedels. – Barthold, Geschichte von Pommern. – Kantzows Chronik von Pommern. – Fock, Rügensch-Pommersche Geschichten. – Bartholomäus Sastroven Chronik von Mohnicke. – Ulrich Huttens Jugendjahre von Mohnicke. – Brockmanns Chronik von Stralsund von Mohnicke. – Acta Universitatis Bononiensis von Friedländer und Malagola. – Dehnerts Pommersche Bibliothek. – Strauß, Ulrich von Hutten. – Cramers Kirchenhistorie. – Greifswalder Universitätsmatrikel. – v. Stojentinisches Urkundenbuch. – Winters Pomeranographie. – Friedeborn, Waja hist. episc. Camm. – Heinemann, Joh. Bugenhagii Pomerania. – v. Medem, Geschichte der Einführung der evangelischen Lehre im Herzogthum Pommern. – H. A. Ehrhardt, Geschichte des Wiederaufblühens der wissenschaftlichen Bildung in Deutschland. – Handschriftliche Quellen nach den Urkunden im Stettiner Staatsarchiv.