ADB:Knipstro, Johann

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Artikel „Knipstro, Johann“ von Hermann Franck in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 16 (1882), S. 298–299, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Knipstro,_Johann&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 06:19 Uhr UTC)
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Knipstro: Johann K., der erste evangelische Generalsuperintendent von Pommern-Wolgast, geb. zu Sandow bei Havelberg am 1. Mai 1497, † zu Wolgast am 4. October 1556. Ueber seine Herkunft und seine frühere Ausbildung ist nichts bekannt. Noch ziemlich jung kam er in ein schlesisches Franziskanerkloster und 1516, um Theologie zu studiren, nach Frankfurt a. O. Hier lernte er Luthers Thesen kennen, trat, als Tetzel 1518 zur Erlangung der theologischen Doctorwürde disputirte, erfolgreich gegen diesen auf und wurde zur Strafe für seine Kühnheit in das Franziskanerkloster zu Pyritz geschickt. Luthers Vorrede zum Römerbriefe führte ihn zur vollen Klarheit und da er auch auf der Kanzel der Stadtkirche den evangelischen Glauben verkündigte, sah er sich bald genöthigt Pyritz zu verlassen; er begab sich im Herbst 1523 nach Stettin, wo Paul vom Rode und andere evangelische Prediger von der Bürgerschaft geschützt wurden. Am 1. November 1525 kam er nach Stralsund, wo seit dem Frühling dieses Jahres (das sog. Kirchenbrechen am 10. April 1525) die evangelische Lehre festen Fuß gefaßt hatte. Als Diaconus an St. Marien, seit 1528 als Prediger an St. Nicolai und Leiter der gesammten Stralsunder Geistlichkeit wirkte er hier unter manchen Gefahren und bei sehr dürftiger Besoldung bis 1535 (mit einer kurzen Unterbrechung, indem er 1531 und 1532 in Greifswald predigte). – Nachdem der Landtag zu Treptow a. R. (13. December 1534), dem K. als Abgesandter von Stralsund beiwohnte, die Einführung der evangelischen Lehre in Pommern beschlossen und die von Bugenhagen entworfene [299] Kirchenordnung genehmigt hatte, berief Herzog Philipp K. als Prediger nach Wolgast und bald darauf, da der Bischof von Demmin[WS 1] die Annahme der Reformation verweigerte, zum Superintendenten für das Wolgaster Land, wie Paul vom Rode für das Stettiner ernannt wurde. 1539 wurde er vom Herzoge auch zum Professor der Theologie in Greifswald ernannt und hatte daher seinen Wohnsitz meist in dieser Stadt, bis er 1552 die Professur seinem jüngeren Freunde Jakob Runge übergab. Die letzten Jahre verlebte er in Wolgast, wo er auch begraben ist. – Als Professor hielt er die vorgeschriebenen theologischen Vorlesungen, leitete mehrfach die Magisterpromotionen und bekleidete im Sommer 1544 und vom Mai 1547 bis October 1548 das Rectorat; während des letzteren erhielt er am 8. December 1547 die Doctorwürde. Als Generalsuperintendent hielt er zur Ordnung der überall erst neu zu begründenden kirchlichen Verhältnisse zahlreiche Visitationen ab, leitete die Synoden zu Greifswald und wohnte 1545 der Provinzialsynode zu Stettin bei. Mit Paul vom Rode zusammen verfaßte er die an Bugenhagens Kirchenordnung sich anschließende Agende von 1542, die Grundlage der von 1569, legte auch ein sechstes Hauptstück des Katechismus: „von der Beichte und den Schlüsseln des Himmelreichs“ vor, welches die Synode von 1554 annahm. 1548 sprach K. sich im Namen der von ihm geleiteten Geistlichkeit sehr entschieden gegen das Interim aus; doch waren die Herzöge aus politischen Gründen genöthigt sich demselben zu fügen. Im Auftrage der Synode von 1552 verfaßte er die Schrift: „Antwort der Theologen und Pastoren in Pommern auf die Confession Andreä Osiandri“, wodurch die auch in Pommern mehrfach verbreitete Lehre Osiander’s verdrängt wurde. Seine letzten Lebensjahre verbitterte der Streit mit Joh. Freder über die Ordination (vgl. Bd. VII S. 327 ff.). Auch K. hielt die Ordination weder für ein Sacrament, noch für nöthig zur Seligkeit, aber doch gemäß der Treptower Kirchenordnung im Interesse der kirchlichen Ordnung für erforderlich. Ein Gutachten der Wittenberger Universität und die Entscheidung der im Februar 1556 zu Greifswald gehaltenen Synode beendigte den langwierigen Streit zu Gunsten Knipstro’s. Im Amte des Generalsuperintendenten folgte ihm ebenfalls Jakob Runge. Knipstro’s Bild befindet sich in der großen Porträtsammlung der Universität Greifswald, sein Wappen an den silbernen Sceptern, welche er unter seinem Rectorat im J. 1547 in Gemeinschaft mit Herzog Philipp I. und der pommerischen Ritterschaft für die neue Hochschule anfertigen ließ, einige auf ihn bezügliche Bücher in der ehemaligen Wolgaster Kirchenbibliothek, jetzt auf der Universitätsbibliothek zu Greifswald.

Knipstro’s Leben von Dr. Jak. Heinr. Balthasar (andere Sammlung einiger zur pommerschen Kirchenhistorie gehörigen Schriften. Greifswald 1723). – Dr. H. Franck, Joh. Knipstro. Programm von Pyritz. 1863. – Mohnike, Johannes Frederus, III. S. 39. – Kosegarten, Geschichte der Universität Greifswald, I. S. 111, 1193. – Pyl, Greifswalder Sammlungen, S. 98, 102.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Gemeint ist der Bischof von Cammin, Erasmus von Manteuffel.