Zum Inhalt springen

ADB:Tellkampf, Louis

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Tellkampf, Louis“ von Hermann von Petersdorff in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 54 (1908), S. 674–679, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Tellkampf,_Louis&oldid=- (Version vom 18. Dezember 2024, 07:11 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Tauchwitz, Johann
Nächster>>>
Tenger, Mariam
Band 54 (1908), S. 674–679 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Johann Louis Tellkampf in der Wikipedia
Johann Louis Tellkampf in Wikidata
GND-Nummer 115501142
Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|54|674|679|Tellkampf, Louis|Hermann von Petersdorff|ADB:Tellkampf, Louis}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=115501142}}    

Tellkampf: Johann Louis T., Bankpolitiker, wurde am 28. Januar 1808 in Bückeburg geboren und starb am 15. Februar 1876 in Berlin. Er studirte in Göttingen die Rechte und Staatswissenschaften und ließ sich 1833 als Rechtsanwalt in Hannover nieder. Als solcher veröffentlichte er im Frühjahr 1835 die Schrift „Ueber Verbesserung des Rechtszustandes in den deutschen Staaten“ (Berlin), die er seinem bisherigen Landesherrn, dem regierenden Fürsten zu Schaumburg-Lippe Georg Wilhelm widmete. Darin machte er den kühnen Vorschlag, in sämmtlichen deutschen Staaten Behörden zu bilden, welche unter Aufsicht der höchsten Staatsgewalt ausschließlich mit der Gesetzgebung über das Privatrecht, das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen und endlich etwa auch mit der Criminalgesetzgebung beschäftigt und namentlich ermächtigt wären, die Controversen und Mängel des Rechts zu entfernen und zu entscheiden, das Recht selbst zeitgemäß fortzubilden u. s. w. Im Anschluß daran habilitirte er sich als Privatdocent in der juristischen Facultät zu Göttingen. Seine dortige Lehrthätigkeit währte jedoch nicht lange. Infolge des Umsturzes der hannoverschen Verfassung ging auch er zu Anfang des Jahres 1838 von Göttingen fort. Er fand in Alexander v. Humboldt einen Beschützer, der es veranlaßte, daß er zu wissenschaftlichem Studium nach den Vereinigten Staaten von Amerika ging. Der Aufenthalt daselbst, der zunächst fünf Jahre währte, gab ihm die fürs Leben entscheidende Richtung. Reich ausgestattet mit Empfehlungsbriefen, fand er beim Studium der amerikanischen Verhältnisse überall offene Thüren. Er erhielt als Professor der Staatswissenschaften Anstellung am Union-College, sodann am Columbia-College zu New-York, die ihn nicht behinderte, das ganze Land zu bereisen. Mit aufmerksamem Auge verfolgte er die Entwicklung der amerikanischen Bank- und Creditkrisis in den Jahren 1837–1842, desgleichen studirte er die Arbeiterfrage daselbst, nicht minder die dortige Staatsverfassung. Schon 1842 veröffentlichte er in Hunt’s Merchants Magazine and Commercial Review in New-York Gedanken über das Banknotenwesen, die den bald darauf von dem englischen Staatsmann Sir Robert Peel entwickelten und in die That umgesetzten bankpolitischen Gedanken vorauseilten. Seine Hauptaufmerksamkeit war dem Studium des Gefängnißwesens zugewendet. Im Frühjahr 1843 verließ er die Vereinigten Staaten und wandte sich nach England, um auch dort mehrere Monate diesem Studium obzuliegen. Die Frucht war das dem sich für diese Dinge sehr interessirenden König Friedrich Wilhelm IV. gewidmete Werk: „Ueber die Besserungsgefängnisse in Nordamerika und England. [675] Nach eigenen Beobachtungen in den Jahren 1838 bis 1842“ (Berlin 1844). Darin setzte er sich mit dem sehr in der Gunst des Königs stehenden verdienstvollen Gefängnißpraktiker Dr. Julius auseinander. Anfang 1844 berieth der preußische Staatsrath über die verschiedenen Systeme der Beiden. Humboldt nahm sich Tellkampf’s in dieser Sache lebhaft an, und schon schien es so, als sei diesem ein Lehrstuhl in Berlin sicher. Tagesblätter, wie die „Augsburger Allgemeine Zeitung“ und die „Weserzeitung“ berichteten es bereits als vollzogene Thatsache. Das Erqebniß war zunächst, daß T. abermals auf Reisen zum Studium des Gefängnißwesens ging, und zwar nach England und Frankreich, um dann wieder nach Nordamerika, auf seine Stellung als Professor am Columbia-College, zurückzukehren. Er war einer der eifrigsten Bewunderer der Einrichtungen in diesem Lande geworden und beeinflußte durch seine Schriften und persönlich die Meinungen in Deutschland in diesem Sinne. So gelang es ihm u. a. auch bei Jacob Grimm Vorurtheile gegen die Vereinigten Staaten zu beseitigen. Mit seinen Anschauungen über das Gefängnißwesen scheint er jedoch nicht sehr durchgedrungen zu sein, ja überhaupt nicht viel Beachtung bei den Praktikern dieses Faches gefunden zu haben. Als er im März 1848 mit Wichern zusammentraf, zeigte sich die Ueberlegenheit des Praktikers doch deutlich. Beschämt gestand T. ein, daß er bei Kenntniß der Verhältnisse des Rauhen Hauses, der bekannten Wichern’schen Besserungsanstalt in Hamburg, gar nicht nach Frankreich hätte zu reisen brauchen.

Während seines zweiten Aufenthalts in Amerika fand er (1845) Gelegenheit, bei dem großen Werke der Einrichtung der Dampfschifffahrtsverbindung zwischen Bremen und New-York fördernd einzuwirken. Der Schöpfer dieser Linie C. T. Gevekoht hob diesen Antheil Tellkampf’s in einem Schreiben an den Senator Smidt rühmend hervor. Ende 1846 bewirkte Humboldt Tellkampf’s Berufung als Ordinarius für Staatswissenschaften an die Breslauer Universität. T. nahm den Ruf mit Freuden an und hatte zu Anfang des Jahres 1847, wie schon früher, eine Audienz bei König Friedrich Wilhelm IV., mit dem er sich des längeren über dessen Verfassungspläne unterhielt. Der König sprach dabei die Absicht aus, T. an die Berliner Universität zu versetzen, damit er ihm bei der Ausarbeitung der Verfassung behülflich sein könnte. Seine Ideen über die künftige Verfassung sollte T. sogleich zu Papier bringen, was denn auch geschah. In der Folge verzichtete der Monarch jedoch auf die weitere Mitarbeit Tellkampf’s. Dieser konnte es sich nicht versagen, im folgenden Jahre in der „Schlesischen Zeitung“ (vom 18. April 1848) und in besonderen Flugschriften Stücke seines Verfassungsplanes zum Abdruck zu bringen. Darin sind nicht unrichtig einige der voraussichtlichen segensreichen volkswirthschaftlichen Folgen einer Einigung Deutschlands skizzirt. Andererseits wird darin in höchst naiver Weise eine Umgestaltung Deutschlands nach amerikanischem Muster befürwortet. Der Nimbus des Kenners amerikanischer Verhältnisse verschaffte ihm das Mandat zweier schlesischer Wahlkreise, des Schweidnitzer und des Waldenburg-Reichenbacher, für die Paulskirche. Dort wurde er, ebenfalls offenbar in Berücksichtigung seiner Kenntniß der amerikanischen und englischen Verhältnisse, in die wichtigste Commission, den Verfassungs-Ausschuß, gewählt, an dessen Berathungen er sich eifrig betheiligte. Er fiel dort durch die Befürwortung mechanischer Copirung der nordamerikanischen Verhältnisse auf. Die Arbeiten gingen ihm lange nicht schnell genug. Wo die meisten Anderen große Schwierigkeiten sahen, glaubte er sehr einfach zum Ziele gelangen zu können. Als die Berathungen sich in die Länge zogen, erklärte er (bereits am 24. Juli) mißmuthig, daß er [676] das Vertrauen auf ein Gelingen der Einigung verloren habe. Der Historiker des Verfassungsausschusses, Joh. Gustav Droysen, behandelt ihn mit leiser Ironie. Auch sonst scheint er in der Versammlung nicht besondere Achtung genossen zu haben, wenn er sich auch viel bemerkbar machte. Vincke und Laube sprachen spöttisch über ihn. Detmold nannte ihn in einem vertrauten Briefe kurzab einen „Strohkopf“. Am meisten Wissen zeigte er in Bankfragen. Am 24. November hielt er eine Rede gegen die ungedeckten Banknoten. Charakteristisch für ihn war es, daß er bei Beginn der Plenarverhandlungen empfahl, als Geschäftsordnung die noch gar nicht übersetzten, auf ganz andere Verhältnisse zugeschnittenen Jefferson’schen parlamentarischen Regeln anzunehmen. In der Hauptfrage war er nicht gleich ein Freund des erblichen Kaiserthums. Vielmehr trat er anfangs für zwölfjährige Wahl des Oberhaupts ein. Jedoch seit dem December hielt er sich zu den Erbkaiserlichen.

Der Kreis, den er in der Paulskirche vertrat, Waldenburg-Reichenbach, wählte ihn für die Jahre 1849–1852 auch in die preußische zweite Kammer, in der er ebenfalls dem Verfassungsausschusse angehörte und ebenfalls besonders zu Bankfragen das Wort ergriff. Mit dem Ablauf jener Wahlperiode schied er für einige Zeit aus dem parlamentarischen Leben aus. Er veröffentlichte in damaliger Zeit die seinem Gönner Alexander v. Humboldt gewidmeten „Beiträge zur Nationalökonomie und Handelspolitik“ (Leipzig 1851 u. 1853). Wie seine Schriften zeigen, war er wissenschaftlich wesentlich von Humboldt beeinflußt, dessen Aufsatz in der „Deutschen Vierteljahrsschrift“ über die „Schwankungen der Goldproduction“ (October 1838) immer wieder von ihm citirt wird. Am 18. Februar 1855 wurde er auf Präsentation der Universität Breslau durch königlichen Erlaß auf Lebenszeit in das preußische Herrenhaus berufen. Hier erwarb er sich sofort eine Stellung als Sachverständiger im Bankwesen. Insbesondere trat er hervor durch seinen Antrag vom 22. April 1856, in dem er die Abschließung eines Vertrages mit den Zollvereinsstaaten wegen der Begrenzung der auszugebenden Banknotenzahl anregte. Es war ihm durch seine amerikanischen Erfahrungen zum Lehrsatz geworden, daß die Banknoten durch das vorhandene Metallgeld gedeckt sein müßten, d. h. nationalökonomisch gesprochen: er schloß sich der Currencyschule an. Unter den deutschen Nationalökonomen ist er der erste und nachhaltigste Vorkämpfer dieser Lehre geworden. Zwar war sein ganzes Auftreten nicht gerade von großer Kraft. Kraft lag nicht in seinem Wesen. Er langweilte seine Zuhörer wohl auch meist mit seinen Ausführungen. Immerhin fand er im Herrenhause einen Boden für praktische Verfolgung seines Ziels, und wenn Wissenschaft und Praxis auch in der Hauptsache über ihn hinwegschritten, so hat er doch das Verdienst, Anregungen gegeben zu haben. Besonders anregend wirkte er durch jenen Antrag vom 22. April 1856, dem er eine umfangreiche Begründung gab. Diese erschien außer in den Drucksachen des Herrenhauses (Stenographische Berichte desselben 1855/56. Anlagen Nr. 51, S. 226–238) auch als besondere Schrift noch in demselben Jahre in zweiter und dritter Auflage unter dem Titel: „Ueber die neuere Entwickelung des Bankwesenes in Deutschland mit Hinweis auf dessen Vorbilder in England, Schottland und Nordamerika und auf die französische Société générale de Crédit mobilier“ (Breslau). Aus dem Titelblatt ergibt sich, daß er zu der Würde des Doktors der Rechte inzwischen auch die philosophische Doctorwürde erworben hatte.

Im Laufe der folgenden Jahre erschienen dann noch verschiedene Schriften, in denen er sich die Bekämpfung der Zuvielausgabe der Banknoten angelegen sein ließ. Im J. 1859 übersetzte er unter dem Titel „Geld und Banken“ [677] zusammen mit C. J. Bergius das Werk J. R. Mc Culloch’s „A treatise on metallic and paper money and banks“ (Leipzig). Zur selben Zeit veröffentlichte er in London eine Sammlung englisch geschriebener Aufsätze unter dem Titel „Essays on law reform, commercial policy, banks, penitentiaries etc. in Great Britain and the United States of America etc.“, die er der jung verheiratheten Kronprinzessin Viktoria von Preußen zueignete und in der auch die Banknotenfrage Berücksichtigung fand. Auch diese Schrift erlebte (1875 in Berlin) eine zweite Auflage. Im J. 1867 erschien sein Werk „Die Principien des Geld- und Bankwesens“ (Berlin), in dem er seine Ansichten am gründlichsten entwickelt hat. Noch einmal behandelte er die Frage in der kleinen Schrift: „Erforderniß voller Metalldeckung der Banknoten“ (Berlin 1873). Die deutsche nationalökonomische Wissenschaft nahm seine Lehre mit großer Zurückhaltung auf. Der junge Doctor Adolf Wagner behandelte ihn geradezu mit Ironie, und in späterer Zeit wurde auf ihn und seine Richtung durch Ludwig Bamberger der Spitzname „Metalltemperenzler“ geprägt. Die Lehrbücher der Nationalökonomie ignoriren ihn vielfach ganz. Nur vereinzelt nimmt sich jemand seiner an, so Karl Walcker, der seine Bedeutung wieder stark überschätzt. Auch Poschinger mißt ihm erhebliche Verdienste bei. Mehr Anerkennung fand er vielleicht im Auslande. Der französische Nationalökonom Wolowski berief sich auf ihn in seinen Schriften und der französische Botschafter Graf Benedetti forderte ihn gelegentlich der von der französischen Regierung im J. 1866 veranstalteten Untersuchung über Geldumlauf und Bankwesen zu einem Gutachten auf, das von der französischen Regierungscommission veröffentlicht wurde. T. hat es seinen „Principien“ beigegeben. Daß die verwirrende Menge verschiedener Werthpapiere, die in Deutschland ehedem bestand und von der das Germanische Museum in Nürnberg eine Musterkarte bewahrt, sehr bald nach Gründung des Reiches verschwand, ist zum großen Theil gerade die Folge Tellkampf’scher Anregungen. Das ist zu berücksichtigen, wenn man auch im übrigen seine Aengstlichkeit vor den Gefahren ungedeckter Notenausgabe als durchaus übertrieben zu kennzeichnen haben wird.

In der neuen Aera verleugnete T., seiner Vergangenheit entsprechend, nicht den starren Doctrinär. Demgemäß nahm er einen eigensinnigen Standpunkt in der Militärfrage ein, den ihm Theodor Bernhardi wiederholt energisch vorhielt. Sein Doctrinarismus führte am 21. December 1863 auch einen heftigen Zusammenstoß zwischen ihm und Bismarck herbei, bei dem er sich in hohem Maße lächerlich machte. Er suchte damals in kategorischem Tone Bismarck zu belehren, welche Politik er in der schleswig-holsteinschen Frage einzuschlagen habe und welche Politik die übrigen Mächte befolgen würden. Bismarck setzte ihn so unsanft auf den Boden der Thatsachen, wie das nur Wenige von ihm erfahren haben. Als T. sich mit dem Hinweis darauf zu vertheidigen suchte, er hätte sein ganzes Leben als Professor der Staatswissenschaften eben dem Studium der Politik gewidmet und er „möchte den Herrn Ministerpräsidenten fragen, ob er glaube, daß er, als er als Deichhauptmann die politische Carriere begann, mehr von den Staatswissenschaften wußte als ein Professor dieser Wissenschaft?“, rief er einen Sturm des Unwillens hervor, und Bismarck war grausam genug, ihm seine Blamage noch durch eine zweite Erwiderung zu Bewußtsein zu bringen. T. war auch das einzige preußische Herrenhausmitglied, daß sich im J. 1864 an der Rechtsverwahrung der 1362 deutschen Abgeordneten gegen die schleswig-holsteinsche Politik Bismarck’s betheiligte. Eine böse Niederlage zog er sich wieder zu, als er am 6. April 1865 darzulegen versuchte, daß der Jadebusen gänzlich ungeeignet [678] zu einem Kriegshafen sei. Im übrigen war er ein fleißiger Arbeiter, dessen Reden sich durch Sachlichkeit auszeichneten und der oft genug zum Berichterstatter gewählt wurde. Mit besonderer Vorliebe berief er sich in seinen Reden auf England. Nach dem Kriege Preußens gegen Oesterreich sah er sich auch veranlaßt, zur politischen Lage in der Schrift: „Der norddeutsche Bund und die Verfassung des deutschen Reiches“ (Berlin 1866) das Wort zu ergreifen. Er zeigt sich darin ganz als unbelehrter Theoretiker der Paulskirche, der nur zu wenig Verständniß für die Realitäten hatte.

Eine breitere Basis für die Vertretung seiner Bankpolitik fand er, seit er, inzwischen zum Geheimen Regierungsrath ernannt (seit 1870), als Mitglied der nationalliberalen Partei den schlesischen Wahlkreis Hirschberg-Schönau im Reichstage vertrat (1871–1876). Dort wurde auf seinen Antrag vom 18. November 1871 die Anregung zur „baldmöglichsten“ Vorlegung eines Gesetzes über das Bankwesen gegeben und ebenso am 20. Mai wieder die Regulirung des Banknotenwesens und zugleich die Einrichtung einer Reichsbank gefordert. Angesichts der Aussichtslosigkeit mit seiner übertrieben ängstlichen Auffassung von der Nothwendigkeit voller Metalldeckung durchzudringen, verzichtete er darauf, diese in seinem Antrage zu fordern, und verlangte nur eine Beschränkung der Notenausgabe. Als Graf Fritz Eulenburg das Werk der Kreisordnunq durchführte, fand T. noch einmal Gelegenheit, seine Landsleute auf das englisch-amerikanische Muster hinzuweisen in der Schrift: „Selbstverwaltung und Reform der Gemeinde- und Kreisordnungen in Preußen und Selfgovernment in England und Nordamerika“ (Berlin 1872), die sich allerdings nicht durch besondere Tiefe auszeichnet. Seine letzte Schrift betraf: „Vorschläge zur Verbesserung des Aktiengesellschaftswesens“ (Berlin 1876). Am 15. Februar 1876 raffte ihn ein Herzschlag aus dem Leben.

T. war einer jener neueren Durchschnittsgelehrten, die, durch die Zeitströmung in die Politik verschlagen, nur allzu wenig Augenmaß für die Realitäten bewiesen und durch einen gewissen Dünkel und reichliche Naivität bewirkten, daß das politische Professorenthum großentheils einen komischen Anstrich bekam. Es trat bei T. hinzu, daß er eine sonderbare Neigung dafür besaß, seine eigenen Verdienste herauszustreichen. Doch ist sein ehrliches, ideales Streben und sein Patriotismus nicht zu bestreiten, und als Bankpolitiker hat er, wie wir gesehen haben, einige Verdienste. Außerdem darf man auch wohl sagen, daß er sich ein Verdienst durch die Verbreitung der Kenntniß englischer und nordamerikanischer Verhältnisse in Deutschland erworben habe.

Einer der Brüder Tellkampf’s, Adolf, der am 9. März 1869 in Hannover als Director der dortigen Bürgerschule gestorben ist, war ebenfalls ein eifriger Schriftsteller. Von ihm rührt die ziemlich verbreitete Schrift her: „Die Franzosen in Deutschland“.

Die aufgeführten Schriften Tellkampf’s. – Stenographische Berichte der Paulskirche, der preußischen 2. Kammer 1849–1852, des preußischen Herrenhauses 1855–1876 und des deutschen Reichstages 1871–1876. – Lippert in Conrad’s Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Band VII. Jena 1901, S. 83–84. – Nationalzeitung, Febr. 1876. – Karl Walcker, Geschichte der Nationalökonomie. Leipzig 1884, S. 105. 143. – Derselbe, Die Notenbank und die Währungsfrage. Berlin 1876, S. 9. – Poschinger, Bankwesen und Bankpolitik in Preußen, Bd. II. Berlin 1879, S. 180 ff. 275. – Walther Lotz, Geschichte und Kritik des deutschen Bankgesetzes vom 14. März 1875. Leipzig 1888, S. 58. 90. 143 f. – Adolf Wagner in Schönberg’s Handbuch der Nationalökonomie I (1885), S. 448. – Derselbe, [679] Beiträge zur Lehre von den Banken. Göttingen 1857. – Derselbe, Die Zettelbankreform im Deutschen Reiche. Berlin 1875. – Ippel, Briefwechsel zwischen Jacob und Wilhelm Grimm etc., Bd. 1. Berlin 1885, S. 494. – Wichern, Briefe und Tagebuchblätter I. Hamburg 1901. – Joh. Gust. Droysen, Die Verhandlungen des Verfassungsausschusses der deutschen Nationalversammlung. Leipzig 1849. – Briefwechsel zwischen Stüve und Detmold. Hannover und Leipzig 1903. – W. Wichmann, Denkwürdigkeiten aus dem ersten deutschen Parlament. Hannover 1890. – Heinrich Laube, Das erste deutsche Parlament, Bd. 2. Leipzig 1849, S. 52/53. – Bernhard v. Simson, Eduard v. Simson, S. 319. – Theodor Bernhardi, Tagebuchblätter IV, 192. – Parisius, Hoverbeck II, 2, S. 5.