ADB:Teuthorn, Georg Friedrich

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Artikel „Teuthorn, Georg Friedrich“ von Johannes Kretzschmar in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 37 (1894), S. 616, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Teuthorn,_Georg_Friedrich&oldid=- (Version vom 20. April 2024, 08:30 Uhr UTC)
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Teuthorn: Georg Friedrich T., hessischer Geschichtschreiber, wurde am 10. April 1735 als Sohn des hessen-darmstädtischen Amtmanns Caspar Christian T. zu Vöhl geboren. 1756 bezog er die Universität Gießen, 1761 die zu Marburg, um Jurisprudenz zu studieren; daneben fesselte ihn besonders die Geschichte. Bereits 1762 mußte er sein Studium wegen andauernder Kränklichkeit aufgeben und lebte seitdem bei seinem Bruder Heinrich Ernst T., Pfarrer in Biedenkopf, bis zu seinem am 21. Januar 1817 erfolgten Tode. Hier ging er alsbald an die Ausarbeitung seiner „Ausführlichen Geschichte der Hessen“ (Berleburg 1770 bis 1780, 11 Bde.), die sein Lebenswerk wurde. 1771 erhielt er als Anerkennung dafür den Hofrathstitel, doch wurden seine Hoffnungen auf eine Geschichtsprofessur in Gießen vereitelt; das Amt eines Archivars in Darmstadt hatte er selbst ausgeschlagen. – Sein Werk ist (nach Joh. Ad. Hartmann’s [s. d.] Historia Hassiaca, 1726, welche nur als Compendium für seine Hörer dienen sollte, und nach Mallet’s histoire de Hesse, 1772) der erste Versuch einer eingehenden, quellenmäßigen Bearbeitung der hessischen Geschichte; doch benutzte er leider nur gedrucktes Material, keine Archivalien, und auch von jenem stand ihm vieles nicht zur Verfügung. Mit großem Fleiße versuchte er seine Quellen kritisch zu sichten und zusammenzustellen, beeinträchtigte aber seine an sich schon breite und gezwungene Darstellung durch die ermüdende und störende Wiedergabe aller Details der Controversen. Außerdem ist sein Standpunkt durchaus einseitig lutherisch und darmstädtisch.

Nach autobiographischen Mittheilungen in Strieder’s hess. Gel.-Gesch. XVI, 115 ff.