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ADB:Teutleben, Caspar von

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Artikel „Teutleben, Caspar von“ von Ernst Wülcker in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 37 (1894), S. 616–617, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Teutleben,_Caspar_von&oldid=- (Version vom 20. November 2024, 01:27 Uhr UTC)
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Teutleben: Caspar v. T., geboren am 27. März 1576, † am 11. Februar 1629, entstammte einem alten thüringer Adelsgeschlechte, das in Urkunden des weimarischen Staatsarchivs schon 1182 unter dem Namen v. Dudeleve vorkommt, das aber anderwärts noch etwa 100 Jahre früher nachgewiesen werden kann. Im 15. Jahrhundert finden wir dieselbe Familie als v. Teiteleiben und im 16. Jahrhundert ist es besonders Joh. Ernst v. T., dessen um die Mitte dieser Zeit vielfache Erwähnung geschieht. Dieser Johann Ernst, Hofrichter zu Jena, war der Vater unsers Caspars und es ist möglich, daß der Sohn seine Kindheit und Jugend in Jena verlebt hat. Doch muß er bald nach Weimar gekommen sein, wo er früh an den Hof gezogen wurde. Er scheint vielfach in der Umgebung der Prinzen, der Kinder des Herzogs Johann, gewesen zu sein, 1606 wird er als neuernannter Adjunct des bisherigen Hofmeisters erwähnt. Doch erfahren wir nichts Besonderes weiter von ihm, bis im Frühlinge 1608 die Herzöge Joh. Ernst und Friedrich sich rüsten, die Universität Jena zu beziehen und der Vormund Kurfürst Johann Georg verlangt, daß den Prinzen ein Hofmeister und ein Präceptor beigegeben werde. Da wird T. zum Hofmeister und Hortleder zum Präceptor auserwählt. Das Anstellungsdecret ist vom April 1608. Als Jahresgehalt werden ihm 200 Gulden, dazu Futter und Hufbeschlag für 2 Pferde zugesichert. Von jetzt an finden sich zahlreiche Lebenszeichen im Archive, vor allem eine Correspondenz Teutleben’s über das körperliche und geistige Befinden seiner Schutzbefohlenen mit der Mutter Dorothea Maria. Aber damit erschöpfte sich noch nicht seine Thätigkeit: auch auf Reisen begleitete er getreulich seinen älteren Zögling. So geht er 1612 nach Frankfurt. Dort wurde König Mathias damals gewählt und gekrönt und Johann Georg als Kurfürst von Sachsen mußte sich zu Frankfurt einige Zeit aufhalten. Johann Ernst befand sich mit T. in Darmstadt, ersterer wollte seine Großmutter, die Prinzessin von Würtemberg-Teck besuchen, die in zweiter Ehe den Landgraf von Hessen geheirathet. Da entbot ihn der Kurfürst nach Frankfurt und wir hören, daß T. mit 2 Pferden im Gefolge des Herzogs seinen Einritt in die Wahl- und [617] Krönungsstadt hielt. Längere Entfernung von der Heimath brachte das nächste Jahr 1613. Man entschloß sich, den Prinzen zu seiner weiteren Ausbildung nach Holland und Frankreich zu schicken. Von Paris aus sollte Johann Ernst einen Abstecher nach England machen. Zu Begleitern wurde wieder T. und Joh. Wilh. Neumayer gewählt, welcher Letztere die ganze Fahrt aufs ausführlichste beschrieben hat. Zunächst war Paris das Ziel: dort weilte man bis zum August und ging dann für ein Vierteljahr nach London. Dann kehrte man nach Paris zurück, wo man den Winter verbrachte und über Holland und Belgien am 19. Mai wieder nach Weimar zurückkehrte. In der Heimath war des Herzogs Erstes nach Jena zu eilen und die mancherlei Verpflichtungen, die ihn dort noch hielten, zu lösen, denn noch war er Rector der Universität, eine Würde, die er am 30. August 1614 feierlich niederlegte.

T. war stets in des Fürsten nächster Umgebung. Und als Johann Ernst wieder nach Weimar zog und dort seine Wohnung aufschlug, bis ihn die Stürme des Krieges in die Ferne lockten, blieb T. ihm stets zur Seite. Im J. 1616 machte ihn der Herzog zum Hofmarschall des Residenzschlosses und übertrug ihm die Aufsicht über Küche, Keller, Silberkammer und Haferboden. Er mußte im Schlosse wohnen, während seine Familie eine Wohnung in der Stadt beziehen sollte. Dafür erhielt er einen Gehalt von 300 Gulden jährlich, Futter für 4 Pferde und es wurden ihm ein Schreiber und ein Knecht gehalten. In dieser Stellung scheint er sich wohl befunden zu haben, wenigstens blieb er, so lange er in Weimar war, Hofmarschall. Er verschwindet wieder aus den Archivacten, einige Male wird seiner noch erwähnt: er geht 1621 nach Wien, wo er als Vertreter der ernestinischen Fürsten von Ferdinand II. die Reichslehen erhält, aber im Jahre 1623 verläßt er aus uns unbekannten Gründen den sachsen-weimarischen Dienst und tritt in den des Herzogs Johann Casimir von Coburg. 1623, 1624 und 1626 finden wir ihn als coburgischen Gesandten auf Kreis- und Münzprobationstagen zu Leipzig und Jüterbogk. Dann wird er noch einmal in Weimar erwähnt, da es galt, seinen ehemaligen Herrn Johann Ernst zu Grabe zu geleiten. Johann Casimir soll ihn besonders als Gesandten nach Wien geschickt haben. Er starb am oben angegebenen Tage.

Das Leben Caspar’s v. T. ist, wenn wir es überblicken, ein stilles Beamtenleben und wohl kaum wäre der Name dessen, der es durchlebte, der Nachwelt aufbewahrt worden, wenn nicht ein Ereigniß ihn bekannt gemacht. Dies Ereigniß ist die Stiftung des Palmenordens. Als am 24. August 1617 bei Gelegenheit der Begräbnißfeierlichkeiten der Herzogin Dorothea Maria mehrere Fürsten im Schlosse zu Weimar versammelt waren, wußte T. das Gespräch auf die Gefährdung der deutschen Sprache durch das Französische zu bringen und schlug vor, daß sich nach italienischem Muster eine Gesellschaft bilden möge, an deren Spitze ein deutscher Fürst als Vorsitzender trete und die lediglich den Zweck haben sollte, die deutsche Sprache gegen fremdländische Einflüsse zu schützen. Unter den anwesenden Fürsten war besonders Ludwig von Anhalt, der den Gedanken lebhaft aufgriff und man einigte sich noch bei demselben Zusammensein über die Aufgabe und Angelegenheiten der neuen Gesellschaft. Da ein Fürst Vorsitzender werden sollte, war Fürst Ludwig das geeignete Haupt, das sich ja auch später wohl bewährt hat. T. aber sollte, weil er zuerst den Gedanken der Gründung des Bundes hatte, als erstes Mitglied in der Liste der Zugehörigen genannt werden. Und so wurde er dann unter dem Namen der Mehlreiche in den Orden als erstes Mitglied aufgenommen, und man hat in späterer Zeit ihm eine dankbare Erinnerung erhalten.

Neben den bekannteren Quellen wurden besonders verschiedene Acten des sachsen-weimarischen Haupt- und Staatsarchives benutzt.