ADB:Johann (Herzog von Sachsen-Weimar)

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Artikel „Johann, Herzog zu Sachsen“ von Ernst Wülcker in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 14 (1881), S. 350–352, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Johann_(Herzog_von_Sachsen-Weimar)&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 20:44 Uhr UTC)
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Johann, Herzog zu Sachsen, geboren am 22. Mai 1570 zu Weimar, † ebendaselbst am 31. October 1605, war der jüngere Sohn des Herzogs Johann Wilhelm zu Sachsen und der Dorothea Susanna, Tochter des Kurfürsten Friedrich von der Pfalz. Schon frühe (1573) verlor er seinen Vater, und sofort begannen heftige Streitigkeiten wegen der Vormundschaft. Wenn Johann Wilhelm auch gerade kein offener Gegner Kursachsens gewesen war, wie sein Bruder, so hatte er sich schon aus religiösen Gründen sein Lebtag nie mit dem kurfürstlichen Vetter freundschaftlich stellen können und es war sein letzter Wille gewesen, daß Pfalzgraf Ludwig bei Rhein und Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg zu Obervormündern eingesetzt würden. Aber der Kurfürst August hatte nach Johann Wilhelms Tode das Testament für ungültig erklärt und sein Recht der Obervormundschaft als nächster Agnat behauptet. So kam denn J. gegen den Willen der nächsten Verwandten mit seinem Bruder unter die Vormundschaft Kursachsens und dieses Amt behielt der Kurfürst so lange als möglich. Denn während es Sitte war, daß der älteste Sohn nach erlangter Mündigkeit die Vormundschaft über die jüngeren Geschwister übernahm, blieben August und sein Nachfolger Vormunde, bis auch J. das 20. Jahr überschritten hatte. Die Mutter widmete sich hauptsächlich der Erziehung der Kinder, besonders suchte sie für tüchtige Lehrer zu sorgen. Doch scheint ihr dies nicht immer gelungen zu sein: wenigstens soll der Unterricht des Wolfgang Wonna [351] und des Virgilius Pingitzer nicht von besonderem Erfolg begleitet gewesen sein, erst Jon. Kirchner wußte den Herzog tiefer in die Wissenschaften einzuführen. Des letzteren Kenntnisse im Latein werden hervorgehoben und früh wird uns des Prinzen Liebe zur Religion gerühmt und der Eifer, mit dem er die Bibel und Luther’s Schriften studirte. Den heranreifenden Jüngling nahm Kurfürst August an seinen Hof, wo J. drei Jahre lang verblieb theils bei August, theils nach dessen Tode bei seinem Nachfolger Christian. Erst im Juni 1588 kehrte er nach Weimar zurück. Aber seines Bleibens war hier nicht lange, er begab sich auf Reisen nach dem Elsaß und der Schweiz. Im Sommer 1589 sah er Oberitalien, besonders Venedig und besuchte auf der Rückreise seinen unglücklichen Oheim Johann Friedrich II. in Neustadt. In Wien stellte er sich dem Kaiser vor und verkehrte einige Zeit an seinem Hofe. Wenige Jahre nach seiner Rückkunft, im J. 1593 (7. Jan.) vermählte er sich mit Dorothea Maria, Tochter des Fürsten Joachim Ernst von Anhalt. Mit großem Aufwande, der dem bescheidenen Einkommen des Herzogs nicht entsprach, aber auf Veranlassung des prachtliebenden Bruders zugelassen wurde, feierte man zu Altenburg die Hochzeit und Altenburg blieb vorläufig der Aufenthaltsort des Ehepaares. Dies war aber folgendermaßen gekommen. Im J. 1587 schon hatte sich Friedrich Wilhelm mit J. dahin geeinigt, daß er, der ältere Bruder die Regierung so lange führen solle, bis der jüngere sein 20. Jahr erreicht habe, also bis zum J. 1590. Der Vertrag sicherte dem jungen Herzoge ein Jahreseinkommen von 6000 Gulden zu, freie Wohnung im Schlosse zu Weimar und einen Marstall von 20 Pferden. Für die Zeit, da er sich außerhalb Landes befinde, wurde das Einkommen auf 10 000 Gulden erhöht. 1590 wurde der Vertrag auf sechs Jahre hinaus erneuert. Da aber kurz danach J. zu heirathen sich entschloß, so wurde schon zwei Jahre danach ein neuer Vergleich nöthig. Die Regierung, so bestimmte man, solle von Friedrich Wilhelm aber in beider Brüder Namen geführt werden. J. erhielt die Aemter Altenburg, Eisenberg und Ronneburg zur Nutznießung, doch wurde ihm hierselbst auch die Rechtspflege überlassen. Zu Altenburg lebte der Herzog fern von Staatsgeschäften. Seine Familie mehrte sich rasch, und ihr hat er sich hauptsächlich gewidmet. 1598 war der Vertrag von 1592 abgelaufen und nun sollte das Land wirklich getheilt werden. In erster Linie wünschte dies J., der vielfach durch das prätentiöse Auftreten der Räthe des Bruders verletzt worden war, Friedrich Wilhelm schien auch der Theilung nicht entgegen zu sein, aber die Minister Friedrich Wilhelms widerstrebten durchaus der Zerstückelung des Landes. Ihre Intriguen und Bemühungen verzögerten das Theilungsgeschäft und erst im Jahre 1602 war man soweit, daß man festsetzte, am 1. Juli den endgültigen Vertrag zu schließen. Jedoch vor diesem Termine erkrankte Herzog Friedrich Wilhelm bedenklich und starb am 7. Juli 1602. Der verstorbene Herzog hinterließ neben seiner Wittwe Anna Maria von Pfalz-Neuburg vier Söhne und zwei Töchter aus dieser Ehe. Für diese Kinder übernahm J. in Gemeinschaft mit Kurfürst Christian II. von Sachsen die Vormundschaft. Am 6. November 1602 schlossen die Vormünder einen die Vormundschaft regelnden Vertrag zu Weimar. Eines der ersten Geschäfte, denen sich der ernestinische Vormund hingab, war die Abfindung mit der Wittwe des Bruders und deren Kindern durch Ausführung der vorbereiteten Landestheilung. Am 13. November wurde mit Zuziehung von Pfalz-Neuburg und Kursachsen in Gegenwart des Herzogs eine Vergleichung getroffen, kraft welcher die Kinder Friedrich Wilhelms, sehr gegen den Wunsch des Vormunds, den altenburgischen Theil erwählten. Dem Herzoge J. fiel die weimarische Landesportion zu, die zwar etwas mehr einbrachte, aber für den weniger erfreulichen Landestheil galt.

[352] J. siedelte mit den Seinigen nach Weimar über. Das stille, zurückgezogene Leben, welches er in Altenburg geführt hatte, setzte er nach Möglichkeit in Weimar fort, der Erziehung seiner hoffnungsvollen Söhne lebend. Den Lehrplan, den Unterricht hat der Vater stets aufs genaueste überwacht – noch sind uns die Studienpläne erhalten, die der Vater den Söhnen gab – gewaltig viele Examina meist in Gegenwart des Herzogs hatten die Prinzen zu bestehen, es haben aber auch wenigstens diejenigen unter den Söhnen, welche noch unter des Vaters Leitung heranwuchsen, im Gegensatze zu den meisten Fürsten jener Zeit eine vielseitige Bildung sich erworben.

Die wenigen wichtigeren Ereignisse, die sich bis zum Tode des Herzogs ereigneten, lassen sich folgendermaßen zusammenfassen. Am 4. Juni 1604 schloß der Herzog mit Kurfürst Christian zu Naumburg einen Vertrag über verschiedene strittige Punkte der Vormundschaft. Am 7. März 1605 empfing er zu Jena die Landeshuldigung. Am 10. Juni dess. Js. erhielt er die Mitbelehnschaft an den böhmischen Lehen und zugleich als Lehen Saalfeld; am 22. Juni belehnte ihn der Kaiser mit den Reichslehen für seine Person und für seine Mündel.

Während seines ganzen Lebens scheint der Herzog krank gewesen zu sein, besonders litt er an Hypochondrie, die sich durch die Aufregung der letzten drei Jahre bedenklich steigerte. Seine Gemahlin mußte oft genug Krankenpflegerin sein, was sie denn auch, trotz des fortgesetzten Kindersegens, mit Treue und Aufopferung that. Im October 1605 erkrankte der Herzog bedenklich und starb nach nur achttägigem Krankenlager. Er hinterließ eine Wittwe (starb 18. Juli 1617) und acht Söhne: Johann Ernst (1594–1626), Friedrich (1596 bis 1622), Wilhelm (1598–1662), Albrecht (1599–1644), Johann Friedrich (1600–1628), Ernst (1601–1675), Friedrich Wilhelm (1603–1619), Bernhard (1604–1639). Nach des Vaters Tod erblickte noch eine Tochter, Johanna, (1606–1609) das Licht der Welt. Herzog J. ist der Ahnherr aller jetzt regierenden sächsischen Herzoge ernestinischer Linie. In der Stadtkirche zu Weimar liegt er begraben.

Vgl. Threnologiae et epicedia in prematurum … obitum illustr. principis Dn. Johannis (Jenae 1606). Stichling, Die Mutter der Ernestiner (Weimar 1860).