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ADB:Thus, Konrad

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Artikel „Thus, Konrad“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 38 (1894), S. 233, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Thus,_Konrad&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 02:31 Uhr UTC)
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Thus: Konrad Th., Rechtsgelehrter (Kanonist), um die Mitte des 14. Jahrhunderts in Baiern geboren, machte seine akademischen Studien muthmaßlich in Prag, wo er Weihnachten 1377 ad gradum baccalauriatus in der Artistenfacultät zugelassen, und 1391 als Canonicus ecclesiae S. Martini Minden in der Juristenfacultät bei der natio Saxonum inscribirt wird. Im Winter 1402 ging er nach Erfurt, wurde als doctor decretorum immatriculirt, und bekleidete 1403 das Rectorat. Im Erfurter Doctorenverzeichniß die sechste Stelle behauptend, wird er dortselbst „doctor utriusque juris“ genannt. Th. zählte zu den hervorragenden Kräften der jungen Hochschule, welche (1379 gestiftet und 1392 eröffnet) im 15. Jahrhundert für das Rechtsstudium von namhaftem Einflusse gewesen. Im Jahre 1406 wüthete zu Erfurt die Pest, und sollen (nach Motschmann’s Erford. lit., 3. Samml.) von allen Professoren nur vier – darunter Th. – übrig geblieben sein. 1411 erhielt er einen Ruf nach Leipzig, und ging mit Jacob Radewitz dorthin; der Ueberlieferung gemäß eröffnete er die Reihe der Leipziger Ordinarii (juris canonici). Daß er vorwiegend Kanonist gewesen, dafür spricht neben seiner Eigenschaft als Geistlicher der Umstand, daß damals in Leipzig eine angesehene Schule des kanonischen Rechtes mit drei Doctoren an der Spitze, bestand. Im September des vorhergehenden Jahres wird er „tum decanus majoris ecclesiae“ unter den bei einer Versammlung des Domcapitels zu Minden anwesenden Mitgliedern genannt. 1422 wurde Th., wahrscheinlich behufs Vornahme von Promotionen und Graderhebungen nach Rostock gerufen, und am 22. Mai immatriculirt. Im Studienjahre 1424/25 befand er sich wieder in Leipzig, wo er im Statutenbuche als Mitglied der bairischen Nation genannt wird. Zuletzt finden wir unsern Juristen in den Jahren 1430 und 1431 genannt. Im Winter des erstbezeichneten Jahres wurde zu Erfurt Hermanus Thus (vielleicht ein Neffe Konrad’s) „propter doctorem Thus“ unentgeltlich inscribirt, und im Winter des folgenden Jahres fand aus demselben Grunde ein Inscriptionsgebührennachlaß statt.

Aus der Zeit des Thus’schen Ordinariates in Leipzig besitzen wir einen interessanten Brief von Carolus in Vesland, Canonicus Upsalensis, welcher anläßlich einer Studienreise nach Mitteldeutschland am Jacobitag (25. Juli) 1424 an Jacob Nicolai, Kanonikus in Upsala, aus Leipzig ausführlich über das juristische Studium und die Docenten an dieser Hochschule berichtet. (Abgedruckt im Göttingischen historischen Magazin von Meiners und Spittler, Bd. 3, S. 516 ff.)

Muther, Zur Gesch. der Rechtswissenschaft, S. 76 ff., 196, 211 und 12, 219 und die dort angeführten Quellen. – Stintzing, Gesch. d. D. RW. I, 32. – Ad. Stölzel, Gelehrtes Richterthum I, 93.