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ADB:Varnbüler, Ulrich

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Artikel „Varnbüler, Ulrich“ von Johannes Dierauer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 40 (1896), S. 394–396, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Varnb%C3%BCler,_Ulrich&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 13:00 Uhr UTC)
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Varnbüler *): Ulrich V., Bürgermeister von St. Gallen, geboren um 1440, † 1496. V. stammte aus einer bürgerlichen Familie der Stadt St. Gallen, die sich bis in das 14. Jahrhundert zurückverfolgen läßt und die mit seinem Vater, Hans, einem in den Jahren 1436–1444 in städtischen Angelegenheiten oft genannten Mann, zu größerm Ansehen gelangte. Zu Anfang der 60er Jahre trat er in das öffentliche Leben ein und erstieg dann die verschiedenen Stufen von Aemtern und Ehren, welche die Bürgerschaft einem talentvollen und aufstrebenden Manne zu bieten vermochte. In den Burgunder Kriegen zeichnete er sich als Hauptmann des St. Gallischen Contingentes aus. Bei Grandson (2. März 1476) stand er mit seiner Mannschaft in den Reihen der eidgenössischen Vorhut und nahm an ihrem kühnen Angriff theil: noch jetzt bewahrt die Stadt einige der Fahnen, die er als Beutestücke aus dem burgundischen Lager nach St. Gallen brachte. In der Folge vertrat er St. Gallen, den „zugewandten Ort“, wiederholt auf eidgenössischen Tagsatzungen. Endlich im December 1480 wurde ihm zum ersten Mal das Amt eines Bürgermeisters übertragen, und von da an bekleidete er durch eine Reihe von Jahren bis zum Eintritt seiner Katastrophe, stets die höchsten Aemter der Stadt; er galt als ihr geistiger und politischer Führer. Nach Vadian, der gute Kunde von Zeitgenossen hatte, war er ein sehr verständiger, kluger und beredter Mann, der sich in hohem Maaße des Vertrauens der Bürgerschaft erfreute, aber auch bei den Eidgenossen in großem Ansehen stand. Im Laufe der 80er Jahre wurde er indeß in einen Conflict hineingerissen, der für ihn und seine Vaterstadt verhängnißvolle Folgen haben sollte.

Im J. 1468 hatte Ulrich Rösch (s. A. D. B. XXIX, 161) die Leitung des Klosters St. Gallen übernommen, ein höchst energischer und umsichtiger Prälat, der mit rücksichtslos durchgreifender Betriebsamkeit das nach den Appenzeller Kriegen tief gesunkene Stift wieder emporzubringen suchte. Sein ruheloses Streben verletzte mannichfach die politischen und materiellen Interessen seiner Nachbarn, und als er schließlich im Einverständniß mit dem Papst und dem Kaiser den Plan zur Ausführung bringen wollte, das Kloster nach Rorschach [395] am Bodensee zu verlegen, regte sich in den Kreisen der städtischen Bürgerschaft, unter den Gotteshausleuten des alten fürstlichen Gebietes und bei den um ihre Herrschaft im Rheinthal besorgten Appenzellern der stärkste Widerspruch. Da trat nun V. in den Mittelpunkt der Opposition gegen den streitbaren Fürsten; er wollte das aufstrebende Kloster schwächen und zugleich der in ihrer territorialen Entwicklung unleidlich gehemmten Stadt eine erhöhte Machtstellung, ähnlich derjenigen Zürichs, verschaffen. Zu diesem Zwecke knüpfte er Verbindungen mit dem Landvolke und mit den Appenzellern an, die unter der Führung ihres leidenschaftlichen Landammanns Hermann Schwendiner begierig nach einer Gelegenheit zur Demüthigung des Abtes griffen. Er protestirte zunächst vor dem Abte und den Gesandten der vier eidgenössischen Schirmorte des Klosters (Zürich, Luzern, Schwyz und Glarus) gegen den Bau in Rorschach und ließ es dann geschehen, daß bewaffnete Scharen von St. Gallern und Appenzellern am 28. Juli 1489 die begonnenen Bauten zerstörten. Als der Abt wegen dieses Friedensbruches Klage bei seinen Schirmorten führte und vollen Schadenersatz verlangte, erhob er Gegenklagen und lehnte mit Schwendiner die Vermittlungsversuche der unparteiischen Eidgenossen ab. Er drängte die Gotteshausleute zwischen Wil und Rorschach zum Abfall von der Klosterherrschaft und führte auf der Landsgemeinde in Waldkirch (21. October), wo der Volksbund beschlossen wurde, das Wort gegen die Abtei. Schon scheint er sich mit dem Gedanken vertraut gemacht zu haben, eine neue, ostschweizerische Eidgenossenschaft zu gründen, in welcher der Stadt St. Gallen die leitende Stellung zugefallen wäre. Eine gewaltsame Intervention der 4 Schirmorte glaubte er bei den damals sehr gespannten Verhältnissen zwischen der Eidgenossenschaft und dem Schwäbischen Bunde nicht befürchten zu müssen, und das Vertrauen, das ihm die Bürgerschaft entgegenbrachte, indem sie ihm für das Jahr 1490 noch einmal die oberste Magistratur übertrug, bestärkte ihn in seiner Zuversicht. Allein zu Anfang des Jahres 1490 faßten die 4 Orte doch den Entschluß, ihren Bundespflichten gegenüber dem Abte nachzukommen und mit bewaffneter Macht in den St. Gallischen Landen einzuschreiten. Die Appenzeller und die Gotteshausleute fügten sich ihren Forderungen ohne ernstlichen Widerstand und traten von der gegen die Abtei errichteten Coalition zurück. Die Stadt rüstete sich zur äußersten Gegenwehr; aber als sie sich von ihren Bundesgenossen verlassen sah, getraute sie sich doch nicht, den Kampf gegen die eidgenössische Uebermacht nachdrücklich aufzunehmen. Sie mußte am 15. Februar einen Friedensvertrag eingehen, der ihrer weitausgreifenden Politik ein Ziel setzte und ihr – nach spätern definitiven Sprüchen der 4 Orte – schwere Bußen und Entschädigungssummen auferlegte.

In dieser Krisis zeigte sich V. seiner Stellung nicht gewachsen. Ueberwältigt von dem Gefühl der Verantwortung für die Folgen seiner Politik verlor er beim Herannahen der Eidgenossen den Muth. Noch suchte er sich vor versammelter Bürgerschaft zu rechtfertigen, indem er die Erklärung abgab, daß er nie nach eigenem Belieben, sondern stets im Sinne der Mehrheit des Rathes gehandelt habe. Er mußte aber offenbar bemerken, daß sich eine starke Opposition gegen sein bisweilen schroffes und der demokratischen Offenheit widersprechendes Regiment erhob, und um nicht dem Schicksal Waldmann’s, das eben in frischer Erinnerung stand, zu verfallen, entwich er, wahrscheinlich in der Nacht vom 11. Februar, als Bote verkleidet aus der Stadt. Ueber Lindau begab er sich nach Innsbruck an den Hof des Königs Maximilian. Die Sieger confiscirten sein außerhalb der Stadt liegendes Vermögen und verbannten ihn aus dem Gebiete der Eidgenossenschaft. Nun rief V. (gleich dem Landammann Schwendiner, der ebenfalls geflohen war) die kaiserliche Gerichtsbarkeit an, um [396] wieder in den Besitz seines Vermögens zu gelangen. Der von Friedrich III. und Maximilian begünstigte Proceß zog sich jahrelang hin und wurde nach Varnbüler’s Tode (1496) von seinen Söhnen, Hans und Ulrich, doch ohne wirklichen Erfolg, fortgeführt. Aber an die gerichtliche Action knüpften sich bedeutsame politische Folgen, indem die Eidgenossen sich der von den Varnbülern ins Recht geforderten Stadt St. Gallen annahmen und die Uebergriffe der Reichsgewalt zurückwiesen. So stärkte jener Streit den eine Zeit lang durch den „Rorschacher Klosterkrieg“ gelockerten Zusammenhang der Stadt mit den Eidgenossen, während er andererseits die Entfremdung zwischen der Schweiz und dem deutschen Reiche, als ein processualisches Vorspiel der völligen Trennung im Schwabenkriege, förderte. – Von den genannten Söhnen Varnbüler’s wurde der ältere, Hans oder Johann, Bürgermeister von Lindau; er ist der Stammvater der badischen und württembergischen Varnbüler (s. A. D. B. XXXIX, 498).

Vgl. außer der bei Ulrich Rösch, Bd. XXIX, S. 163 aufgeführten Litteratur: Fr. Probst, Die Beziehungen der schweizer. Eidgenossenschaft zum deutschen Reiche in den Jahren 1486–1499 (Archiv f. schweizer. Geschichte, Bd. XV, 1866). – A. Näf, Chronik oder Denkwürdigkeiten der Stadt und Landschaft St. Gallen (1867). – H. Ulmann, Kaiser Maximilian I., Bd. I (1884). – W. Oechsli, Die Beziehungen der schweizerischen Eidgenossenschaft zum Reiche bis zum Schwabenkrieg (Politisches Jahrbuch der schweizer. Eidgenossenschaft, hsg. von C. Hilty, V. Jahrg., Bern 1890). – A. Hardegger, Mariaberg bei Rorschach (Neujahrsbl. d. Histor. Vereins in St. Gallen, 1890). – J. Häne, Der Klosterbuch in Rorschach und der St. Galler Krieg (St. Galler Mittheilungen zur vaterländischen Geschichte, Bd. XXVI, 1895).

[394] *) Zu Bd. XXXIX, S. 490.