ADB:Vogel, Johann
Martin Ruarus (vgl. Jöcher, Gel.-Lex. III, Sp. 2274) in Altdorf mit socinianischen Ansichten angesteckt zu sein und später auf längerer Reise mit den polnischen und ungarischen Socinianern Verbindungen angeknüpft zu haben. Am 25. Januar 1617 schwor er jedoch in Altdorf vor versammelter Universität den Socinianismus ab und hielt eine Rede de divinitate Christi. 1621 wurde er als Rector zu St. Aegidien und 1634 als Rector zu St. Sebald angestellt, in welcher Stellung er bis zu seinem Tode verblieb. Außer einigen lateinischen Dichtungen verfaßte er deutsche Psalmen und geistliche Lieder, in denen er sich als Anhänger der Opitzischen Schule zeigt und die ihm den Dichterlorbeer eintrugen: „Zwölf Psalmen David’s sampt dem Gebet Manasse, In Teutsche Raymen auff newe Weiß gesetzt“ (1628); „Die Psalmen David’s Sampt andern heyligen Gesängen in Newe Teutsche Verse gesetzt“ (1638); „Vorbildungen des Todtes“ (1648), ein Totentanz. „Andachtsübung aus den Sonn- Fest- und feiertäglichen Evangelien in Reimen“ (1661). Dergleichen Evangelien- und Epistellieder, nicht sowol zum kirchlichen Gebrauch als für die Hausandacht bestimmt, obwol sie auch im Gottesdienst in verschiedener Weise verwandt wurden (vgl. R. v. Liliencron, Liturg.-Musikal. Gesch. d. evang. Gottesdienste von 1523 bis 1700, S. 133 f.), wurden seit Nic. Hermann’s Sonntagsevangelien (1560) in Menge verfaßt, besonders auch von Opitz und Rist (Sabbathische Seelenlust, 1651). Wol nur eine vermehrte Sammlung von Vogel’s Liedern enthalten seine „Psalmen, Geistl. Lieder und Hausgesänge“ (1653). Einige von diesen Liedern gingen in das Nürnb. Gesangbuch von 1677 und daraus in andere über: „Gott ist nicht ein gebundner Gott“, „Ich bin dein Herr und Gott allein“, „Ich presse Dich von Herzen“, „Nun lasset uns zur Andacht recht erweisen“, „Was in und auf der Erde lebt“.
Vogel: Johannes V., geistlicher Dichter, geboren zu Nürnberg am 5. September 1589, † daselbst am 8. März 1663; Sohn eines Waffenschmiedes; studirte mit städtischen Stipendien seit 1608 in Altdorf und Wittenberg. Von hier ließ ihn der Rath nach Nürnberg schaffen und in Haft setzen, weil er beschuldigt war, durch den Socinianer- Wetzel, Hymnop. III, 337 f. – Biedermann, Acta scholast. 5, 371. – Jöcher, IV, Sp. 1690. – Koch, Gesch. der Kirchenl. III, 141. – Goedeke, Grdr. 3², S. 200.