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ADB:Wenck, Karl Friedrich Christian

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Artikel „Wenck, Karl Friedrich Christian“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 44 (1898), S. 478–479, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wenck,_Karl_Friedrich_Christian&oldid=- (Version vom 12. Dezember 2024, 17:30 Uhr UTC)
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Wenck *): Karl Friedrich Christian W., Rechtslehrer, geboren zu Leipzig am 5. Februar 1784, † zu Plagwitz bei Leipzig am 6. Juni 1828. Der Vater, Friedrich August Wilhelm W., ein allgemein geachteter Mann, war Magister philosophiae, Hofrath und ordentlicher Geschichtsprofessor in Leipzig, die Mutter, eine geborene Schmid, eine Beamtentochter aus Eisleben. Bestrebt seinem Sohne eine gründliche Vorbildung zu geben, ließ W. Karl Friedrich durch zwei tüchtige Privatlehrer unterrichten und sandte ihn 1796 auf die damals trefflich geleitete Thomasschule. 1800 bezog der junge W. die Universität Leipzig, an der sein Vater damals die Rectorwürde bekleidete, – hörte während zweier Semester philosophische Fächer und widmete sich dann namentlich unter Haubold dem Rechtsstudium. Mit Vorliebe nebenbei der altclassischen Litteratur zugethan, fertigte er formgewandte lateinische Gedichte, wurde thätiges Mitglied der von Professor Carus gegründeten philologischen Gesellschaft und vermochte 1801 den späteren Jenenser Professor Dr. H. A. Schott bei seiner Habilitation als Respondent kräftig zu unterstützen. Im September 1804 erwarb er die Würde eines Baccalaureus, im folgenden Jahre die eines Magisters und hielt von da ab juristische Vorträge. Anfangs Februar 1809 promovirte er als Doctor beider Rechte. Seiner Inaugural-Dissertation „de traditione inter possessionis et proprietatis transferendae modum fluctuante“ liegen Savigny’s Theorien zu Grunde. Zwischen den Jahren 1810 und 13 hatte er den Tod seines Vaters und seiner beiden Brüder, Eduard und Wilhelm, zu beklagen und war namentlich von dem Hinscheiden des letzteren sehr schmerzlich berührt. 1813 gründete er seinen eigenen Hausstand, indem er sich mit einer Tochter des Leipziger Anatomieprofessors Johann Gottlob Haas verheirathete; aus der sehr glücklichen Ehe gingen sieben Kinder, vier Töchter und drei Söhne hervor. Einige Jahre früher (1810) war er zum außerordentlichen Professor der Rechte in Leipzig ernannt worden und am 4. November des nächsten Jahres erfolgte nach Beseitigung einiger Anstände seine Einführung in das Collegium. In das Jahr 1814 fällt dessen Ernennung als Hofgerichtsrath. 1821 erhielt er die neugegründete ordentliche Professur für Natur- und Völkerrecht und rückte nach [479] dem am 14. März 1824 erfolgten Ableben seines früheren Lehrers und späteren Collegen, des Domherrn und Professors Christian Gottlieb Haubold’s, in die fünfte ordentliche Lehrstelle des sächsischen Rechtes mit Sitz und Stimme in der Facultät ein, welche Stelle er bis zu seinem Ableben bekleidete; dagegen legte er 1824 wegen Geschäftsüberhäufung das Amt eines Universitätssyndikus nieder, wozu ihn 1817 das Vertrauen seiner Collegen durch Wahl berufen hatte.

Mit der kritischen Bearbeitung und Herausgabe größerer wie kleinerer Schriften Haubold’s beschäftigt, gedachte er, wegen zu großer Entfernung seines Rittergutes Schenkenberg bei Delitzsch, den Sommer 1828 mit den Seinen in einem Landhause zu Plagwitz bei Leipzig zu verbringen. Allein bald nach erfolgter Uebersiedlung erkrankte unser Gelehrter in gefährlicher Weise und starb nach wenigen Tagen, am 6. Juni 1828. W. galt als gediegener Kenner der Musik, der altclassischen wie modernen deutschen Litteratur. Er war ein sorgsamer Vater, ein gemüthvoller, stets heiterer Mann; wohlthätig gegen mittellose Studirende, erregte sein unerwarteter Tod auch in Universitätskreisen aufrichtige Trauer. Als Schriftsteller gab er u. a. ein „Lehrbuch der Encyklopädie und Methodologie der Rechtswisschenschaft“ heraus (Lpzg. 1810. 362 S.), schrieb für die Jenenser Allg. Lit. Z. mehrere Recensionen, dann von 1811 bis 28 einige Abhandlungen und Dissertationen. – Hof- und Justizrath Fried. Carl August Stieber veröffentlichte (Leipzig 1834) „C. Fr. Ch. Wenck, Opuscula acad. adjectis orationibus ineditis et appendicibus etc.“ Wenck’s Biographie und der kritischen Aufzählung seiner Arbeiten (44 Nummern) folgen acht bereits gedruckte Abhandlungen (S. 4 bis 288), dann vier von W. zwischen 1825 und 27 gehaltene lateinische Reden (S. 289–370); den Schluß bilden einige schon früher in der Jenenser Lit. Ztg. erschienene Recensionen (371–494). Als Titelkupfer ist das von Frd. Krätzschmer lithographirte Brustbild Wenck’s in Medaillonform beigegeben. – Außer dem oben gedachten Schriftenverzeichnisse bei Stieber findet sich ein zweites in (Schmidt’s) Neuem Nekrologe der Deutschen (Sechster Jahrg. 1828, 2. Thl.) Fr. C. A. Stieber a. a. O. Praef. VI–XXIV). – Neuer Nekrolog der Deutschen a. a. O. S. 457–69.


*) Zu Bd. XLI, S. 710.