ADB:Wenck, Friedrich August Wilhelm
Joh. Martin W. (s. A. D. B. XLI, 709), war Rector des dortigen Gymnasiums, seit 1746 Prorector des Pädagogiums zu Darmstadt, seit 1752 Rector. Von 1760–63 studirte W. in Erlangen (die Erlanger gelehrten Anmerkungen erwähnen ihn gelegentlich des Todes seines Vaters als „einen würdigen Bürger unserer hohen Schule“). 1763 wurde er Hofmeister bei dem jungen Grafen Fr. Alex. v. Schönberg zu Dresden (vgl. die Widmung an den sächsischen Kanzler Graf Adolf Heinr. v. Schönberg in seiner Erstlingsschrift über König Albrecht II. oder vielmehr über dessen Eltern, einer Leipziger Dissertation von 1770). 1766 wurde er Collaborator am Darmstädter Pädagogium. Indessen war sein Streben auf akademische Lehrthätigkeit gerichtet. In der Absicht, sich dazu vorzubereiten, kehrte er 1768 nach Sachsen zurück und nahm auf Gellert’s Empfehlung in Leipzig eine Hofmeisterstelle bei zwei jungen Herren v. Uetterodt an. Dort wurde W. 1770 Magister und eröffnete Vorlesungen über Universal- und Reichsgeschichte wie über Diplomatik. Schon im nächsten Jahre wurde ihm die Stelle eines ordentlichen Professors der Geschichte an der Universität Gießen angetragen, aber er zog es vor, in Leipzig zu bleiben, wo ihm am 23. October 1771 die Ernennung zum außerordentlichen Professor der Philosophie zu Theil wurde. 1779 wurde er ordentlicher Professor, 1780 Baccalaureus der Rechte, am 2. October 1780 erhielt er die durch den Tod Joh. Gottlob Böhme’s erledigte ordentliche Professur der Geschichte mit dem Charakter eines Hofraths. Fünf Mal hat er auf je ein Semester in den Jahren 1784–1804 das Rectorat bekleidet, so auch im Sommersemester 1800, als Heinrich v. Kleist und Brockes sich von ihm „mit einem wahren Studentenstreich“ Matrikel auf falsche Namen ausstellen ließen, die ihnen zu Pässen für [42] eine Reise nach Wien verhelfen sollten (s. A. D. B. XVI, 131. H. v. Kleist’s Werke, hsg. von Erich Schmidt 5, 94, 96 u. 452). Wiederholt führte er das Amt eines Procancellars und Decans, seit 1799 war er beständiger Präsident der Jablonowski’schen Gesellschaft. Bei der Feier der Jahrhundertwende am 1. Januar 1801 gedachte W. als Redner der Hochschule derer, die im 18. Jahrhundert die Universität mit wohlthätigen Stiftungen, Stipendien und Gründung neuer Professuren gefördert hatten, bei der Jubelfeier zu Ehren des 400jährigen Bestehens der Leipziger Hochschule am 4. December 1809 hielt „der durch seine gründlichen Geschichtskenntnisse nicht minder als durch classische Latinität ausgezeichnete Herr Hofrath Wenck“ in der Paulinerkirche die Jubelrede über die Verdienste der Männer, die seit dem dritten Jubelfest den Ruhm der Universität Leipzig durch ihre Vorträge und Schriften erhöht hatten. – Im J. 1781 hatte sich W. mit Johanna Luise Schmidt, einer Tochter des ehemaligen Directors der fürstlich mansfeldischen Regierung zu Eisleben vermählt. In dieser Ehe erzeugte er drei Söhne, deren ältester, Karl Friedrich Christian, als Professor der Rechtswissenschaft in Leipzig eine geachtete Stellung eingenommen hat (s. A. D. B. XLIV, 478), und zwei Töchter. W. besaß mehrere Rittergüter in der Gegend von Delitzsch: Beerendorf, Schenkenberg, zeitweilig auch Petersrode. Am 15. Juni 1810 starb er.
Wenck: Friedrich August Wilhelm W., Historiker, wurde am 4. September 1741 zu Idstein geboren. Sein Vater, der SchulmannDas bekannteste Werk seiner ausgebreiteten gediegenen Gelehrsamkeit war der Codex juris gentium recentissimi, eine Ausgabe der Staatsverträge der Jahre 1735–1772, eine Fortsetzung der Quellensammlungen von Dumont Rousset, Schmauß, welche bei größerer kritischer Sorgfalt und strengerer Aufsuchung der Originaltexte die Arbeit der Vorgänger übertraf und noch heute unentbehrlich, damals von der gelehrten Welt mit großem Dank aufgenommen worden ist (vgl. auch die Vorrede G. Fr. v. Martens’ im ersten Bande seines Recueil des principaux traités von 1791, p. III). Das dreibändige Werk mühsamer Sammelarbeit erschien in den Jahren 1781, 1788 und 1795 in Leipzig. Die vorher übernommene Uebersetzung von Ed. Gibbon’s Geschichte des Verfalls und Untergangs des römischen Reichs hat W. nicht über den ersten 1779 erschienenen Band hinausführen können. Er hat diese Uebersetzung in treuem Anschluß an das Original, aber doch in guter Sprache geliefert. Seine kritischen Anmerkungen, die nicht selten Gibbon’s Auffassung entgegentreten, sind aus gründlicher Kenntniß der römischen Kaisergeschichte und weiter Belesenheit geschöpft, die Fortsetzung von K. G. Schreiter (seit 1788) steht an Treue und hinsichtlich der eigenen Beigaben hinter dem von W. gelieferten Bande zurück. Auch die Geschichte seiner neuen sächsischen Heimath hat er gefördert, namentlich durch die fünf Universitätsprogramme über Markgraf Heinrich I. von Meißen, die in den Jahren 1798–1809 erschienen, auch heute noch nicht vergessen sind.
- Christoph Weidlich, Biogr. Nachrichten von den jetzt lebenden Rechtsgelehrten in Teutschland II (1781), S. 442. – Strieder, Hessisches Gelehrtenlexikon 16 (1812), S. 524. – Kreußler, Beschreibung der Feierlichkeiten am Jubelfest der Universität Leipzig den 4. Decbr. 1809. Leipzig 1810, S. 20 u. 58. – J. F. K. Dilthey, Geschichte des großherzoglichen Gymnasiums zu Darmstadt 1829, S. 84. An den beiden letzten Orten findet sich ein Verzeichniß von Wenck’s Schriften. – P. Zweifel in der Leipziger Rectoratsrede vom 31. October 1900, S. 2 – Das gedruckte Material wurde ergänzt durch gütige Mittheilungen des Geh. Rath M. Heinze aus dem Leipziger Universitätsarchiv.