Zum Inhalt springen

ADB:Wencker, Jakob

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Wencker, Jakob“ von Wilhelm Wiegand in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 41 (1896), S. 710–711, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wencker,_Jakob&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 12:34 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Wenck, Johann Martin
Nächster>>>
Wencker, Johannes
Band 41 (1896), S. 710–711 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Kein Wikipedia-Artikel
(Stand Januar 2019, suchen)
Jakob Wencker in Wikidata
GND-Nummer 117284262
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|41|710|711|Wencker, Jakob|Wilhelm Wiegand|ADB:Wencker, Jakob}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=117284262}}    

Wencker: Jakob W., 1668 geboren, ist der Enkel Johann’s und der Sohn Jakob’s, der in einer ähnlichen Laufbahn wie sein Vater Johann sechs Mal die Ammeisterwürde bekleidet und die Stadt Straßburg in den schwierigsten Zeiten vertreten hatte. Er wandte sich vorzugsweise dem Studium der staatsrechtlichen [711] und rechtsgeschichtlichen Probleme zu, wie schon seine 1696 erschienene Inauguraldissertation „de pfalburgeris“ bewies, und später behandelte er mit Vorliebe Fragen aus der Archiv- und Registraturkunde. Bereits 1694 war er nämlich durch Vermittlung des Prätors Ulrich Obrecht in den Archivdienst der Stadt Straßburg getreten und ihm widmete er die volle Zeit und Kraft seines Lebens, lange auf untergeordnetem Platze, bis er endlich 1730 die Stellung des ersten Archivars erreichte. Auch als er nach einigen Jahren davon zurücktrat und Mitglied der Dreizehner, später auch Scholarch und Ammeister wurde, blieb doch seine Fürsorge in der auf Wunsch der städtischen Behörden eigens für ihn geschaffenen Stellung als director archivi bis zu seinem am 1. Januar 1743 erfolgten Tode unablässig dem Archiv seiner Vaterstadt zugewandt. Seine rechtshistorischen und archivalischen Arbeiten, die 1702 erschienenen „Collectanea juris publici“, der 1713 publicirte „Apparatus et instructus archivorum“ und die 1715 herausgegebenen „Collecta archivi et cancellariae jura“ haben heute nur noch den Werth von Materialsammlungen, die manches werthvolle Stück aus den reichen archivalischen Schätzen der Stadt Straßburg an das Licht der Oeffentlichkeit gebracht haben. Außerdem existiren noch umfangreiche handschriftliche Sammlungen von ihm, in denen er zum Theil das Erbe seines Großvaters antrat und weiterführte, und aus denen noch manche gewinnbringende Ausbeute für die Geschichte Straßburgs und des Elsaß überhaupt zu schöpfen ist.