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ADB:Wense, Georg Friedrich August von der

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Artikel „Wense, Georg Friedrich August von der“ von Ferdinand Frensdorff in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 41 (1896), S. 725–726, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wense,_Georg_Friedrich_August_von_der&oldid=- (Version vom 30. November 2024, 11:21 Uhr UTC)
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Wense: Georg Friedrich von der W., hannoverscher Jurist, geboren 1744, † 1811. Einer alten ritterschaftlichen Familie des Fürstenthums Lüneburg angehörig, deren Stammsitz Wense im Amte Fallingbostel während des dreißigjährigen Krieges sein Wohnhaus eingebüßt hatte, wurde W. auf dem väterlichen Gute Eldingen im Amt Celle geboren, das die Familie nach dem Aussterben derer von Eldingen (1672) mit lehnsherrlicher Einwilligung von dem Oberforst- und Jägermeister Georg v. Wangenheim, dem eine Anwartschaft auf jenes Gutes ertheilt war, erworben hatte. 1759–1763 besuchte W. die Ritterakademie in Lüneburg, besonders gefördert durch den damals neu als Lehrer eintretenden Professor M. K. Curtius (s. A. D. B. IV, 651). Von Ostern 1763 ab studirte W. in Göttingen die Rechte, wo er bei G. L. Böhmer wohnte. 1764 im Sommer nennt ihn Pütter unter seinen Zuhörern. 1766 trat er als Auditor bei der Justizkanzlei in Celle in den öffentlichen Dienst, wurde 1769 Justizrath in Stade, 1776 durch landesherrliche Ernennung Oberappellationsrath auf der adeligen Bank. 1785 erhielt er die Stelle des ersten Vicepräsidenten, 1789 die des Präsidenten des Tribunals. 1801 wurde er zugleich zum wirklichen Geheimenrathe ernannt und mit der Leitung des Justizdepartements betraut. Die Verbindung des Präsidiums im höchsten Gerichtshof mit der Stelle eines Staats- und Justizministers war im Kurfürstenthum Hannover wie in anderen deutschen Staaten nichts ungewöhnliches, war auch den französischen Machthabern, die im ersten Jahrzehnt unsers Jahrhunderts in Hannover regierten, nicht fremd und erwies sich unter den schwierigen Verhältnissen der [726] Occupationszeit als eine wichtige Stütze für die Unabhängigkeit der Justiz. W., dem ebensowenig wie den übrigen Beamten Hannovers ein Eid von den Franzosen abverlangt wurde, leitete von Celle aus das Justizdepartement und präsidirte dem höchsten Gerichte wie zuvor, nur daß dessen Urtheile jetzt im Namen Sr. Majestät des Kaisers von Frankreich abgegeben wurden. Als Napoleon 1807 befahl, die hannoverschen Minister aus dem Lande zu weisen, nahm der Intendant Belleville neben Hake, dem Chef der Kriegskanzlei, W. aus, da ihre Amtsverrichtungen für das Land unentbehrlich seien. Der Generalgouverneur Lasalcette verlangte nur, daß die von W. ausgehenden Anstellungen im Justizdienste ihm zur Genehmigung vorgelegt würden. Eine Einmischung in die Justiz fand nicht statt. Aber so gut es auch eine Zeit lang geglückt war, der Rechtspflege ihren ungestörten Fortgang zu wahren, seit dem Jahre 1807 beantworteten die Franzosen die Saumseligkeit des Landes in der Bezahlung der von Napoleon auferlegten Contribution mit der Sperrung der Gehälter der Justizbeamten. W. bemühte sich vergebens durch Vorstellungen, die dadurch der Justiz drohende Gefahr abzuwenden. Eine an Napoleon selbst gerichtete Eingabe blieb ohne Antwort. Eine Massenpetition der höheren Justizcollegien, die W. anregte, hatte zwar den Erfolg, daß der Ueberbringer, der Oberappellationsrath Karl von Ompteda, am 16. October 1808 in Mainz dem Kaiser selbst die Beschwerde seines Landes vortragen konnte und auch die Zusage der Abhülfe erhielt, aber die Ausführung blieb in sehr bescheidenen Grenzen. Als Hannover, soweit es bisher noch unmittelbar unter französischer Herrschaft gestanden hatte, durch Staatsvertrag vom 14. Januar 1810 mit Westfalen vereinigt und Celle zu einem zweiten Appellationsgerichtshofe des neuen Königreichs neben Kassel eingerichtet wurde, trat W. von der Leitung des Tribunals zurück und Rumann (s. A. D. B. XXIX, 637) an seine Stelle. Im Jahre darauf starb W. in Plön auf einer Reise zu seiner in Holstein verheiratheten Tochter. Als wenige Tage später, am 14. October 1811, in Celle die Säcularfeier der Eröffnung des Oberappellationsgerichts begangen wurde, gedachten der zweite Präsident, F. K. v. Strombeck, und der Generalprocurator Th. Hagemann in ihren Reden mit besonderm Nachdruck des Mannes, der mit so großem Ruhme die erste Stelle des Gerichtshofes unter seiner vorigen Verfassung bekleidet hatte.

v. W(erlhoff) im Vaterländ. Archiv (hg. von Spiel) I 1 (1819), S. 74. – F. K. v. Strombeck, Darstellungen aus meinem Leben II (1833), 102. 109. – Westphalen unter Hieron. Napoleon (hg. von Hassel u. Murhard), Jg. I, März 1812, S. 8 u. 18. – Pütter, Selbstbiographie II, 451. – Manecke, Topogr.-histor. Beschreibungen d. Städte, Aemter u. adel. Gerichte im Fürstenth. Lüneburg II, 341. 375. 482. – F. Thimme, Die inneren Zustände des Kurfürstenth. Hannover unter der franz.-westfäl. Herrschaft I (1893), S. 73. 188. 201. 365 ff.; II (1895), S. 223.