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ADB:Windisch-Graetz, Josef Niklas Graf

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Artikel „Windisch-Graetz, Reichsgraf Josef Niklas“ von Hans von Zwiedineck-Südenhorst in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 43 (1898), S. 416–417, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Windisch-Graetz,_Josef_Niklas_Graf&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 18:53 Uhr UTC)
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Band 43 (1898), S. 416–417 (Quelle).
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Windisch-Graetz: Reichsgraf Josef Niklas W., Schriftsteller; ein Enkel des Grafen Leopold Victorin, geboren am 6. December 1744 in Wien, genoß eine sorgfältige classische Bildung in Wien, nahm noch in jungen Jahre eine Stelle im Reichshofrath an, verließ jedoch Wien als Dienstkämmerer der Erzherzogin Marie Antoinette und begleitete sie nach Frankreich. Dort trat er mit hervorragenden Mitgliedern der Akademie namentlich Condorcet in Verkehr und beschäftigte sich mit mathematischen, juridischen und philosophischen Studien, deren Ergebniß er in einer Reihe von Schriften niederlegte, die größtenteils in französischer Sprache gedruckt wurden, darunter: „Discours, dans lequel on examine les deux questions I. Un Monarque a-t-il le droit de changer de son chef une Constitution évidemment vicieuse? II. Est-il prudent à lui, est il de son intérêt, de l’entreprendre? Suivi de réflexions pratiques“ (1788); „Solution provisoire d’un problême, ou histoire métaphysique de l’organisation animale“ (1789); „De l’ame, de l’intelligence et de la liberté de la volonté“ (1790). Durch Condorcet angeregt suchte er das Problem der vollkommensten Uebereinstimmung der Sprache mit den Gedanken, besonders bei Gesetzen und Rechtsurkunden zu lösen, stellte die Preisfrage: „wie Contractformeln zu entwerfen seien, die gar keiner doppelten Auslegung fähig wären, und vermöge deren jeder Streit über irgend eine Eigenthumsveränderung unmöglich würde, so daß über irgend eine nach diesen Formeln abgefaßte Rechtsurkunde durchaus kein Proceß [417] entstehen könnte“, und setzte für deren Beantwortung Beträge von 1000 und 500 Ducaten aus, die von der Pariser, der Edinburger und einer deutschen Akademie zuerkannt werden sollten, jedoch niemals zur Vertheilung kamen, weil keine Lösungen eintrafen. Dem Friedenscongreß zu Rastadt, von dem die Zeitgenossen die Begründung einer neuen Weltordnung erwarteten, legte er 1798 eine Denkschrift vor, in der er sich anheischig machte, die Theorie einer Gesetzgebung zu entwerfen, die jeden Streit über die Auslegung und Anwendung der Gesetze ausschließe. Er hat auch die Grundlagen für die Geschichte seiner Familie geschaffen, indem er die von seinen Vorfahren herrührenden Urkunden und Acten in dem Familienarchive des Schlosses Tachau, das er vom letzten Grafen Losy geerbt hatte, vereinigte, eine wohlgeordnete Urkundensammlung anlegte und das handschriftlich vorhandene „Repertorium Diplomatum Windisch–Graetzianorum“ verfaßte. Er starb am 24. Januar 1802, als die Unterhandlungen wegen Erhebung seines Hauses in den Reichsfürstenstand, der zwei Jahre darauf seinem Sohne Alfred Candidus (s. o. S. 390) verliehen wurde, schon im Zuge waren.

Tachauer Archiv. – v. Wurzbach, Biogr. Lex., 57. Bd.