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ADB:Windisch-Graetz, Pankraz Graf

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Artikel „Windisch-Graetz, Graf Pankraz“ von Hans von Zwiedineck-Südenhorst in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 43 (1898), S. 417–418, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Windisch-Graetz,_Pankraz_Graf&oldid=- (Version vom 27. Dezember 2024, 03:31 Uhr UTC)
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Band 43 (1898), S. 417–418 (Quelle).
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Windisch-Graetz: Freiherr und Graf Pankraz W., einer der hervorragendsten Führer des protestantischen Adels in Innerösterreich unter Ferdinand I. und dessen Sohn Erzherzog Karl von Steiermark. Er war 1525 geboren, studirte zu Wittenberg und erwarb sich, in die Heimath zurückgekehrt, großes Ansehen sowol beim Kaiser als auch im Landtage der Steiermark, indem er eine Reihe wichtiger diplomatischer Missionen mit großem Geschick durchführte, u. a. als kaiserlicher Commissär bei den Erbverhandlungen nach dem Tode K. Ferdinand’s I. und K. Maximilian’s II. Er war Schloßhauptmann von Graz und Obersthofmarschall des Erzherzogs Karl, legte jedoch 1579 diese Stelle nieder, nachdem er zur Ueberzeugung gelangt war, daß sein evangelischer Glaube, dem er mit Treue und Hingebung anhing, mit den Bestrebungen des erzherzoglichen Hofes, den Katholicismus in Innerösterreich wieder zur Herrschaft zu bringen, im Widerspruch stehe. Er hat die, neuerlich wieder bestrittene Abstammung seines Geschlechtes von den Dynasten von Windisch-Graetz aus dem Hause Weimar-Orlamünde, zur Geltung gebracht, am 7. Juli 1551 für sich und alle Mitglieder seines Hauses den Freiherrenstand und am 24. November 1557 für sich und seinen Bruder Erasmus den Reichsgrafenstand erworben, von letzterem jedoch keinen Gebrauch gemacht, da ihm die Erwerbung der alten Besitzungen seines Hauses nicht gelungen ist. Einer Tradition zufolge wäre ihm sogar die Reichsfürstenwürde angetragen, also wahrscheinlich auch die Verleihung der Herrschaft Windisch-Graetz in Steiermark als reichsunmittelbarer Besitz in Aussicht gestellt worden, wenn er zum katholischen Glauben zurückgetreten wäre. Diesen Preis zu zahlen, war er jedoch nicht gewillt. Das Grafendiplom im fürstlichen Hausarchiv zu Tachau trägt auf der Rückseite folgenden Vermerk von Pankrazens Hand: „Das zu ewiger Gedächtniß hab ich mit eigner Handschrift hiermit anfügen wollen, daß ich alle die Beweise, wie solche aus diesem Brief zu vernehmen, und auch den Brief vom bairischen Kaiser Ludwig auf Herrn Otten den Kanzler hab vorlegen müssen und (dieses) doch solchen in diesem Brief nicht verleibt hat, item daß ich von der Bestätigung unseres Grafenstands, von dem wir durch etliche hundert Jahre keinen Gebrauch gemacht, auch noch nicht machen will, dieweil mir an dem Titel nichts gelegen ist, wenn ich nicht das Land, das noch bis in diese Zeit unseren Namen hat, auch um mein Bargeld einlösen kann, doch mögen meine Nachkommen thun, was sie wollen“. Die Echtheit des Diplomes ist durch ein späteres Schreiben des Fürsten Ulrich von Eggenberg nahezu außer Zweifel gesetzt. Pankraz starb am 20. October 1591.

[418] Urkunden des Tachauer Archivs. – Des Referenten Abhandlung: Das Grafendiplom der Windisch-Graetz von 1557. – v. Wurzbach, Biogr. Lexikon, 57. Bd.