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ADB:Wyß, Hans Konrad von

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Artikel „Wyß, Hans Konrad von“ von Gerold Meyer von Knonau in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 44 (1898), S. 423–424, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wy%C3%9F,_Hans_Konrad_von&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 01:51 Uhr UTC)
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Wyß: Hans Konrad von W., zürcherischer Staatsmann, geboren zu Zürich im Januar 1749, † daselbst am 11. December 1826. Hans Konrad, durch seinen Vater David – einen jüngeren Bruder des S. 404 genannten Heinrich – ein um zwölf Jahre jüngerer Vetter des älteren Bürgermeisters David (s. o. S. 405), war seit 1772 allmählich in der Stufenleiter zürcherischer Aemter emporgestiegen und 1795 zu der wichtigen Stellung des Statthalters, der zweithöchsten im Staate Zürich, gewählt worden. Die Thätigkeit, die er im Winter 1797 auf 1798 entwickelte, macht W. zu einer bemerkenswerthen Persönlichkeit und läßt ihn, der sonst nach seiner versöhnlichen, zum Frieden geneigten Gemüthsart, infolge einer gewissen ängstlich scheinenden Zurückhaltung, weniger hervortrat, als einen Mann von Einsicht und unleugbarer Energie erkennen. Als die Gefahren von Seite des französischen Directoriums sich nach Abschluß des Friedens von Campo Formio immer höher thürmten und voran Bern bedrohten, begehrte die dortige Obrigkeit am 14. December 1797 getreues Aufsehen der Eidgenossen, Bereitwilligkeit zu thätiger Hülfe, wenn nöthig Absendung eidgenössischer Repräsentanten nach Bern. So versammelten sich schon vom 22. an in Bern Vertreter von acht Kantonen, unter denen W. als Repräsentant des Vorortes den Vorsitz hatte. Sie hatten, während in Aarau die Tagsatzung zusammentrat (vgl. S. 407), die Aufgabe, der Regierung von Bern mit Rath und That zur Seite zu stehen. Die Berichte dieser zürcherischen Repräsentantschaft an die heimische Regierung, die fast durchweg von W. geschriebenen officiellen Mittheilungen nach Zürich, 41 an der Zahl, und die gleichvielen Legationsberichte, bis Mitte Februar 1798 von dem als Secretär beigegebenen Rathssubstituten Joh. Jak. Hirzel (A. D. B. XII, 492) verfaßt, bieten äußerst interessante Aufschlüsse zur Geschichte dieser verhängnißvollen Monate, mit ihrem steten Wechsel, zur Erkenntniß der Stimmung in den leitenden Kreisen, die bald zur Hoffnung, bald zur viel berechtigteren Furcht neigte. Denn W. blieb bis zum Tage der Entscheidung, 5. März 1798, in Bern, und seine Stellung war eine um so wichtigere, je mehr in Wirklichkeit seit dem Auseinandergehen der Tagsatzung eigentlich nur noch diese Repräsentationsconferenz in Bern die in Auflösung begriffene Eidgenossenschaft darstellte. Der letzte Herausgeber der Auszüge aus diesen Berichten des Statthalters urtheilt mit Recht, daß dieser darin als eine Persönlichkeit voll redlichsten Willens, unermüdlich in der Pflichterfüllung, von einer wahrhaft bewundernswerthen Geduld die auseinanderstrebenden Elemente zusammenzuhalten, in Wort und That von rechtlich biederer Gesinnung entgegentrete, von unbedenklich das persönliche Schicksal für die Ehre der Schweiz und Zürichs in die Schanze schlagendem Patriotismus und bei aller Anhänglichkeit an die ererbten Anschauungen befähigt, von den Ereignissen zu lernen. Nach Berns Zusammenbruch am 7. März nach Zürich zurückgekehrt, hatte nun W. den Muth, aus dem, was er in Bern gesehen, für Zürich ganz rücksichtslos die Folgerungen zu ziehen, vorurtheilsvoll [424] widerstrebenden Standesgenossen entgegenzutreten, unter zum Theil sehr schwierigen Verhältnissen für die glückliche Beendigung der Verhandlungen mit der Landschaft Zürich sich anzustrengen, sodaß die Vermeidung eines gefährlichen Zusammenstoßes vornehmlich ihm zu verdanken war. Als Präsident leitete er die Gemeindeversammlung der Stadt Zürich, die am 29. März das Unvermeidliche, die Annahme der helvetischen Verfassung, beschloß. Unter dieser neuen Ordnung wurde W. das erste Mitglied der dem neubestellten helvetischen Regierungsstatthalter an die Seite gegebenen zürcherischen Verwaltungskammer. Im nächsten Jahre 1799 trat W. dagegen, als nach der ersten Schlacht bei Zürich, mit dem Abzuge der französischen Truppen, die helvetische Ordnung der Dinge dahingefallen war, im Juni an die Spitze der ein Vierteljahr – bis zur zweiten Schlacht – im Amte stehenden Interimsregierung. 1803 wurde er nach Einführung der Mediationsverfassung in das zürcherische Obergericht gewählt, dem er als Vicepräsident meist vorstand; daneben war er Präsident des Ehegerichts. 1820 trat er aus seinen Aemtern zurück. Seine einzige Tochter war mit dem jüngeren Bruder des jüngeren Bürgermeisters David, Salomon, verehelicht gewesen. Hohe Rechtlichkeit, Herzensgüte, Bescheidenheit, nicht ermüdende Thätigkeit wurden W. nach dem Tode nachgerühmt.

Vgl. in Band VIII der Sammlung der älteren eidgenössischen Abschiede, S. 695–718, die vom Herausgeber, G. Meyer von Knonau, mitgetheilten wörtlichen Auszüge aus den Repräsentantschaftsberichten von Bern, ferner O. Hunziker: „Aus den Berichten der zürcherischen Repräsentantschaft in Bern Decbr. 1797 bis 5. März 1798“, im Zürcher Taschenbuch für 1898, S. 31 bis 94, wo S. 34 ff. Notizen über die Persönlichkeit sich finden, weiter über die Thätigkeit in Zürich vom 7. März an die Erzählung der Frau Barbara Heß-Wegmann (Gattin des A. D. B. XII, 298 und 299, erwähnten Ludwig Heß) in den von O. Hunziker herausgegebenen „Zeitgenössischen Darstellungen der Unruhen in der Landschaft Zürich 1794–1798“, S. 195 ff. (Quellen zur Schweizer Geschichte, Band XVII, 1897).