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ADB:Zeplichal, Cajetan Karl

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Artikel „Zeplichal, Cajetan Karl“ von Paul Mitzschke in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 45 (1900), S. 74–75, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Zeplichal,_Cajetan_Karl&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 03:23 Uhr UTC)
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Zeplichal: Cajetan Karl Z., Stenograph, geboren am 20. April 1849 zu Stresnic in Böhmen, † am 8. Mai 1871 in Wien. Seine Jugend verlebte Z. meist in Steiermark, besuchte die Gymnasien zu Graz und Salzburg und studirte seit 1867 in Wien, anfänglich Philologie, dann Jura. Da seine Verhältnisse beschränkt waren, erwarb er sich die Mittel zum Studium durch stenographische Arbeiten. Er hatte schon in Graz die Gabelsberger’sche Stenographie und unmittelbar danach auch die Stolze’sche erlernt und es in beiden bis zur praktischen Fertigkeit gebracht. Als Gymnasiast in Salzburg autographirte er 1866–1867 die Monatsschrift des dortigen Gabelsberger’schen Stenographenvereins, lieferte mancherlei Beiträge dazu und stellte schon damals auf Grund seiner Kenntniß der Stolze’schen Schrift einige beachtenswerthe Anträge auf Aenderung des Gabelsberger’schen Systems (vgl. Corresp.-Bl. des kgl. stenogr. Instituts zu Dresden, 1866, Beilage XXIV). In Wien fand er Anstellung als Stenograph einer Versicherungsgesellschaft und trat dann in das Stenographenbureau des Reichsrathes ein, wo er bald zu den vorzüglichsten Praktikern gehörte. Auch beim Landtag in Salzburg war Z. 1868–1870 als amtlicher Stenograph thätig. Außerdem stenographirte er in Wien vielfach für Zeitungen und ertheilte stenographischen Unterricht nach Gabelsberger’schem wie nach Stolze’schem System. Seine vorurtheilsfreie Stellung gegenüber dem Stolze’schen System, die Anerkennung der Vorzüge desselben und seine Theilnahme an einem Stolze’schen Correspondenzklub stempelte ihn in den Augen beschränkter Genossen fast zu einem abtrünnigen Ketzer, und er würde noch größere Anfeindungen zu erdulden gehabt haben, wenn bekannt geworden wäre, daß er seine stenographische Praxis zum Theil nicht mit dem Gabelsberger’schen, sondern mit dem Stolze’schen Systeme ausführte. Als die Wiener Reichsrathsstenographen mit ihrem Director Conn in Conflict geriethen, trat auch Z. aus dem Bureau aus und fand erst in seinem letzten Lebensjahre nach erfolgter Versöhnung wieder Anstellung daselbst. Inzwischen bekleidete Z. im Gabelsberger’schen Centralverein zu Wien ein Vorstandsamt und redigirte und autographirte bis zur Ausgleichung seines Zerwürfnisses mit Conn die „Oesterreichischen Blätter für Stenographie“. Im J. 1871 veröffentlichte er ein „Lehrbuch der Gabelsberger’schen Stenographie“ (3. Aufl. 1873), in weitesten Kreisen aber ward sein Name dadurch bekannt, daß bei einem vom Gabelsberger’schen Centralverein zu München (1868) gemachten Ausschreiben Zeplichal’s „Anleitung zum Gebrauch der Satzkürzungen in der Praxis“ durch das einstimmige Urtheil der drei Preisrichter (1870) mit dem Preise gekrönt wurde. Das Buch erschien erst nach dem Tode des Verfassers im Druck (Wien 1871) und hat Jahre lang in den Gabelsberger’schen Stenographenvereinen und Zeitschriften den Gegenstand lebhafter Erörterungen gebildet. Das Streben Zeplichal’s war auf möglichst charakteristische und leicht unterscheidbare Kürzungen gerichtet, wobei er die Gabelsberger’sche Vorschrift, der Praktiker solle auch beim schnellsten Nachschreiben überlegen, ob eine freie Kürzung zuverlässig sei, als unausführbar bezeichnete und mehr die Stolze’sche Idee feststehender Kürzungen bevorzugte. Er starb an einem Lungenleiden, das er durch das Uebermaaß von Arbeiten heraufbeschworen hatte.

Allgemeine deutsche Stenographenzeitung 1871, Nr. 5. – Stenographischer Bote für das Sachsenland 1871, Nr. 109/110. – Münchner Blätter [75] für Stenographie 1871, Nr. 5. – E. Krumbein, Kurzgefaßte Geschichte der Gabelsberger’schen Schule, S. 43 und 80. – K. Faulmann, Geschichte und Litteratur der Stenographie, S. 89. – Fortschrittliche (stenogr.) Blätter 1897, Beilage Nr. 9.