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ADB:Zeppelin, Karl Reichsgraf von

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Artikel „Zeppelin, Karl Reichsgraf von“ von Eberhard Graf von Zeppelin in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 45 (1900), S. 75–79, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Zeppelin,_Karl_Reichsgraf_von&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 13:06 Uhr UTC)
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Zeppelin: Johann Karl Reichsgraf von Z., einer Familie des mecklenburgischen Uradels entsprossen, von welcher zahlreiche Mitglieder auch in kaiserlichen (deutschen), österreichischen, preußischen, schwedischen, dänischen, hannöverischen (und braunschweig-lüneburgischen, englischen) und württembergischen Kriegsdiensten sich hervorgethan und hohe Rangstellungen erreicht haben, wurde am 15. October 1767 als das fünfte von dreizehn Kindern des pensionirten hannöverschen Hauptmanns Melchior Johann Christoph v. Z. a. d. H. Thürkow-Appelhagen und der Friedericke Charlotte v. Walsleben a. d. H. Lüsewitz zu Güstrow in Mecklenburg geboren. Vermöge seiner 1780 erfolgten Aufnahme in das herzogliche Pagencorps zu Schwerin war Z. ursprünglich zum Eintritt in den mecklenburgischen Kriegsdienst bestimmt. Allein der Besuch, welchen der damalige Prinz (spätere König) Friedrich von Württemberg im J. 1783 am mecklenburgischen Hofe machte, führte eine entscheidende Wendung in seinem Schicksale herbei. Der Prinz fand nämlich an dem offenen Wesen des ihm beigegebenen, durch die schönsten Gaben des Geistes und Herzens ausgezeichneten Jünglings besonderes Gefallen und veranlaßte ihn, nachdem er ihm den Vorbehalt seiner Anciennetät für den mecklenburgischen Dienst auf sechs Jahre ausgewirkt hatte, mit ihm nach Rußland zu gehen, wo Z. noch im gleichen Jahre zum Lieutenant ernannt wurde, aber dem Prinzen, welcher damals als General in Cherson commandirte, als Flügeladjutant beigegeben blieb. Aus diesem Dienstverhältniß entwickelte sich schnell der innigste Freundschaftsbund zwischen den beiden hochbegabten Naturen, ein Freundschaftsbund, wie er zwischen einem Fürsten und seinem Unterthan fast ohne Beispiel dasteht und den nur der frühe Tod Zeppelin’s zu trennen vermochte. Als Z. bald nach der Ankunft in Cherson lebensgefährlich erkrankte, war es schon vor Allen Herzog Friedrich selbst, der ihn mit der liebevollsten Aufopferung pflegte. Bald aber sollte Z. Gelegenheit erhalten, diese Freundschaft und Treue zu vergelten. Nachdem er mit letzterem im J. 1784 nach St. Petersburg übergesiedelt zum Hauptmann und Generaladjutanten seines Herzogs, 1785 zum Major im Regiment Tambow, jedoch unter Zutheilung zum Herzog als Brigademajor, ernannt worden war, hatte er sich eben mit Katharine Ulrike, der Tochter des herzoglich schleswig-holstein’schen Kammerherrn und kaiserlich russischen Generallieutenants und Obercommandanten sämmtlicher finnländischen Festungen Thure Karl Freiherrn v. Delwig, Erbherrn auf Koikel in Livland verlobt, als 1786 Ereignisse eintraten, welche den Herzog, durch seine Schwester Sophie Dorothea (Maria Feodorowna) Schwager des damaligen Großfürsten-Thronfolgers Paul, zwangen, Rußland und die russischen Dienste schleunigst zu verlassen. Da brachte Z. seinem fürstlichen Freunde das schmerzliche Opfer, nachdem er sich am 2. Januar 1787 in aller Eile vermählt, ihm vom Traualtare weg nachzueilen, um noch mit ihm zusammen die Grenze zu überschreiten, während er seine junge Gemahlin unter der Obhut ihrer Eltern zurückließ und erst nach anderthalb Jahren nach Mainz nachkommen lassen konnte. Das hat ihm Friedrich nie vergessen.

Die nächstfolgenden Jahre, 1787–1789, begleitete Z. seinen Prinzen auf dessen Reisen durch Deutschland, Holland und Frankreich und sammelte auf denselben den Schatz von Menschenkenntniß und Erfahrungen, der ihn später befähigen sollte, der hohen Stellung, zu welcher er berufen war, in jeder Hinsicht gewachsen zu sein. Nachdem er mittlerweile (1788) vom regierenden Herzog Karl von Württemberg zum wirklichen Kammerherrn ernannt worden war, [76] wurde Z. im J. 1799 von ebendemselben mit der Ueberbringung des Wahldiploms an den neuen römischen Kaiser Leopold II. beauftragt. Das Wohlwollen des Kaiserhauses, welches sich Z. bei dieser Gelegenheit in besonderem Maaße zu erwerben wußte, wurde die erste Veranlassung zu seiner und seiner ehelichen Leibeserben beiderlei Geschlechts Erhebung in des heiligen römischen Reiches Grafenstand, welche übrigens erst von Leopold’s Nachfolger, Kaiser Franz II., unterm 18. September 1792 vollzogen wurde. (Das Reichsgrafendiplom hat im Gegensatz zur früheren Uebung die Schreibweise des Zeppelin’schen Familiennamens mit zwei „p“, welche sich seitdem in beiden gräflichen Linien erhalten hat.)

Seit 1790 hatte Prinz Friedrich und mit ihm auch Z. seinen bleibenden Wohnsitz zu Ludwigsburg in Württemberg genommen. Als sodann 1795 Herzog Friedrich Eugen, der Vater des Prinzen, zur Regierung des Herzogthums Württemberg gelangte, wurde Z. zum Oberhofmeister des Erbprinzen (Friedrich) ernannt und am Ende des Jahres als außerordentlicher Gesandter nach London mit dem besonderen Auftrage geschickt, die eheliche Verbindung des Erbprinzen mit der Kronprinzessin Charlotte Auguste Mathilde von Großbritannien in die Wege zu leiten. In Anerkennung der Geschicklichkeit und des Taktes, die er bei Erledigung dieses Auftrages an den Tag legte, wurde er 1796 von Herzog Friedrich Eugen durch Verleihung des Ranges und Charakters eines wirklichen adeligen Geheimen Rathes und des großen herzoglichen Ordens ausgezeichnet, während ihn die Stadt Oxford anläßlich der Vermählung des Erbprinzen mit der Kronprinzessin am 3. Mai 1797 zu ihrem Ehrenbürger ernannte.

Im gleichen Jahre erforderte der damals zwischen dem Kaiser und der französischen Republik abgeschlossene Friede von Campo Formio und die bevorstehende Eröffnung des Rastatter Congresses eine Gesandtschaft an das kaiserliche Hoflager nach Wien behufs Wahrung der wichtigsten Interessen des württembergischen Fürstenhauses, und wieder glaubte Herzog Friedrich Eugen für diese schwierige Mission keine geeignetere Persönlichkeit wählen zu können, als den Reichsgrafen v. Z. Kaum aber hatte dieser nicht ohne bedeutende Schwierigkeiten seine Mission einem günstigen Abschluß nahe gebracht, als Herzog Friedrich Eugen am 23. December plötzlich starb und der Erbprinz Friedrich zur Regierung des württembergischen Landes berufen wurde. Eine der ersten Regierungshandlungen des neuen Herzogs war die schon am 24. December vollzogene Ernennung seines treubewährten Freundes Z. zu seinem Ersten Staats- und Conferenz-Minister und wirklichem Geheimen Rathe. Nach seiner Rückkehr aus Wien wurde Z. am 12. Januar 1798 vom Herzog selbst in das Geheimeraths-Collegium eingeführt und ihm gleichzeitig die Oberaufsicht über alle Hofdepartements und sämmtliche herzogliche Schlösser übertragen.

Die ersten Regierungsjahre des Herzogs Friedrich, während deren Z. an der Spitze der Staatsgeschäfte stand, zeichnen sich durch eine entschieden reichstreue nationale Haltung Württembergs aus. Aufrichtig war die Regierung bestrebt, ihren Verpflichtungen gegen Kaiser und Reich, auch in Uebereinstimmung mit den Ständen des Herzogthums, nachzukommen, und am 22. Januar 1798 wurde dem neuversammelten Landtage die herzogliche Bestätigungsurkunde der Landesfreiheiten übergeben, wie denn auch an den wesentlich unter dem Einfluß der in der engherzigsten Weise nur auf das augenblickliche pecuniäre Interesse des Landes bedachten Stände noch unter der vorigen Regierung abgeschlossenen Neutralitäts- und Friedensverträgen mit der französischen Republik zunächst festgehalten wurde. Allein nur zu bald zeigte es sich – wie später wieder in den ersten Regierungsjahren des Königs Wilhelm I. –, daß mit dem verknöcherten Institut der alten landständischen Verfassung überhaupt nicht mehr zu regieren war. Als daher in der Ständeversammlung und zum Theil sogar im Geheimen [77] Rathe sich eine entschiedene Opposition gegen Württembergs Theilnahme an dem vom Kaiser am 7. April der französischen Republik neuerdings erklärten Reichskriege geltend machte, da war es vor Allen Z., welcher seinem fürstlichen Freunde zu unverbrüchlichem Festhalten an seinen Verpflichtungen gegen das Reich und demgemäß zu entschiedenem Vorgehen gegen die widerspenstigen Stände rieth. Z. begab sich selbst wieder nach Wien, um dort persönlich über die Bedingungen der Theilnahme Württembergs am Reichskriege, die Milderung und Vergütung der dem Lande von der österreichischen Armee im letzten Kriege aufgebürdeten Kriegslasten und die Gewährung der kaiserlichen Unterstützung in dem mit den Ständen ausgebrochenen Conflicte zu unterhandeln. In letzterer Beziehung erfolgte zunächst am 12. Juli ein kaiserliches Hofdecret, in welchem die Stände zur Erfüllung ihrer Pflichten gegen das Reich aufgefordert wurden und als sie trotzdem in ihrem Widerstande beharrten, ein weiteres am 17. December, in welchem ihnen aufgegeben wurde, sich nicht mehr, wie sie bisher „auf unverantwortliche Weise und mit ärgerlicher Vermessenheit und schnöder Verachtung ihrer Pflichten gegen den Kayser und das Reich“ gethan, den Absichten des Herzogs in Beziehung auf die Mitwirkung beim Reichskriege zu widersetzen. Zugleich erhielt das kaiserliche Generalcommando im Reiche die Weisung, der württembergischen Regierung bei fernerer Widersetzlichkeit der Landstände nöthigen Falls militärische Unterstützung zu gewähren. War hierdurch und durch die am 30. November verfügte Auflösung der Ständeversammlung deren Widerstand gebrochen, so wurde die Opposition im Geheimen Rathe durch die Entlassung dreier Mitglieder, insbesondere auch des Präsidenten, beseitigt und am 12. August Z. zum Präsidenten dieses höchsten Landescollegiums ernannt. Von da an ging Württemberg in der entschiedensten Weise mit seinen Rüstungen vor und fanden seine Truppen gemäß den zwischen Z., dem kaiserlichen Hof und dem russischen Botschafter in Wien festgestellten Dispositionen ihre Verwendung. Wenn nun zwar auch dieser Krieg im Lüneviller Frieden einen für das Reich traurigen Abschluß gefunden hat und Württemberg insbesondere von französischen Heeren während desselben so vollständig besetzt wurde, daß der Herzog sich außer Landes zu begeben genöthigt war und beim Friedensschluß seine linksrheinischen Besitzungen verlor, so kann man doch der Haltung seiner Regierung in dieser schweren Zeit die vollste Achtung um so weniger versagen, als es Z. in Wien gelungen war, auch für den Fall eines ungünstigen Ausganges des Kriegs Garantieen für Entschädigungen zu erreichen, welche Württemberg dann auch durch den Reichsdeputations-Hauptschluß von 1803 in der Verleihung der Kurfürstenwürde an seinen Herzog und die Einverleibung einer ganzen Reihe reichsstädtischer, gräflicher und geistlicher Territorien in einem Umfange erhalten hat, der einen mehr als doppelten Ersatz für seine Verluste darstellte. Bei den schwierigen Unterhandlungen, welche Z. über all’ diese wichtigen Fragen in Wien führte, wußte er sich so sehr die Zufriedenheit aller Betheiligten zu erwerben, daß ihn der Kaiser bei der Abschiedsaudienz zu seinem Wirklichen Geheimen Rathe ernannte und der Kaiser von Rußland ihm am 12. August 1799 das Großkreuz des Malteserordens verlieh, während ihm der Herzog Friedrich in dankbarer Anerkennung seiner verdienstlichen Thätigkeit einen lebenslänglichen Jahresgehalt von 2000 Gulden aussetzte.

Wie schon bemerkt, nahm der Anfangs glücklich begonnene Reichskrieg einen immer ungünstigeren Verlauf, da der plötzlich aus Aegypten zurückgekehrte Bonaparte in Italien seinen Siegeslauf eröffnete und gleichzeitig Moreau den in Süddeutschland commandirenden Feldzeugmeister Baron Kray immer weiter zurückdrängte. Die gänzliche Entblößung Schwabens von Reichstruppen infolge von Moreau’s Sieg bei Ulm erlaubte es dem Herzog von Württemberg nicht, [78] länger in seinem Lande zu bleiben; er begab sich in das neutrale preußische Gebiet nach Erlangen, wohin ihm auch Z. folgte, auch von dort aus nach Kräften bemüht, den Ansprüchen, die der Krieg an Württemberg machte, gerecht zu werden und schwerere Nachtheile von dem Lande abzuwenden. Die übermäßigen Anstrengungen seiner dienstlichen Stellung und die fortgesetzte moralische Aufregung, in welche ihn der ungünstige Fortgang des Krieges versetzen mußte, mochten wesentlich dazu beitragen, daß ein typhöses Fieber, von welchem Z. im April 1801 in Erlangen befallen wurde, sofort einen schlimmen Charakter annahm und ernste Besorgniße für sein Leben einflößte. Zwar erholte er sich unter der treuen Pflege seines herzoglichen Freundes so weit wieder, daß er diesem bald nachfolgen konnte, als demselben nach Abschluß des Lüneviller Friedens die Rückkehr in sein Land wieder möglich geworden war. Nur zu sehr eilte vielleicht Z. mit dieser Reise, „weil er an den frohen Augenblicken der Wiedervereinigung des Regenten mit seinen lieben Unterthanen theilnehmen müsse und keinen derselben vermissen könne und wolle“. So war er noch – wegen seiner großen Schwäche in einem Lehnsessel auf den Schloßplatz hinausgetragen – am 25. Mai Zeuge von Friedrich’s frohem Einzuge in seine Stuttgarter Residenz, verfiel aber gleich darauf in ein schweres Nervenfieber, das ihn am 14. Juni wegraffte, nachdem er noch das heilige Abendmahl genossen und noch mit stammelnder Zunge den Herzog seiner Treue bis in den Tod versichert und von ihm als letzten Beweis der genossenen Freundschaft das Gelöbniß verlangt und erhalten hatte, seine Unterthanen möglichst glücklich zu machen.

Groß war der Verlust des ausgezeichneten noch nicht 34jährigen Mannes für das Land, unersetzlich für den Herzog, der in ihm – man darf wohl sagen – seinen guten Genius von sich scheiden sah. „Edel, uneigennützig und seinen Einfluß nie mißbrauchend“, sagt ein württembergischer Geschichtsschreiber von ihm, „war es immer der Vollendete, der, wenn Friedrich’s Laune durch äußere oder innere Bewegungen verstimmt und getrübt wurde, Ruhe und Heiterkeit in das Gemüth des Fürsten zurückführte und es den Gefühlen der Schonung und des Wohlwollens aufschloß. Sein Tod ward deshalb im Lande allgemein betrauert und manche der Menschen, die später des Vertrauens, das er so sehr verdiente, theilhaftig wurden, gaben der Veranlassungen nur zu viele, um sein Andenken mit Wehmuth zu erneuern.“ (Pahl, Geschichte von Württemberg, Bd. VI, S. 67 ff.)

Die Beisetzung Zeppelin’s fand am 17. Juni 1801 vom herzoglichen Residenzschloß zu Ludwigsburg aus in die eigens erbaute Gruft im Schloßgarten statt und zwar, da der Verstorbene, ohne Zweifel seit dem letzten Kriege, auch den Charakter eines herzoglichen General-Feldzeugmeisters besaß, unter den diesem Rang entsprechenden militärischen Ehren. Der Herzog, gefolgt von sämmtlichen Prinzen seines Hauses, schritt an der Spitze des langen Zuges der Leidtragenden unmittelbar hinter dem einzigen 12jährigen Sohne des Verstorbenen. Ueber der Gruft ließ derselbe eine Rotunde im edelsten Stil mit einem von korinthischen Säulen getragenen Porticus errichten, dessen Fries die Inschriften trägt: „Dem vorangegangenen Freunde“ und „Die der Tod getrennt, vereinigt das Grab“, denn der Herzog wollte, wie die beiden Steine neben dem Sarge Zeppelin’s noch jetzt zeigen, neben demselben in der gleichen Gruft ruhen. Das Innere der Rotunde enthält als einzigen, aber um so ergreifenderen Schmuck eine über einem Sarkophag trauernde weibliche Figur aus carrarischem Marmor, ein Meisterwerk Dannecker’s. Der Theil des Schloßgartens, in welchem das Grabmal errichtet wurde, ist nunmehr städtischer Friedhof, dessen Mitte das schöne Mausoleum einnimmt. (Vgl. Geschichte der Familie von Zeppelin, unter Mitwirkung von Mitgliedern der Familie verfaßt von L. Fromm, Schwerin 1876, § 39.)

[79] Einen weiteren Beweis seiner Dankbarkeit und seines treuen Andenkens an Z. gab Herzog Friedrich, als ihm vom Kaiser im Reichsdeputations-Hauptschluß wesentlich infolge der erwähnten vorbereitenden Unterhandlungen Zeppelin’s in Wien neben der Kurfürstenwürde auch des heil. röm. Reichs Erzpanneramt übertragen wurde, indem er nämlich dieses letztere Reichs-Erbamt sofort dem Sohne Zeppelin’s zugleich mit den Rittergütern Aschhausen und Buchhof als erbliches Lehen auftrug und später, nachdem das römische Kaiserthum zu bestehen aufgehört und er am 1. Januar 1806 die Königswürde angenommen hatte, anläßlich der Schaffung königlich württembergischer Kronerbämter im J. 1808 auch das neue württembergische Reichserbpanneramt dem reichsgräflichen Hause von Zeppelin zu Lehen gab, während mit dem Reichserbmarschallamt das fürstliche Haus Hohenlohe, dem Reichserboberhofmeisteramt das fürstliche Haus Waldburg und mit dem Reichserboberkammerherrnamt das fürstliche Haus Löwenstein belehnt wurden.