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Armenpolitik

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Autor: Christian Jasper Klumker
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Titel: Armenpolitik
Untertitel:
aus: Handbuch der Politik Dritter Band: Die Aufgaben der Politik, Sechzehntes Hauptstück: Polizei und Sicherheitsreformen, 89. Abschnitt, S. 189−195
Herausgeber: Paul Laban, Adolf Wach, Adolf Wagner, Georg Jellinek, Karl Lamprecht, Franz von Liszt, Georg von Schanz, Fritz Berolzheimer
Auflage:
Entstehungsdatum: {{{ENTSTEHUNGSJAHR}}}
Erscheinungsdatum: 1914
Verlag: Dr. Walther Rothschild
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Erscheinungsort: Berlin und Leipzig
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[189]
89. Abschnitt.


Armenpolitik.
Von
Prof. Dr. Chr. J. Klumker, Frankfurt a. M.


Literatur:

[Bearbeiten]
Schriften des Deutschen Vereins für Armenpflege und Wohltätigkeit.
Zeitschrift für Armenpflege, gegr. von Dr. Münsterberg.
Ferner die Veröffentlichungen der zahlreichen Vereinigungen und Kongresse, die Einzelgebiete der Armenpflege, vorwiegend ihre Technik behandeln.
Bibliographie des Armenwesens. Dr. E. Münsterberg 1900 und Nachtrag 1906.
Bibliographie der Kinderfürsorge jährlich im Jahrbuch der Fürsorge. Dresden.
Klumker-Levy, Theorie u. Praxis der Fürsorge. Leipzig 1914. –
Im einzelnen zu obigem:
Roscher, System der Armenpflege und der Armenpolitik. 3. Aufl. 1906 S. 16, 22, 26, 34 ff. –
Klumker, Zur Theorie der Armut 1910 in der Zeitschrift für Volkswirtschaft, Sozialpolitik und Verwaltung.
Buehl u. Eschle, Die geschlossene Armenpflege, Schr. d. D. V. Heft 65.
Levy, Die Beschaffung der Mittel für die freie Liebestätigkeit. 1912. Schr. D. V. Heft 97 u. 98.
Ein deutsches Reichsarmengesetz. Grundlagen u. Richtlinien. Schr. d. D. V. Heft 100 u. 101. –
Wilmanns, Zur Psychopathologie des Landstreichers. –
Levy und v. Frankenberg, Berufliche und fachliche Ausbildung in der Armenpflege. Schr. d. D. V. Heft 79 und 83. –
Buehl, Flemming, Schwander, Die heutigen Anforderungen an die öffentliche Armenpflege, Schr. d. D. V. 72, –
Simmel, Soziologie. VII, Der Arme. –
Schwander, Über die Neuordnung der Hausarmenpflege. Strassburg 1905.

Die Armenpolitik muss sich sowohl mit der Tätigkeit öffentlicher Organe in der Armenpflege wie mit der Fülle freiwilliger Tätigkeit von Stiftungen, Vereinen und Einzelpersonen in der Fürsorge befassen. Wie keine Gesellschaftsform noch so primitiver Art bestehen kann ohne fürsorgliche Betätigung für die Mitglieder, die sich selbst nicht erhalten können, mag diese Fürsorge auch eine so entlegene Form wie die des Begrabens der Alten und Schwachen annehmen, so kann auch keine Politik um die Behandlung dieses Problems herum kommen. Mag man von der Seite der Sicherheitspolizei, der Furcht vor gewaltsamen Angriffen der schutzlosen Volksteile ausgehen oder von wirtschaftlichen Erwägungen wie sie in den Lohntaxen und ähnlichen mit der Armenpflege eng verknüpften Gedanken vorliegen oder von moralischen und soziologischen Betrachtungen, ohne eine Armenpolitik kann eine geordnete Gesellschaft nicht bestehen.

Damit ist aber natürlich über den Inhalt einer Armenpolitik noch gar nichts gesagt. Beschränken wir unseren Blick auf das letzte Jahrhundert, so steht an dessen Anfang eine Anschauung, die der Armenpolitik als wesentliche Aufgabe zuweist, zu verhüten, dass Armenpflege überhaupt, wenigstens dass zu viel Armenpflege getrieben wird. Die vorhergehenden Jahrhunderte hatten zwei Grundsätze als Richtlinien der Armenpolitik scheinbar unerschüttert festgehalten: Jeder Mensch hat einen gewissen Anspruch auf Unterhalt, die Gesellschaft darf niemanden verhungern lassen, sondern muss aus den verschiedensten Gründen den, der sich nicht selbst erhalten kann mit dem Notwendigsten versorgen. Die beste Art aber einer Armenunterstützung ist die, dem Armen Arbeit zu verschaffen, damit er selbst seinen Unterhalt erwerbe; dieser letzte Grundsatz wird ebenso oft aus menschlichen Gründen wie aus wirtschaftlichen verfochten und durchzuführen gesucht. Beide Grundsätze hat Malthus in seinem Versuch über die Bevölkerungsvermehrung in den verschiedenen Auflagen mit wechselnder Begründung völlig umzustossen versucht und damit der Armenpolitik der letzten Menschenalter den bedeutsamsten Anstoss gegeben.

Wer nicht selbst genug zu seinem Unterhalt erwerben kann, der hat keinerlei Anspruch darauf. Wer in diese Welt kommt und alle Plätze an der Tafel des Lebens besetzt findet, der ist durch die Natur selbst von jedem Anspruch auf das Leben ausgeschlossen. Sind die Güter der Welt aufgeteilt, so kann man dem einen nur helfen, indem man dem anderen nimmt. Durch die Versorgung der [190] Armen werden andere Volksschichten benachteiligt und der Armut näher gebracht. Alle Armenpflege schafft an anderer Stelle die Armut, der sie an der einen abhilft.

So kann auch die Arbeit nicht als Form der Unterstützung in Betracht kommen. Die Beschäftigung, die ich den Bedürftigen zuweise, nehme ich dem freien Arbeiter fort. Sind alle Arbeitsplätze besetzt – wie dies je nach dem die segensreiche oder unheilvolle Folge der Bevölkerungsbewegung ist –, so ist keine Vermehrung der Arbeitsgelegenheit möglich; sie wird stets nur eine Verschiebung der Arbeit herbeiführen, die das Mass der Armut, die Zahl der Armen nicht vermindern kann. Die Armut mit Not und Elend ist wie das unentbehrliche Hemmnis zu rascher Vermehrung so zugleich der nützliche Ansporn jedes Fortschrittes.

Daraus ergibt sich als Ziel der Armenpolitik, möglichste Verminderung der Armenpflege. Man mag immerhin jenen Ausscheidungsprozess in seinen Formen ein wenig mildern, auf keinen Fall darf man ihm aufhalten oder mindern. Daher Beseitigung staatlicher Armenpflege, vorsichtige Beschränkung des gefährlichen Triebes freier Mildtätigkeit. Diese Gedankengänge haben nicht nur die Armengesetzgebung Englands, sondern der meisten Staaten gestalten helfen; in den Beratungen der Armengesetze des Deutschen Deiches ertönen sie um 1870 noch ebenso, wie in denen des englischen Armengesetzes von 1834.

Im tiefsten Grunde liegt unter solchen Gedankengängen die Anschauung, dass die Armen als Ergebnis einer im grossen und ganzen sehr zweckmässigen Auslese aus der Gesellschaft ausgeschieden würden, dass sie minderwertig, vielleicht wertlos seien. Diese Ansicht hat seit Malthus selbst dort stark eingewirkt, wo man dem Mitleid, der christlichen Liebe und ähnlichen Antrieben auf die Gestaltung der Armenpflege reichlichen Einfluss zugestand.

Aus der Tatsache, dass die Armen der wirtschaftlich unfähige Teil der Gesellschaft sind, wird hierbei ohne weiteres geschlossen, dass sie im allgemeinen minderwertig seien. Allein Unwirtschaftlichkeit ist ein sehr verwickelter Begriff, der sich aus den verschiedensten Teilen zusammensetzt und sehr wesentlich von der psychologischen Verfassung des jeweiligen Wirtschaftssystems beeinflusst wird. Ist Wirtschaftlichkeit in unserem Sinn die Gesamtheit der Fähigkeiten, durch die sich der einzelne selbständig in irgend einem Wirtschaftssystem erhalten kann, und ist Verarmung die Folge der Unwirtschaftlichkeit, so beruht jene ältere Beurteilung der Armut darauf, dass die Wirtschaftlichkeit für die höchste aller gesellschaftlichen Tugenden angesehen, also bedenklich überschätzt wird, und dass die Unwirtschaftlichkeit für einen eindeutigen Begriff, der gesellschaftlich auf jeden Fall und unter allen Umständen verwerflich sei. Jener erste Fehler vergisst, dass wirtschaftliche Entwicklung ohne höhere geistige Entwicklung aller Art nicht denkbar ist, dass für den Gesamtfortschritt der Menschheit die geistigen Güter einen entscheidenden Wert besitzen, dem sich die wirtschaftlichen als Hilfsmittel unterordnen müssen. Vielfach widerstreiten höhere geistige Anlagen stark der Wirtschaftlichkeit und bilden sich oft nur unter Zurückdrängung wirtschaftlicher Erwägungen aus. Die grosse Masse der Bevölkerung aber wird kaum je in solchem Umfange für die Sicherheit ihrer wirtschaftlichen Existenz sorgen können, dass bei voller Ausbildung der Wirtschaftlichkeit wie wir sie oft wünschen genügend Kraft und Zeit für höhere Ausbildung übrig bliebe. Höhere Bedürfnisse können hier, wenn sie überhaupt einigermassen zur Geltung kommen sollen, wodurch doch allein ein Aufsteigen dieser Schichten möglich wird, nur auf Kosten wirtschaftlicher Erwägungen befriedigt werden, ein Verfahren, das nicht selten dann zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten, ja zur Verarmung führt. Bei der Beurteilung der Verarmung als gesellschaftlicher Erscheinung darf man dies nicht ausser acht lassen. Bestimmte Volksschichten werden je nach ihrer wirtschaftlichen Lage nur ein ganz bestimmtes Mass an Wirtschaftlichkeit leisten können und dürfen – wenn man von einzelnen Ausnahmen absieht. Würde ihr wirtschaftlicher Blick sämtliche Wechselfälle der Zukunft mit in Betracht ziehen, so würde mit diesem Mass an Unsicherheit jeder Mut und jede Lebenslust erstickt werden.

Die Unwirtschaftlichkeit ist aber abgesehen von ihrem Verhältnis zu den höheren Fähigkeiten des Menschen auch in sich mehrdeutig. Die Fähigkeit zu gütererzeugender Tätigkeit, die Fähigkeit diese Tätigkeit zum Erwerb für sich selbst zu benutzen, die richtige Verwendung des Erworbenen im eigenen Haushalt, das sind drei verschiedene Fähigkeiten, die in höchst verschiedenem Masse beim einzelnen vorhanden sind. Die Unwirtschaftlichkeit in jeder dieser einzelnen Richtungen kann [191] so gross sein, dass sie selbst sehr starke Wirtschaftlichkeit in den anderen Richtungen überwiegt und trotz ihrer zur Verarmung führt. Beim verarmenden Bevölkerungsteil, wie bei den wirklich Armen und Unterstützten, werden daher in nicht geringem Masse wirtschaftliche Fähigkeiten in gewissen Beziehungen vorhanden sein. Brauchbare, sogar tüchtige und hervorragende Arbeiter irgend eines Faches sind nicht selten in Hinsicht ihres Haushaltes und ihres Erwerbes so unwirtschaftlich, dass sie trotz jener Wirtschaftlichkeit verarmen. Ähnliche Kombinationen sind vielfach vorhanden. Die Verarmung beruht meistens nicht auf einer allgemeinen Unwirtschaftlichkeit in jeder Hinsicht, sondern auf einer Mischung von Wirtschaftlichkeit und Unwirtschaftlichkeit. Je mit der Änderung des Wirtschaftssystems im ganzen wie im einzelnen ändern sich diese Beziehungen der verschiedenen Wirtschaftlichkeit, so dass die Armen zu einer Zeit ganz anders geartet sind wie in der anderen. Gewisse Kreise, die unter der einen wirtschaftlichen Form sehr leicht und sicher ihre Selbständigkeit bewahrten, werden unter einer anderen Form, ohne dass sich ihre Wirtschaftlichkeit im geringsten geändert hätte, dazu nicht mehr imstande sein, vielleicht sogar rettungslos öffentlicher Fürsorge verfallen. Die Einwirkung der Freiheit auf wirtschaftlichem Gebiete gehört zu den am meisten nach dieser Hinsicht erörterten Erscheinungen; vielen, die vorher nicht wirtschaftlich selbständig werden konnten, öffnet sie die Bahn zur Selbständigkeit, zahlreiche andere, die zuvor auf eigenen Füssen stehen konnten, reisst sie in den Strudel der Verarmung hinab. Die Wandlungen des Handwerks im letzten Jahrhundert geben theoretisch wie praktisch in der Fürsorgearbeit hierfür allbekannte Beispiele genug.

Eine Erforschung dieser Vorgänge muss die Grundlage schaffen für eine Armenpolitik. An dieser Stelle kann nur in der Literaturangabe auf einige der neueren Untersuchungen dieser Fragen verwiesen werden, die indessen nur als Anfang zu betrachten sind. Immerhin wird man annehmen dürfen, dass an Stelle der malthusischen Voraussetzungen unter anderem folgende treten dürften:

Unter den Armen sind in reichlichem Masse wirtschaftlich brauchbare Personen vertreten, die nur unter dem augenblicklichen Wirtschaftssystem nicht zu einer genügenden Verwertung ihrer wirtschaftlichen Kräfte gelangen können.

Die Verarmung durchsetzt den ganzen Gesellschaftskörper von oben bis unten; alle Schichten und Stände sind selbst in der untersten Schicht der öffentlich unterstützten Armen vertreten.

Die Verarmung verschiedener Zeiten ist je nach dem Wirtschaftssystem ein anderer Vorgang; die Armen von heute sind anders geartet und andere Leute als die Armen von gestern.

Die Fürsorge hat daher im Laufe der Zeiten verschiedene Aufgaben vor sich und bedarf stets neuer Mittel zu ihrer Durchführung; immer aber wird ihre Aufgabe sein, den unwirtschaftlichen Teil der Bevölkerung zu versorgen. Diese Aufgabe kann sich aber nicht, wie man oft schliesst, auf eine besondere Art der Einkommensverteilung beschränken, sondern sie wird viele andere Gebiete in Betracht ziehen müssen. Im allgemeinen umfasst sie:

1. Versorgung der ganz unwirtschaftlichen Armen, bei denen von irgend welcher wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Leistung nicht mehr die Rede sein kann: Geisteskranke und unheilbare anderer Art, Alte und Invalide.

2. Erziehung der vorübergehend unwirtschaftlichen, die durch richtige Unterbringung und Erziehung wieder zur eigenen Selbständigkeit geführt werden können.

3. Verwertung der wirtschaftlichen Seiten der teilweise unwirtschaftlichen Armen, mehr oder minder mit deren Versorgung verbunden.

Gerade die letzte Aufgabe, so vielfältig sie von der Fürsorge in diesem oder jenem Stück in Angriff genommen wurde, ist bisher als eigene, vollberechtigte Aufgabe der Fürsorge nicht anerkannt worden. In dieser Forderung weicht alle moderne Fürsorge am weitesten von der älteren, im vorigen Jahrhunderte herrschenden Ansicht über das Armenwesen ab. Der Hauptfortschritt der Fürsorge im letzten Jahrhundert bestand darin, grosse Teile von Armen der ersten Gruppe, die vorher nur der Versorgung zugänglich waren zur zweiten Gruppe zu überführen. Das ist aber längst nicht in dem Umfange möglich gewesen, wie man es zeitweise gehofft hat. Viele Blinden, um dieses einfachste Beispiel zu wählen, sind obwohl sie zu wirtschaftlichen Leistungen guter Art herangebildet [192] wurden, doch nicht imstande sich genügend im freien Verkehre zurecht zu finden, um diese Fähigkeiten zur Grundlage eines ausreichenden Erwerbs zu machen. Sie gehen daher notwendig in die 3. Gruppe über; sie müssen dauernd bei der Verwertung ihrer Kräfte geleitet und beschützt werden. Die Erziehung kann an ihnen ihr Werk nicht bis zum Abschluss bringen; es bleibt der Fürsorge die Verwertung dieser wirtschaftlichen Kräfte als dauernde Aufgabe, die sich z. B. bei vielen Blindenanstalten in der Errichtung von Heimen für erwachsene Blinde, von Werkstätten für sie und dergleichen äussert, die zum Teil grosse wirtschaftliche Leistungen solcher Personen aufzuweisen haben, die ohne diese Hülfe verarmen und zum Gegenstand der unentgeltlichen Versorgung herabsinken müssten. Das wesentlichste Kennzeichen der älteren Richtung dürfte darin liegen, dass sie mehr oder weniger an den Glauben festhält, dass eine Unterstützung durch Arbeit nicht möglich sei, dass jedenfalls die Arbeit nur als Erziehungs-, richtiger als Zwangsmittel zu benutzen sei, um die Unterstützten zu veranlassen, wiederum sich auf eigene Füsse zu stellen und selbständig ihren Unterhalt zu verdienen. Eigentümlich ist ihr daneben die etwas anders gerichtete bald so bald so geformte Meinung, dass arbeitsfähige Personen auch bei jedem wirtschaftlichen System ihren Unterhalt selbst erwerben könnten, dass es da, wo sie dies nicht tun, nur gelte, die vorübergehenden Hindernisse, besonders Krankheiten und Böswilligkeit zu überwinden, um dem Zustand der Armut ein Ende zu bereiten.

Am stärksten ist diese Richtung erschüttert worden, durch die nähere Untersuchung der Landstreicher und Vagabunden, wie sie neuerdings besonders von ärztlicher Seite erfolgt ist. Wenn dort eine Fülle geistiger Gebrechen, vor allem verschiedene Grade schwerer und leichter Verblödung als Ursache der Verarmung bei oft gut erhaltener Arbeitsfähigkeit aufgedeckt wurden, so war dies nur eine bestimmte Gruppe minder erwerbsfähiger, verarmender Persönlichkeiten, zu denen bei wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Begriffsbestimmung weitere Kreise hinzukommen. So wird man als Hauptkennzeichen neuerer Anschauung alle jene Versuche hinstellen dürfen, diese Persönlichkeiten nicht nur zu versorgen, oder mit erfolglosem Zwang zur Rückkehr ins freie Wirtschaftsleben zu zwingen, sondern ihre Arbeitskräfte zu verwerten, sie unter irgend eine Art von Bevormundung zu stellen, die wenn auch freiwillig von den betreffenden ertragen, doch sie tatsächlich aus dem freien Wettbewerb unseres Wirtschaftssystems herausnimmt. Die Erfolglosigkeit der deutschen Korrektionsanstalten und Arbeiterkolonien nach jener Richtung, ihr bedeutender Erfolg in dieser Richtung sind vorzügliche Beispiele dieser Entwicklung. Die 3. Aufgabe der Fürsorge wäre danach zu bezeichnen, „Unterbringung und Verwertung der Persönlichkeiten, die im herrschenden Wirtschaftssystem nicht allein sich durchbringen können“. Die enge Beziehung dieser Versuche zum Wirtschaftsleben der Zeit, und die Wandelung des Kreises ihrer Schützlinge wie ihrer ganzen Einrichtungen mit dem Wirtschaftsleben dürften die wesentlichsten Stücke sein, die für ihre Beurteilung festzuhalten sind.

Die Versorgung unwirtschaftlicher Elemente, denen völlig die Fähigkeit abgeht, sich selbständig zu erhalten, ist das am meisten in sich geschlossene Gebiet der Fürsorge, das rein nach eigenen Grundsätzen verwaltet werden kann. Eine humane Versorgung, die mit dem geringsten Aufwande ihren Zweck erreicht, wird hier, wo die Fürsorge sich ganz im Gebiete der Einkommensverteilung hält, fast alle Massnahmen beherrschen. Einzig die Möglichkeit, die Notwendigkeit dieser Versorgung durch Ausdehnung der Selbstversicherung, stärkere Ausbildung des Beamtencharakters bei höheren Arbeitern einzuschränken, wird darüber hinaus in Betracht kommen. Die Erscheinung, dass die Rechtsform dieser Versorgung sich z. B. bei Zwangsversicherung ändern kann und so z. B. die Form des staatlichen Zuschusses bei der deutschen Alters- und Invalidenversicherung annimmt, ändert nichts an dem fürsorglichen Charakter dieses Teils der rechtlich geänderten Versorgung. Nicht die Art der Mittelbeschaffung, sondern die öffentliche Sicherung der Versorgung ist entscheidend für diesen Charakter.

Die Erziehung vorübergehend unwirtschaftlicher Elemente berührt sich fortwährend mit den verschiedenen politischen Gebieten. Sie kann nur in einer engen Fühlung mit der ganzen wirtschaftlichen Entwicklung fortschreiten, sie wird am meisten von gesellschaftlichen Änderungen aller Art mitbetroffen. Eine Fülle sogenannter sozialpolitischer Einrichtungen, die die Lebensbedingungen der Volksmasse heben wollen, tragen fürsorglichen Charakter an sich, indem sie einzelnen die fehlenden Stücke der Wirtschaftlichkeit ersetzen oder sie zu selbstständigem [193] Ersatz anzuleiten suchen. Alle Zwangsversicherungen tragen ihren Ursprung aus armenpflegerischen Erwägungen in einem Stück dauernden fürsorglichen Charakters an sich. Scharfe Grenzen lassen sich hier nicht ziehen, da jene Scheidung, dass die Fürsorge sich mit den einzelnen, die Sozialpolitik mit Gruppen befasse, ganz falsch ist, da die Fürsorge selbstverständlich nach Kräften Gruppen zu bilden sucht und ganz grosse Gruppen, wie die der verlassenen Kinder, der unehelichen Kinder seit alters Gegenstand der Fürsorge gewesen sind. Theoretisch wird das Kennzeichen aller Fürsorge, dass die fehlende Wirtschaftlichkeit einer Person durch eine andere für sie geleistet wird, als genügende Grenzbestimmung angesehen werden können; praktisch aber hat die Begriffsbestimmung wenig Wert, wo die sachlichen Rücksichten gewahrt bleiben, da in ihrer Technik beide Formen mit den gleichen Mitteln individueller wie sozialer Erziehung arbeiten müssen und eine Lostrennung ihrer Arbeitsgebiete von der allgemeinen persönlichen und Volkserziehung nicht denkbar und nicht wünschenswert ist.

Die Verwertung der wirtschaftlichen Kräfte der Verarmenden bildet wieder ein selbstständiges, gut umgrenztes Gebiet der Fürsorge. Hier tritt sie vollkommen aus dem Rahmen der Einkommenpolitik heraus; sie muss sich mit allen Problemen der Wirtschaftspolitik auseinandersetzen. Sie spielt, indem sie die Vergeudung zahlreicher wertvoller Arbeitskräfte verhindert, die doch mit Einkommen so oder so versorgt werden müssen, eine volkswirtschaftliche Rolle von nicht geringer Bedeutung. Wenn sie trotzdem noch nicht genügend gewertet wird, ja in Streitigkeiten wie denen über die Konkurrenz öffentlicher Anstalten gegenüber dem freien Wirtschaftsleben ihre Aufgaben völlig verkannt werden, so ist das ein Standpunkt, der bald überwunden sein wird. Wenn wir erst einmal genügend wissenschaftliche Darstellungen des Umfanges und des inneren Einrichtung der Wirtschaftsbetriebe der Fürsorge besitzen, wird auch ihr Ausbau noch rascher als bisher voran gehen. Der Leiter solcher Betriebe wird neben dem Unternehmer des freien Verkehrs seine gleichberechtigte Stellung einnehmen, ist doch seine Aufgabe diese halben Kräfte zu organisieren gar oft viel schwieriger als die des Unternehmers, der volle Kräfte zur Verfügung hat. Der Rückwirkung solcher Betriebe auf das Wirtschaftsleben wird sorgsame Beachtung zu widmen sein.

Von diesen Grundzügen aus wird die Armenpolitik die vorhandenen Einrichtungen zu würdigen suchen. Von den vielen Problemen, die da auftauchen, seien nur einzelne wichtigere erwähnt. Die Frage, wer denn die Fürsorge, die Armenpolitik zu leisten habe, öffentliche und staatliche Organe oder freie Vereine und Stiftungen, hat jeweils die verschiedenste Beantwortung gefunden. Staaten mit ausgebildeter, öffentlicher Fürsorge, die oft glauben, sogar die freie Tätigkeit leiten und bevormunden zu können, so die meisten Staaten Mitteleuropas stehen neben anderen, wo die Hauptlast freien Einrichtungen zufällt, wie in den Vereinigten Staaten von Nordamerika. Am meisten Bedenken tauchen immer wieder gegen Stiftungen auf, die in ihrer harten Unbeweglichkeit beim Wandel, dem die Verarmung im Laufe der wirtschaftlichen Entwicklung unterliegt, früher oder später veralten müssen und schliesslich nur beim Übergang an die öffentlichen Organe noch genügend umgedeutet werden können, um nützlich verwendet zu werden. Sehen doch die meisten Gesetze schon heute eine zwangsweise Änderung der Stiftungen vor, wenn ihre Verwendung schädlich wird; eine weitere Ausdehnung dieses Zwangs auf Fälle, wo ihre Verwendung unzweckmässig erscheint, wird sich schwerlich vermeiden lassen. Die beiden anderen Hauptträger der Fürsorge: öffentliche Behörden und freie Vereine haben je ihre Vorzüge und Nachteile: Die Sicherheit in der Beschaffung der erforderlichen Mittel auf der einen Seite, die Freiheit der Bewegung und die Wärme persönlichen Anteils an der selbstgewählten Arbeit bilden den Hauptunterschied, der freilich sich da stark abschwächt, wo die Vereine beim Wachsen ihrer Tätigkeit ebenso mit grossen sicheren Mitteln und einem grossen Stab freiwilliger und besoldeter Beamten rechnen müssen, wie die Behörden. Am meisten wird sich unbedenklich die Aufgabe der Versorgung für behördliche Durchführung eignen, weil dort der Kreis der Schützlinge meistens fest umrissen ist und die Formen der Behandlung keinem raschen Wandel unterworfen sind. Immerhin wird kein Grund vorliegen, der freien Tätigkeit hier, wenn sie aus besonderen Gründen, wie sie vor allem in der Weltanschauung oder persönlichem Mitgefühl mit besonderen Gruppen der Versorgten vorliegen können, eingreifen möchte, den Weg zu versperren. Bei den Fragen der Erziehung wird sich dagegen grundsätzlich ein Nebeneinander [194] öffentlicher und privater Kräfte schon wegen der verschiedensten Richtungen, die vorhanden sind und in den Behörden nicht zum genügenden Ausdruck kommen können zu wünschen sein. Vielmehr aber wird die freie Hilfsarbeit hier deshalb in grossem Umfange erwünscht sein, weil die Vielgestaltigkeit der Arbeit, ihre enge Verknüpfung mit den verschiedenen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erscheinungen wie ihr rascher Wechsel und die Notwendigkeit, sie den oft rasch wechselnden Bedürfnisse anzupassen, freie und bewegliche Einrichtungen befördern, wie sie die Behörden aller Art nicht in jedem Fall und in ausreichendem Masse schaffen können. Ähnlich liegen die Dinge bei der Verwertung unwirtschaftlicher Kräfte, wo eine freie Beweglichkeit durch die Verwickeltheit der Aufgaben, eine starke Sicherung der Einrichtungen mit öffentlichen Mitteln durch die Grösse mancher Aufgaben gefordert werden. Im besonderen wird es sich bei der Ausgestaltung öffentlicher Betriebe fragen, ob die privatwirtschaftliche Rentabilität, die zur Intensifizierung des Betriebes und zur Ausstossung minderwertiger Arbeitskräfte führt, in jedem Falle massgebend sein darf. Manchmal wird der volkswirtschaftliche Vorteil, der durch die Verwertung dieser minderen Kräfte erreicht wird, den privatwirtschaftlichen Nachteil überwiegen; jedenfalls erfordert dieser Punkt vielmehr Beachtung als ihm meistens bisher geschenkt wird, wobei die Schwierigkeiten solcher Organisationen, die von einem gewöhnlichen privaten Betriebe oft stark abweichen müssen, nicht gering geschätzt werden sollen.

Der Gegensatz öffentlicher und privater Fürsorge deckt sich keineswegs wie ältere Erörterungen annehmen, heute noch mit dem Gegensatz freiwilliger und besoldeter Arbeit. Die öffentliche Fürsorge bedient sich der Mitwirkung freiwilliger Kräfte wohl so ziemlich auf den meisten Gebieten, während die private Fürsorge nur bei kleinen Einrichtungen mit freiwilliger Arbeit ausreicht; sobald ihr Arbeitsfeld irgend eine beträchtliche Grösse annimmt, muss sie mit besoldeten Kräften rechnen. Bei beiden kann man freiwillig und besoldet nicht mehr als Gegensatz anwenden; sie bedürfen beider Arbeitsformen nebeneinander. Das Problem ist heute nur die Art, wie man beide am besten verbinden kann. Für beide Formen gilt gleichmässig die Forderung der Schulung und Ausbildung zur Fürsorgearbeit. Schon der knappe Überblick über das Hauptarbeitsfeld der Fürsorge zeigt wie eng sie mit den verschiedensten und verwickeltsten Aufgaben des Wirtschaftslebens und Staatsleben verknüpft ist. Die kleinste Tätigkeit, die Versorgung eines armen Kindes z. B. führt sofort in eine Fülle wirtschaftlicher und rechtlicher Probleme hinein, bringt mit so viel Verwaltungsfragen in Beziehung, dass zu ihrer gründlichen Durchführung oft nicht geringe Kenntnis und Erfahrung notwendig ist. Auch wo die freiwilligen Helfer überwiegen, müssen sie eine ausreichende Schulung erhalten, um diese Aufgaben mit Verständnis anzupacken. Bei der Verwickeltheit des modernen Lebens genügt nicht der gesunde Menschenverstand, der gute Wille und das warme Herz allein; sie müssen vom klaren Verstand, von der sorgsam geschulten Erfahrung unterstützt werden. Berufliche Arbeit, sei sie besoldet oder ehrenamtlich wird überall gefordert; die Heranbringung ausreichenden Nachwuchses von Beamten wie die Schulung der freien Mitarbeiter bilden eines der bedeutendsten Probleme, das die öffentliche wie die private Fürsorge heutzutage zu lösen haben.

Eine Hauptaufgabe gerade der freien Tätigkeit ist es, dass sie als Betätigung innerster Hilfsbereitschaft für einander eine Gesinnung des Zusammenwirkens der gegenseitigen Unterstützung lebendig erhält und stärkt, auf der alle höhere Kultur, schliesslich auch alle wirtschaftlichen Fortschritte beruhen. Damit schafft sie unersetzliche Werte für das Leben eines Volkes, die aus den ursprünglichsten Gefühlen unmittelbaren Mitgefühls mit der Not erwachsen. Diese höchste Leistung muss die private Fürsorge vor allem in der Mittelbeschaffung, in ihrer Finanzpolitik Rechnung tragen. Wenn sie durch Mitteilung der Notstände, durch Darstellung der besten Hilfsformen Freunde und Gaben gewinnt, erfüllt sie zugleich eine wichtige gesellschaftliche Funktion. Diese beste Art der Finanzierung sollte daher nicht durch wertlose Bazare und Feste, durch Ordens- und Titelhandel verdrängt werden, die eine solche höhere Wirkung in keiner Weise haben.

Je mehr wieder die Bedeutung der Fürsorge für das ganze Gesellschafts- und Wirtschaftsleben erkannt wird, um so mehr fragt sich, wie die freie Tätigkeit von unnützen und schädlichen Versuchen abgehalten werden könne. Vielfach wünscht man dazu eine staatliche Aufsicht über die Vereinsarbeit, wie sie in Nordamerika allerdings neben einer Art Aufsicht der freien Tätigkeit über die staatlichen Fürsorgeanstalten vorhanden ist. Man mag über ihre Form streiten; sicherlich kann [195] die Gesellschaft verlangen, dass die Öffentlichkeit über diese für die Gesamtheit so wichtige Arbeit der Vereine ausreichend unterrichtet wird. In einigem Masse wird die öffentliche Aufsicht heute ersetzt durch jenen Zwang der Vereine, ihre Mittel durch freie Gaben zu gewinnen und dazu über ihre Arbeit Rechenschaft abzulegen. Diese Rechenschaft sollte in viel umfassenderem Masse erfolgen wie bisher, weil für viele Vereine und Anstalten diese Öffentlichkeit die einzige Kontrolle ihrer Arbeit bildet. Im besonderen sollten alle Einrichtungen der Fürsorge viel mehr als bisher über ihre Schützlinge und ihre Behandlung öffentliche Rechenschaft ablegen und Vorkehrungen treffen, damit gründliche wissenschaftliche Forschungen darüber möglich seien, was gar oft aus Mangel an den einfachsten schriftlichen Aufzeichnungen unmöglich wird. Nur ganz vereinzelte Darstellungen geben uns wenigstens einigen tieferen Einblick in die Volkskreise, die von der Vereinstätigkeit ergriffen, versorgt oder erzogen werden, während eine weitere Kenntnis dieser Volksteile für den Ausbau einer Armentheorie wie einer Armenpolitik unentbehrlich ist.