BLKÖ:Bocris, Johann Heinrich

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
Nächster>>>
Boczek, Anton
Band: 2 (1857), ab Seite: 7. (Quelle)
[[| bei Wikisource]]
Johann Heinrich Bocris in der Wikipedia
Heinrich Bocris in Wikidata
GND-Eintrag: 104074191, SeeAlso
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für Wikipedia 
* {{BLKÖ|Bocris, Johann Heinrich|2|7|}}

Bocris eigentlich Bockreuß, Johann Heinrich (Professor des Staatsrechtes zu Wien, geb. zu Schweinfurt 10. Aug. 1713, gest. zu Wien 18. April 1776). Sein Vater, auch Johann Heinrich [geb. zu Everbach in Franken 19. Nov. 1687, gest. 18. Oct. 1716], war Professor der Philosophie und Conrector des Gymnasiums zu Schweinfurt, und hatte sich durch mehrere literarisch-historische Abhandlungen, u. a.: „De claris Franconiae viris“; – „De doctis Apostatis“; – „De eruditione Caroli magni und durch seine Aufsätze in den „Miscellan. Lipsiens.“, in der wissenschaftlichen Welt einen Namen, und die Stelle eines Mitgliedes der k. Gesellschaft der Wissenschaften zu Berlin erworben. – Der Sohn studirte die Rechtswissenschaften zu Altdorf und Jena, arbeitete alsdann bei dem Reichshofagenten Heunisch in Wien, erhielt 1736 zu Erfurt die Doctorswürde, und dann am Gymnasium seiner Vaterstadt eine Professur. Im J. 1739 legte er seine Stelle nieder, trat zur katholischen Kirche über, und wurde Professor der Rechte an der Hochschule zu Bamberg, wo er bis 1753 mit dem Charakter eines geheimen Hofraths Staatsrecht und praktische Rechtswissenschaft lehrte. In letzterem Jahre folgte er in gleicher Eigenschaft einem Rufe an die Wiener Hochschule, wo er bis an seinen Tod seine Stelle bekleidete. B. galt unter den katholischen Staatsrechtslehrern seiner Zeit als einer der vorzüglichsten und gelehrtesten Kenner seines Faches; doch haben seine Schriften, meistens Dissertationen und Ausführungen einzelner staatsrechtlicher Materien, ihre Periode überlebt. Seine auf gründlicher Quellenforschung beruhende Abhandlung: „Vom Herkommen und Geschlecht der Markgrafen zu Schweinfurt nebst andern dahin einschlagenden Merkwürdigkeiten“ (Bamberg 1749, 4°.), hat noch heute historischen Werth.

Leipziger gel. Zeitung, 1719, S. 79 u. 216. – Dunkels Nachrichten von verstorbenen Gelehrten I. Bd. S. 173. – Miscell. Lipsiens. Tom. VIII. Praefat. S. 5–9 [die genannten Schriften über Bocris den Vater; die folgenden über den Sohn]. – Moser, Lexikon d. Rechtsgel. S. 16. – Jenichen, Nachrichten von Rechtsgel. S. 17. – Weidlich, Geschichte jetztlebender Rechtsgel. I. Theil, S. 59. – Ebenders. Nachrichten von Rechtsgel. V. Theil, S. 176–199. – Pütter, Literatur des Staatsrechts I. Theil, S. 467. – Schneidewind, Beschreibung des Hochstifts Bamberg, I. Abth. S. 271. – Meusel, Lexikon der verstorb. Schriftsteller, I. Bd.