BLKÖ:Bourguignon Freiherr von Baumberg, Johann Franz

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
Band: 2 (1857), ab Seite: 100. (Quelle)
[[| bei Wikisource]]
in der Wikipedia
Johann Franz von Bourguignon von Baumberg in Wikidata
GND-Eintrag: 142908193, SeeAlso
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für Wikipedia 
* {{BLKÖ|Bourguignon Freiherr von Baumberg, Johann Franz|2|100|}}

Bourguignon Freiherr von Baumberg, Johann Franz (k. k. Staatsbeamter, geb. zu Anfang des vorigen Jahrh., gest. zu Ende desselben). Nachdem er zu Prag, sowie auf mehreren ausländischen Universitäten studirt, und sich wissenschaftlich ausgebildet hatte, ward er erster Professor des Natur- u. Völker-, des deutschen u. Lehenrechtes an der Prager Universität. Er machte sich in dieser Stellung durch gediegene wissenschaftliche Arbeiten so bemerkbar, daß er zur Regulirung der Studien an der Wiener Universität berufen, und an derselben bald Director der juridischen Facultät ward. Später Hofrath der obersten Justizstelle, leistete er in verschiedenen Commissionen, [101] bei Einrichtung der Universitäten zu Prag, Innsbruck, Graz, dann bei Regulirung des Justizwesens in Tyrol, Steiermark, Kärnten, Oberösterreich die wichtigsten Dienste. Er ging besonders ernst dem Gebrechen der Justiz zu Leibe, und stellte gründliche Untersuchungen in dieser Richtung an. Die gelehrte Gesellschaft degl’ Agiati zu Roveredo erwählte ihn aus eigenem Antriebe zu ihrem Mitgliede, und der Monarch verlieh ihm den Ritterstand. Im J. 1757 ward er zu Untersuchung der von den Breisgauischen Ständen angebrachten Beschwerden, als bevollmächtigter landesfürstlicher Commissär nach Freiburg gesendet, und wußte sich die Zufriedenheit beider Theile zu erwerben. Durch 13 Jahre arbeitete er auch bei der Commission zur Entwerfung des bürgerlichen u. Criminal-Gesetzbuches. Im J. 1774 ward er nach Lemberg zur Organisirung des galizischen Gerichtswesens abgeschickt, u. wirkte dabei mit solchem Eifer u. Erfolge, daß der Monarch ihm den Orden des heil. Stephan, und in Folge dessen den Freiherrnstand verlieh.

Freiherrnstands-Diplom vom 30. Sept. 1775. – Wappen: Ein der Länge nach getheilter Schild mit einem Herzschildlein. Im vordern goldenen Felde ein Cypressenbaum auf grünem Berge, im hinteren silbernen zwei rechts aufsteigende rothe Querbalken. Im Herzschildlein ein einfacher schwarzer Adler, mit goldener heidnischer Krone geschmückt, mit offenem Schnabel und ausgestreckten Krallen.