BLKÖ:Lang, Johann Baptist Freiherr von
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 14 (1865), ab Seite: 93. (Quelle) | |||
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Kinsky [Bd. XI, S. 290] die wichtigsten Verhandlungen geleitet, hochverdient gemacht. Das größte Verdienst erwarb er sich durch die Ausarbeitung des Reglements für die Akademie, welches die Pflichten der Zöglinge gegen Gott, ihre Vorgesetzten und sich selbst, dann die Verhaltungen für sämmtliche Individuen der Anstalt, vom Niedrigsten bis zum Höchsten umfaßt und die Grundlage aller später nothwendig gewordenen Veränderungen blieb. L. galt als ein ausgezeichneter Geschäftsmann, der mit humanen Grundsätzen ein vortreffliches Gedächtniß, gründliche Kenntnisse und viele Erfahrungen verband. In der Folge wurde er Hofrath, als solcher nach 58 Dienstjahren jubilirt und mit dem Ritterkreuze des St. Stephan-Ordens ausgezeichnet, welcher Verleihung im Jahre 1817 statutenmäßig die Erhebung in den Freiherrnstand folgte. Die freiherrliche Würde wurde unter Einem auf seinen Neffen, den Platzobersten zu Wien, Joseph von Lang [s. d. S. 84] ausgedehnt. [Freiherrnstands-Diplom vom 6. März 1817. – Der Kamerad (militär. Blatt, Wien, 4°.) 1862, S. 187.] –
5. Johann Baptist Freiherr von Lang (geb. im Jahre 1736, Todesjahr unbekannt, lebte aber noch im Jahre 1817, in welchem er in den Freiherrnstand erhoben wurde). L. war im Staatsdienste, und zwar beim Hofkriegsrathe thätig und hat sich namentlich um die Wiener-Neustädter Akademie, deren Referent er viele Jahre gewesen und insbesondere unter