Zum Inhalt springen

BLKÖ:Mylius, die Freiherren

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
Band: 19 (1868), ab Seite: 491. (Quelle)
[[| bei Wikisource]]
in der Wikipedia
GND-Eintrag: [1], SeeAlso
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für Wikipedia 
* {{BLKÖ|Mylius, die Freiherren|19|491|}}

Zur Geschichte und Genealogie des freiherrlichen Geschlechtes Mylius. Die Mylius sind ein altes rheinisches Adelsgeschlecht, welches bereits im 14. Jahrhunderte urkundlich vorkommt und unter dem adeligen Patriciat der ehemaligen freien Reichsstadt Cöln – anfänglich mit der Schreibart Myle und erst später der Zeitsitte gemäß mit dem lateinischen Sylbenausgang ius – erscheint. Ein Hermann von M. findet sich gegen das Ende des vierzehnten Jahrhunderts im erblichen Stadtregimente. Bei der Vertreibung der Patriziergeschlechter aus Cöln traf auch ihn dieses Loos, und wir finden ihn im Jahre 1416 als adeligen Vasallen der Grafen von der Mark, Ravensberg und Mörs, Hermann’s Enkel Arnold war kaiserlicher Oberst und Hauptmann zu Arnheim. Ihm wurde durch kaiserliches Diplom vom 2. März 1512 der althergebrachte Adel seiner Familie bestätigt. Er selbst fand den Heldentod auf dem Schlachtfelde von Pavia. Arnold’s gleichnamiger Enkel hatte in den Religionsunruhen seiner Zeit die Güter, welcher er in der Grafschaft Mörs besaß, verloren, war nun nach Cöln, dem ehemaligen Wohnsitze seines Geschlechtes, zurückgekehrt und hat sich dort bleibend niedergelassen. Arnold’s Sohn [492] Hermann erhielt auf dem im Jahre 1654 von Kaiser Ferdinand III. abgehaltenen Reichstage zu Regensburg den Reichsadel, und dessen gleichnamiger Sohn Hermann, der als Bürgermeister von Cöln sich in den langwierigen Kriegswirren jener Tage durch treue und ersprießliche Dienste hervorgethan, erlangte mit Diplom vom 8. März 1698 die erneuerte Bestätigung des alten Adels seiner Familie und den Reichsritterstand. Die Familie blieb nun fortwährend in Cöln ansässig und bekleidete daselbst ununterbrochen die höchsten Aemter und Würden der Stadt. Erst die Söhne Johann Heinrich Arnold’s treten in fremde Dienste, und zwar Hermann Joseph in königlich sardinische und Anton Ulrich und Kaspar Joseph in kaiserlich österreichische. Anton Ulrich hatte sich durch seine Bravour bei dem Sturme auf die Festung Glatz im Jahre 1760 das Ritterkreuz des Maria Theresien-Ordens erkämpft – er erhielt es in der sechsten Promotion des Ordens am 22. December 1761 und war der erste Lieutenant, dem diese Auszeichnung zu Theil ward – und wurde in Folge dessen mit Diplom vom 9. December 1775 in den Freiherrnstand erhoben. Weil aber seine beiden Brüder Hermann Joseph und Kaspar Joseph auch mannigfache Verdienste um den Staat besaßen, wurde Beiden unter Einem mit Anton Ulrich – in einem und demselben Diplome – diese Auszeichnung zu Theil. Diese drei Brüder stifteten die drei freiherrlichen Linien des Hauses Mylius, welche noch gegenwärtig, die Hermann Joseph’s und Kaspar Joseph’s im Mannsstamme, blühen, während von jener Anton Ulrich’s nur weibliche Nachkommen vorhanden sind. Ein Oheim der drei genannten, Johann Joseph, Bruder Johann Heinrich Arnold’s, gründete eine eigene Linie, in welcher Friedrich von Mylius im Jahre 1805 bei dem Sturme auf Scharnitz den Maria Theresien-Orden erkämpfte. Ob Friedrich die ihm gebührende freiheitliche Würde auch mit Diplom erlangt, ist nicht ersichtlich; wenigstens ist ein auf ihn lautendes Diplom nicht vorhanden. Da er übrigens keine Leibeserben besaß, so ist eine weitere Untersuchung über eine etwaige Prävalirung des Freiherrntitels ebenso nutzlos als überflüssig. [Freiherrnstands-Diplom ddo. 9. December 1775 für Anton Ulrich, Hermann Joseph und Kaspar Joseph von Mylius. – Gothaisches genealogisches Taschenbuch der freiherrlichen Häuser (Gotha, J. Perthes, 32°.) I Jahrg. (1848), S. 260, X. Jahrg. (1860), S. 565; XVI. Jahrg. (1866), S. 654. – Kneschke (Ernst Heinrich Prof. Dr.), Neues allgemeines deutsches Adels-Lexikon (Leipzig, Friedr. Voigt, gr. 8°.) Bd. VI, S. 433.]

Wappen. In blauem Schilde aus einem weißen Mühleisen ein schwarzes Kreuz mit einer aufwärts sich ringelnden, den Kopf jedoch abwärts haltenden silbernen Schlange. Auf dem Schilde ruht die Freiherrnkrone, auf welcher ein in’s Visir gestellter goldgekrönter Turnierhelm sich erhebt. Aus der Krone des Helms wallen fünf Straußenfedern empor, deren erste, dritte und fünfte blau, die zweite und vierte weiß sind. Die Helmdecken sind zur rechten Seite blau, zur linken schwarz, auf beiden Seiten mit Silber unterlegt. Schildhalter. Zwei auswärts sehende goldene Greife; deren jeder an brauner Stange ein schwarzes Fähnlein hält, in welchem ein goldener Kronenreif und darauf sieben silberne Thürme, jeder mit drei Zinnen, zu sehen sind.