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BLKÖ:Neumann, Leopold

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Neumann, Karl August
Band: 20 (1869), ab Seite: 273. (Quelle)
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Neumann, Leopold (Rechtsgelehrter, Mitglied auf Lebenszeit des Herrenhauses des österreichischen Reichsrathes, geb. zu Zaleszyki in Galizien 23. October 1811). Sein Vater war Professor der italienischen Sprache an der Lemberger Realschule. Der Sohn besuchte die unteren Schulen und die ersten Classen des Gymnasiums in Czernowitz, die folgenden, dann die philosophischen Jahrgänge in Lemberg, wo er auch das Studium der Rechte begann, dasselbe aber in Wien beendete, wo er, auf sich selbst angewiesen, durch Unterrichtertheilen mühsam den Lebensunterhalt erwerben mußte. Nach beendeten Rechtsstudien erlangte er im Jahre 1834 an der Wiener Hochschule die juridische Doctorwürde und nun trat er bei der damaligen Hofkammer-Procuratur in Wien in die Praxis. Bei derselben diente er sechs Jahre, versah aber gleichzeitig mehrere Jahre hindurch an der Theresianischen Ritterakademie die Supplentenstelle der naturrechtlichen, später der statistischen Lehrkanzel, bis er im Jahre 1840 zum Professor des Völkerrechtes und der diplomatischen Staatengeschichte an derselben ernannt wurde. Dabei hatte er die Verpflichtung, diese Fächer in französischer Sprache vorzutragen. Im Jahre 1847 eröffnete er an der Wiener Hochschule vor einer ebenso zahlreichen als auserlesenen Zuhörerschaft außerordentliche Vorträge über neuere diplomatische Geschichte, welche erst durch die Märzereignisse des Jahres 1848 eine Unterbrechung erlitten. Bald nach dem Beginne der Bewegung, im Juli, wurde er von der Vorstadt Wieden in den Gemeindeausschuß und im Juli desselben Jahres im Leopoldstädter Wahlbezirke in den ersten österreichischen Reichstag gewählt, an dessen Verhandlungen er bis zu dessen Auflösung im Jahre 1849 zu Kremsier thätigsten Antheil genommen, wie ihm in der Abschiedsrede der abtretende Rector der Wiener Hochschule 1868 zuruft: „unerschütterlich in treuer Anhänglichkeit an das große österreichische Gesammtvaterland und unbeirrt durch die Verdächtigungen und Verläumdungen der Extremen beider Seiten, festhaltend an dem Palladium der constitutionellen Monarchie auch in den trübsten und verworrensten Zeiten“. Nach der Auflösung des Reichstages vortheilhafte, ihm von dem damaligen Ministerium gemachte Anträge ablehnend, blieb er seinem Lehrberufe treu, nur hatte er indessen sein bisheriges Lehramt an der Theresianischen Ritterakademie mit jenem an der Hochschule vertauscht. In den Gemeinderath Wiens wurde er bei [274] jeder Wahlperiode, wiederholt in mehreren Bezirken, und bei dem politischen Umschwunge nach 1859 im 4. Wahlbezirke (Wieden) gewählt. Als Universitätsprofessor trug er das Völkerrecht, diese Staatswissenschaft, die bisher dem Geiste des untergegangenen absoluten Systems entsprechend, nur nebensächlich zugleich mit dem Naturrechte vorgetragen wurde, zur selbstständigen Disciplin erhebend, und dann auch die Statistik vor, welch letztere aber als Lehrfach erst nach Professors Springer im Jahre 1865 erfolgter Pensionirung in sein Ordinarium aufgenommen wurde. Im Jahre 1856 wählte ihn die juridische Facultät zum Decan, im Jahre 1867 die Universität zu ihrem Rector, und bei der im Jänner 1869 erfolgten Ernennung von Herrenhausmitgliedern auf Lebenszeit wurde auch N. als solches in den österreichischen Reichstag berufen. Seit Einführung der rechtshistorischen Staatsprüfungen im Jahre 1856 fungirte N. als erster Vicepräsident und seit Haimerl’s Tode als Präsident derselben; auch ist er Mitglied der judiciellen und staatswissenschaftlichen Prüfungscommission. Nach Mühlfeld’s Tode hatte, ihn das Universitäts-Consistorium zum Präsidenten der Rosenburg’schen Stiftung gewählt, wie er schon seit 1837 die Superintendentur der Lilienberg’schen bekleidete. Als Schriftsteller seines Faches hat N. außer zahlreichen Aufsätzen völker- und staatsrechtlichen, statistischen und historischen Inhalts in verschiedenen juristischen und staatswissenschaftlichen Zeitschriften Wiens und im Literaturblatte der Wiener amtlichen Zeitung auch mehrere selbstständige Werke herausgegeben, und zwar: „Handbuch des Consulatwesens mit besonderer Berücksichtigung des österreichischen und einem Anhange von Verordnungen“ (Wien 1854, Tendler u. Comp., 8°.); – „Recueil des traités et conventions conclus par l’Autriche avec les puissances étrangères depuis 1763 jusqu’à nos jours“, Tom. I–VI (Leipzig 1855 et s., gr. 8°.); – „Das Verhältniss Schleswig-Holsteins zu Dänemark. Ein Beitrag zur Orientirung“ (Wien 1864, 8°.). Auch soll N. ein Lehrbuch des Völkerrechtes für höhere Militärschulen geschrieben haben, dessen Druck- und Verlagsort Herausgeber dieses Lexikons nicht aufzufinden vermochte. Professor N. ist Ritter des Franz Joseph-Ordens, seit 1867 des Ordens der eisernen Krone 3. Classe und Verwaltungsrath[WS 1] der galizischen Karl Ludwigsbahn.

Dr. Czuberka’s österreichischer Studenten-Kalender für das Studienjahr 1869. Sechster Jahrgang (32°.) S. 111. – Die neuen Väter der Großcommune Wien, hervorgegangen aus der freien Wahl und dem Vertrauen ihrer Mitbürger im Jahre 1861. Von Moriz Bermann und Franz Evenbach (Wien 1861, 8°.) S. 38.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Verwaltungrath.