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BLKÖ:Philippović von Philippsberg, Joseph Freiherr

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Phillipps, Georg
Band: 22 (1870), ab Seite: 210. (Quelle)
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Philippović von Philippsberg, Joseph Freiherr (k. k. Feldmarschall-Lieutenant, geb. zu Gospić im Liccaner Grenzbezirke Croatiens im Jahre 1818). Bruder des Freiherrn Franz P. [s. d. Vorigen S. 208], trat am 1. November 1834 bei dem 1. Grenz-Regimente in die kaiserliche Armee und kam im April 1836 zum Pionniercorps, in welchem er im April 1839 zum Unterlieutenant befördert wurde. Ende September 1843 zum General-Quartiermeisterstabe transferirt, wurde er zu gleicher Zeit Oberlieutenant und am 20. September 1847 Hauptmann. Am 13. November 1848 wurde er zum Major im Warasdiner-Kreutzer-Regimente befördert, kam aus demselben am 12. September 1851 unter gleichzeitiger Ernennung zum Oberstlieutenant und Flügel-Adjutanten zum großen Generalstabe, wo er verblieb, bis er am 1. Jänner 1853 zum Obersten im 5. Grenz-Regimente ernannt wurde. Am 19. April 1859 zum General-Major und Brigadier in Semlin befördert, wurde er mit Allerh. Handbillet vom 14. Juni 1864 anläßlich der Wahl des griechisch-unirten Erzbischofs und Metropoliten zu Karlowitz zum kaiserlichen Commissär bei dem illyrischen Nationalcongresse und bei der Synode ernannt, welche auf diesem Congresse behufs der Bischofswahl zusammentrat. Das erwähnte kais. Handbillet dachte ihm auch eine gleiche Vertretung des Monarchen bei der Synode der griechisch-nichtunirten Bischöfe und eventuell bei dem National-Congresse zu, dessen Abhaltung im Sinne des an den Patriarchen Rajačić gerichteten kais. Handschreibens ddo. 27. September 1860 nach dessen Tode und vollzogener Besetzung des griechisch-nichtunirten Metropolitanstuhles von Karlowitz in Aussicht stand. Als im Mai 1865 der Ban Soksević in Folge einer auf der Eisenbahn erlittenen Beschädigung einen längeren Urlaub nahm und Freiherr P. von der Fama als dessen Stellvertreter bezeichnet, zu gleicher Zeit aber bemerkt wurde, daß P., da er die Machtvollkommenheit zu eventueller Auflösung des voraussichtlich stürmischen Landtags nicht erlangt, den ihm zugedachten Posten nicht acceptirt habe, erschien in der „Wiener Abendpost“ 1865, Nr. 122, jenes interessante Communiqué, in welchem zum Beweise der Ungereimtheit obiger Gerüchte erklärt wird, „daß bei einer Dienstesberufung kaiserlicher Generale von nicht acceptirten oder von ihrerseits aufgestellten Ansprüchen auf Machtvollkommenheit ja niemals die Rede [211] sein kann“. Am 16. Juli 1866 wurde Freiherr von P. zum Feldmarschall-Lieutenant befördert und erhielt am 6. September d. J. das Commando der ersten Truppen-Division in Wien, welches er bis zum Jahre 1870 führte, worauf er am 18. Jänner g. J. zum Commandanten der achten Truppen-Division, zum Militärcommandanten zu Innsbruck und gleichzeitig zum Landesvertheidigungs-Obercommandanten für Tirol und Vorarlberg ernannt wurde. Die als Soldat und in den verschiedenen politischen Vertrauensstellungen erworbenen Verdienste des Generals wurden öfter Allerh. Ortes gewürdigt und P. am 17. December 1859 mit dem Orden der eisernen Krone 2. Classe und am 24. November 1864 mit dem Ritterkreuze des österreichischen St. Stephan-Ordens ausgezeichnet. Am 5. December 1867 wurde er Inhaber des Infanterie-Regiments Nr. 35, vormals Khevenhüller, und mit kaiserlichem Handbillet vom 20. März 1860 zugleich mit seinem Bruder Franz in den erbländischen Freiherrnstand erhoben, auf den er überdieß als Ritter des Ordens der eisernen Krone 2. Classe Anspruch hatte, worüber aber keiner der Brüder bis zur Stunde ein Diplom gelöst hat, so daß eine Beschreibung des freiherrlichen Wappens nicht möglich ist.

Wiener Zeitung 1864, Nr. 152, im amtlichen Theile. – Wiener Abendpost (Abendblatt der Wiener Zeitung) 1865, Nr. 122. – Neue freie Presse (Wiener polit. Blatt) 1865, Nr. 263: „Correspondenz aus Wien ddo. 23. Mai“.