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BLKÖ:Phillipps, Georg

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Philokales
Band: 22 (1870), ab Seite: 211. (Quelle)
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Phillipps, Georg (Rechtsgelehrter, geb. in Westpreußen in der Umgegend Danzigs – nach Anderen in Königsberg – 6. Jänner 1804). Die Familie stammt aus England, von wo sie nach Deutschland übergesiedelt ist; die Eltern bekannten sich zum evangelischen Glauben. Der Vater war als Kaufmann in Königsberg etablirt, die Mutter, die Tochter eines zu Königsberg wohnhaften Kaufmanns schottischer Abkunft, Namens Hay, der in Eman. Kant’s Leben als dessen großer Gönner und Freund erscheint. Dieser Großvater Georg’s übte nicht unwesentlichen Einfluß auf dessen geistige Entwickelung. P. besuchte die Schulen zu Königsberg, später zu Elbing. Der Vater war frühzeitig gestorben. Die Continentalsperre hatte den Ostseehandel, bei welchem er hauptsächlich betheiligt war, vernichtet; die sechs Kauffahrer, die er besaß, verfaulten auf dem Kiele, Concurse in England, bei denen schwere Verluste eintraten und eine nicht glücklich geleitete Vormundschaft führten großen Schaden herbei, so daß von einem nicht unbedeutenden Vermögen nichts übrig blieb. Da jedoch die Mutter ihr eigenes Vermögen besaß und gerettet hatte, so war sie in der Lage, ihren Kindern – zwei Söhne und eine Tochter – eine sorgfältige Erziehung zu geben. Georg fühlte sich in seinen Studien vornehmlich zu den historischen Wissenschaften hingezogen. „Ein feines und scharfes Urtheil, wie einer seiner Biographen schreibt, befähigte ihn vorzugsweise zu juristischen Studien; sei Scharfsinn fühlte sich aber stärker durch die gelehrte, als durch die praktische Seite der Rechtsgelehrsamkeit angezogen. Die Vorliebe für geschichtliche Studien bewahrte ihn vor den leeren naturrechtlichen Theorien, aus denen man die sogenannte Rechtsphilosophie construirt. Sein Wissen und Lernen nahm von Jugend auf einen eminent positiven Charakter an. Obwohl ein Freund der Poesie und schönen Redekünste, auch des Gesanges und der Musik, verlockten ihn die Reize [212] der Kunst nie vom Wege des scharfen und consequenten Denkens, obgleich sie ihr bildendes Element an ihm bewährten. Ein höchst glückliches Gedächtniß erleichterte ihm sein wissenschaftliches Arbeiten.“ Er entschied sich für das Studium und die Pflege der historischen Jurisprudenz und bezog im Jahre 1822, 18 Jahre alt, die Universität Berlin, dann Göttingen, wo er im Jahre 1825 die juridische Doctorwürde erlangte. Savigny und Eichhorn waren seine Lieblingslehrer, die von ihnen vertretene historische Schule sagte seinen eigenen Ansichten am meisten zu, und insbesondere war es das germanische öffentliche wie Privatrecht, sowie die Geschichte und die Entwickelung der Institute desselben, die ihn vor allem anderen fesselten. Der Versuch einer Darstellung des angelsächsischen Rechts [die bibliographische Uebersicht sämmtlicher Werke folgt auf S. 215 u. f.], war auch die erste Schrift, mit welcher P. in die Oeffentlichkeit trat. Diese Arbeit fand in Fachkreisen eine günstige Aufnahme. Dieß spornte P. zu weiteren Forschungen an, und er begab sich nach England, um die englischen Rechtsalterthümer zu studiren. Er war ein fleißiger Besucher des britischen Museums, dessen Schätze er in der von ihm gewählten Richtung durchforschte. Auch besuchte er während seiner Anwesenheit im Stammlande seiner Familie die dort noch lebenden Verwandten. Nach mehrmonatlichem Aufenthalte kehrte er zu Ostern 1826 nach Deutschland zurück. Er habilitirte sich zunächst auf der Universität zu Berlin und über Verwendung des damaligen Directors im Unterrichtsministerium, von Kamptz, eines in den Annalen der deutschen Polizei der Dreißiger-Jahre oft genannten Mannes, erhielt P. in sehr kurzer Zeit eine außerordentliche Professur. Um jene Zeit erschien, als Ergebniß seiner Forschungen auf englischem Boden seine englische Reichs- und Rechtsgeschichte. Bei seinen weiteren Forschungen und Studien gelangte er zur Reformationszeit und lernte diese merkwürdige Periode der deutschen Geschichte aus den Quellen kennen, die ihm ein anderes Bild darboten, als gewöhnlich von dieser Zeit entworfen zu werden pflegt. Bald darauf, am 24. Mai 1828 – P. war damals etwas über 24 Jahre alt – trat er mit seiner Gemalin Charlotte, gebornen Housselle, welche er im Herbste 1827 geheirathet hatte, in der Hedwigskirche zu Berlin zum Katholicismus über. Die meisten Biographien über Philipps bringen diesen Glaubenswechsel mit freundschaftlichen Beziehungen, welche zwischen Jarcke [Bd. X, S. 95) und Philipps bestanden, in Verbindung. P.’s jüngster Biograph Rosenthal in den „Convertitenbildern“ bemerkt aus diesem Anlasse, daß ein Einfluß Jarcke’s auf diese Conversion und eine Verwandtschaft der Gattinen beider Convertiten, von denen allenthalben gefabelt wird, nicht stattgefunden habe. Wiederholte beklagenswerthe Ausgänge von Personen aus nahe befreundeten Kreisen, die aus Mangel an kirchlichem Halte zu Grunde gegangen waren, sowie eine merkwürdige Erfahrung bei einer Abendmahlfeier, in der seine durch jene Erlebnisse gebeugte Seele Aufrichtung gesucht hatte, veranlaßten P., der bis dahin persönlich, sich weniger um Religion gekümmert, in sich selbst tiefe Blicke zu thun und die Unterschiede der katholischen und protestantischen Glaubenslehren zu studiren. P. ist bei diesem Schritte ganz selbstständig den Weg eigener Forschung und unbeeinflußter Willensbestimmung gegangen. Mit dem Religionswechsel [213] hatten aber auch die weiteren Aussichten seines Fortkommens in Preußen gewechselt. Es war ihm eine Professur in Halle zugedacht, er aber sofort als Candidat fallen gelassen und fünf Jahre lang bei allen ferneren Bewerbungen regelmäßig übergangen worden, ungeachtet seine Vorträge stark und gern besucht waren. Unsere Quelle berichtet über diesen Vorgang wörtlich: „Ein Friedrich Förster, der Jahre lang den Umritt des großen Kurfürsten in der Neujahrsnacht poetisch besang, durfte Philipps ungestraft in diesen elenden Reimereien öffentlich höhnen. Der Minister von Altenstein[WS 1] ignorirte Philipps seit seiner Conversion vollständig“. Selbst die später von P. veröffentlichten wissenschaftlichen Arbeiten, wie sein deutsches Privatrecht, das im Jahre 1828 erschien, und seine im Jahre 1832 veröffentlichte deutsche Geschichte, Arbeiten, deren wissenschaftlichen Werth selbst die einseitige Beurtheilung des Protestantismus nicht zu schmälern im Stande war, vermochten nicht an maßgebenster Stelle das Vorurtheil gegen P. zu beseitigen, gegen den die Animosität so weit getrieben wurde, daß ihm auch nicht einmal ein katholischer Lehrstuhl auf einer preußischen Universität anvertraut werden durfte. Daß unter solchen Umständen P. die nächste Gelegenheit ergriff, den Staat, der ihm einen aus Ueberzeugung unternommenen Glaubenswechsel so bitter entgelten ließ, zu verlassen, begreift sich wohl von selbst und in der That nahm P. auch im Jahre 1833 einen Ruf nach München an, wo er im Anbeginn im Ministerium des Innern beschäftigt wurde, bald aber in die philosophische Facultät eintrat und historische Vorlesungen hielt, worauf er dann zur juridischen Facultät überging. In München lebte P. zu jener Zeit mit Männern wie Brentano, Döllinger, beide Görres[WS 2], Haneberg, Lasaulx, Möhler, Moy, Windischmann, Sohn, u. A. in wissenschaftlichen Verkehr. Unter dem Ministerium Abel kam die katholische Richtung im wissenschaftlichen und staatlichen Leben Bayerns zur vollen Geltung und Philipp’s Biograph bemerkt dieserhalb, „daß selbst protestantischer Seits zugestanden ist, Abel und seine katholischen Alliirten haben für die Freiheit des kirchlichen und religiösen Gewissens einen sehr rühmlichen Kampf geführt, einen Kampf, dessen richtige Würdigung und Bedeutung erst recht hervortreten wird, wenn die Vertheidiger der Gewissensfreiheit, die sogenannten Ultramontanen, den Herren der cäsarischen Allgewalt gegenüberstehen werden“. Für die Förderung oberwähnten katholischen Geistes, der damals in Bayern an der Tagesordnung war, gründete P. in Gemeinschaft mit Guido GörresDie historisch-politischen Blätter für das katholische Deutschland“. Die äußere Veranlassung hatten die Cölner Wirren gegeben und sie waren fast gleichzeitig mit dem Ministerium Abel in’s Leben getreten. Die beiden genannten Redacteure, wie überhaupt die Mitarbeiter des genannten Blattes standen gegen das Vorgehen Preußens, das so weit sich vergaß, gegen den von Clemens August angefochtenen katholischen Geist chicanirende Polizeimaßregeln anzuwenden, mit allen Waffen der Wissenschaft auf das Entschiedenste ein. Dadurch gewannen die historisch-politischen Blätter eine ungeahnte Bedeutung und München mit seiner Hochschule wurde der Hort des katholischen Princips in Deutschland. Im Jahre 1846 wurde Philipps Rector der Hochschule. In jener Zeit erschien auch sein Hauptwerk, das Kirchenrecht, [214] dem, von jedem confessionellen Standpuncte abgesehen, als Werk der Wissenschaft von jedem Manne der Wissenschaft unbedingte Würdigung zu Theil werden, muß, wenn eben auch die gründlichen Forschungen desselben noch nicht, wie sein Biograph meint, „zur Verurtheilung des Protestantismus führen und die kirchenhistorischen und juristischen Seiten des Protestantismus durch den festen Bau, den P. mit seinem Werke aufgeführt, eine nicht rühmliche Niederlage erleiden“. So gingen P. unter wissenschaftlichen Arbeiten und Vorträgen an der Hochschule die Jahre hin, als der Münchener Lola-Skandal auf die Regierung Ludwig’s I. in Bayern, diesem Schutzlande des Katholicismus, einen etwas grellen Schlagschatten warf. Wagner’s[WS 3] Staats- und Gesellschafts-Lexikon berichtet über diese Katastrophe im Artikel Abel: „Mitten in die Glorie des wiedererstandenen Mittelalters (welche durch die Bemühungen von P. und Guido Görres und durch ihre historischen Blätter zu leuchten begonnen), trat eine Ballettänzerin und König Ludwig führte sie bis an die Stufen eines Thrones, der vom Segen der Kirche eben erst berührt und gekräftigt war“. [Dann war doch die Berührung eine zu geringe und die Kräftigung eine zu schwache, sonst ist der Lola-Skandal unter sothanen Umständen nicht zu erklären]. Der König hatte beschlossen, der spanischen Tänzerin Lola als Gräfin von Landsfeld, wozu er sie erhoben, das bayerische (deutsche) Indigenat zu verleihen. Im Memorandum vom 11. Februar 1847 fordert Minister Abel mit seinen Collegen für diesen Fall seine Entlassung. Abel und seine Collegen erhielten dieselbe. Als nun Professor Philipps mit noch sechs Mitgliedern des Universitäts-Senates an Abel eine Beileids-Adresse erließ, worin sie alle erklärten, Abel habe sich um das Vaterland durch sein Benehmen in der Lolasache wohl verdient gemacht, war dieß nicht ganz nach Lola’s Geschmack, welche über dieses Wagniß unabhängiger Männer der Wissenschaft entrüstet, es so weit gebracht hatte, daß die sieben Professoren ohne Pension auf der Stelle entlassen wurden, was Philipps in einer im Frankfurter Parlamente gehaltenen Rede pikant mit den Worten: „Der Fuß einer Tänzerin habe ihn aus seiner Stellung hinweggeschnellt“, paraphrasirte. Eine Regierungsrathsstelle in Landshut, die man dem Gelehrten später angeboten, hatte dieser entschieden ausgeschlagen. Als im Jahre 1848 die Wahlen in’s Frankfurter Parlament stattfanden, wurde P. im Wahlbezirke Deggendorf in Niederbayern zum Abgeordneten gewählt. Seine Thätigkeit im Parlamente gipfelt in dem Antrage einer provisorischen Trias: Habsburg-Hohenzollern-Wittelsbach. Um wieder in eine akademische Thätigkeit zu kommen, nahm Philipps den Ruf an die Innsbrucker Hochschule an, wo er bis 1851 verblieb, worauf seine Berufung als Professor der deutschen Reichs- und Rechtsgeschichte und des Kirchenrechts an die Wiener Universität und bald darauf die Verleihung der k. k. Hofrathswürde erfolgte. An der Wiener Hochschule trug P. bis zum Jahre 1860 vor. Nun nahm er, um sein Kirchenrecht vollenden zu können, einen fünfjährigen Urlaub und zog sich auf seine Villa am Aigener Parke bei Salzburg zurück, wo er an der Fortsetzung des schon erwähnten Kirchenrechts arbeitete und mehrere kleinere Abhandlungen vollendete. Nachdem sein Urlaub im März 1865 abgelaufen war, kehrte er nach [215] Wien zurück, wo er seine kirchenrechtlichen Vorträge an der Hochschule wieder aufnahm und dieselben bis zur Stunde hält. Sein Kirchenrecht ist bisher noch nicht beendet, eigene Kränklichkeit und ein schweres Leiden seiner Gattin, welche in Wien das Augenlicht verlor und später[WS 4] nach unsäglichen Leiden in Salzburg starb, machten es ihm unmöglich, dieses mit angestrengtester Forschung verknüpfte große Werk zu vollenden. Die von P. bisher im Drucke erschienenen Schriften [die mit einem * bezeichneten befinden sich auch in den von der kais. Akademie der Wissenschaften in Wien herausgegebenen Publicationen] sind in chronologischer Folge: „Versuch einer Darstellung der Geschichte des angelsächsischen Rechts“ (Göttingen 1825, Dietrich, gr. 8°.); – „Englische Reichs- und Rechtsgeschichte seit der Ankunft der Normannen im Jahre 1066 nach Christi Geburt“, 2 Bde. (Berlin 1827 und 1828, Dümmler, gr. 8°.); – „Grundsätze des gemeinen deutschen Privatrechts mit Einschluss des Lehenrechts“, 2 Theile (ebd. 1829, Dümmler, gr. 8°.; zweite völlig umgearbeitete Aufl. ebd. 1838, gr. 8°.; dritte verb. Aufl. ebd. 1846); – „Die Lehre von der ehelichen Gütergemeinschaft, mit besonderer Rücksicht auf preuss. provinzielles und allgemeines Recht dargestellt“ (ebd. 1830, Dümmler, gr. 8°.); – „Deutsche Geschichte mit besonderer Rücksicht auf Religion, Recht und Staatsverfassung“, 2 Bde. (ebd. 1834, gr. 8°.); – „Deutsche Reichs- und Rechtsgeschichte zum Gebrauche bei akademischen Vorlesungen“ (München 1845, lit. art. Anstalt; zweite verm. Aufl. ebd. 1850; dritte Aufl. 1856, gr. 8°.); – „Kirchenrecht“, 5 Bände; der 1., 2., 3, und 5. zu je 2 Abtheilungen (Regensburg 1845 u. f., Manz; vom 1. und 2. Bande ist bereits eine dritte Auflage (1855 und 1857) erschienen, gr. 8°.); – „Ueber das Studium der Geschichte“, im Verzeichniß der Vorlesungen, welche an der k. bayer. Ludwig Maximilian-Universität zu München im Sommersemester 1846 gehalten worden (München 1846, gr. 4°.); – „Beiträge zur Geschichte der Universität Ingolstadt“, in demselben Verzeichniß der Vorlesungen im Wintersemester 1846/1847 und Sommersemester 1847 (ebd., gr. 4°.); – „Ueber die Ordalien bei den Germanen in ihrem Zusammenhange mit der Religion. Festrede für die Feier des 88. Stiftungstages der Akademie“ (ebd. 1847, gr. 4°.); – „Ueber den Ursprung der Katzenmusiken. Eine canonistisch-mythologische Abhandlung“ (Freiburg im Breisgau 1849, Herder, gr. 8°.); – „Die Diöcesansynode“ (ebd. 1849, Herder; zweite unveränderte Aufl. ebd. 1850, gr. 8°.); – *„Walter Map. Ein Beitrag zur Geschichte König Heinrich’s II. von England und des Lebens an seinem Hofe“ (Wien 1853, Gerold, gr. 8°.); – „Vermischte Schriften“. 3 Bde. (ebd. 1856 bis 1860, Braumüller, gr. 8°.); – *„Die Deutsche Königswahl bis zur goldenen Bulle“ (ebd. 1858, Gerold, gr. 8°.); – *„Der Codex Salisburgensis S. Petri. IX. 32. Ein Beitrag zur Geschichte der vorgratianischen Rechtsquellen. Mit einer Schriftprobe“ (ebd. 1864, gr. 8°.); – *„Samson von Tottington, Abt von St. Edmund. Ein Beitrag zur Geschichte des Klosterlebens im Mittelalter“ (ebd. 1865, gr. 8°.); – *„Die grosse Synode von Tribur, dargestellt mit Benützung von Wiener, Münchener und Salzburger Handschriften“ (ebd. 1865, gr. 8°.); – *„Karl der Grosse im Kreise der Gelehrten“ (ebd., 8°.). Vortrag in der feierlichen Akademie-Sitzung des Jahres 1855. Ferner schrieb Hofrath P. zu C. Hildebrand’s „Purgatio canonica und vulgaris“ (München 1843, gr. 8°.) die Vorrede und gab Peter Singer’s „Metaphysische Blicke in die Tonwelt, nebst einem dadurch veranlaßten neuen Systeme der Tonwissenschaft“ [216] (München 1847, gr. 8°.) heraus. Die von ihm und von Guido Görres im Jahre 1838 begründeten historisch-politischen Blätter setzt seit dem Jahre 1853, mit Beibehaltung des Namens der Gründer auf dem Titel, Jos. Edm. Jörg fort. P. ist seit 2. Juli 1853 wirkliches Mitglied der kais. Akademie der Wissenschaften und Mitglied der rechtshistorischen Staatsprüfungs-Commission; er ist ferner Ritter des kais. österreichischen Franz Joseph-Ordens, des päpstlichen Pius-Ordens 2. Classe, Commandeur des päpstlichen St. Gregor-Ordens und Ritter des kön. bayerischen St. Michael-Ordens. Im Jahre 1869 hat P. zum zweiten Male geheirathet.

Rosenthal (David August), Convertitenbilder aus dem neunzehnten Jahrhundert (Schaffhausen 1866, Hurter, gr. 8°.) Erster Band: Deutschland, S. 380. – Wigand’s Conversations-Lexikon (Leipzig, O. Wigand, gr. 8°.) Bd. X, S. 539. – Conversations-Lexikon der neuesten Zeit und Literatur. In vier Bänden (Leipzig 1833, Brockhaus, gr. 8°.) Bd. III, S. 497. – Meyer (J.), Das große Conversations-Lexikon für die gebildeten Stände (Hildburghausen, Bibliogr. Institut, gr. 8°.) Zweite Abthlg. Bd. III, S. 900. – Fremden-Blatt, herausg. von Gustav Heine (Wien, 4°.) 1862, Nr. 173. – In das von der S. Schmerber’schen Buchhandlung (Frankfurt a. M. 1849) herausgegebene „Parlaments-Album. Autographirte Denkblätter der Mitglieder des ersten deutschen Reichstages“ schrieb Philipp’s auf Blatt 126 folgenden Satz: Nur im Rechte ist wahre Kraft und Freiheit. Frankfurt 20. April 1849. Dr. George Phillips aus München, Abgeordneter für den Wahlbezirk Degendorf in Niederbayern.

Anmerkungen (Wikisource)