BLKÖ:Pipitz, Joseph Ritter von

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 22 (1870), ab Seite: 321. (Quelle)
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Pipitz, Joseph Ritter von (Bankgouverneur in Wien, geboren zu Anbeginn des laufenden Jahrhunderts, wahrscheinlich auch in Klagenfurt gleich dem Vorigen, dessen Bruder er ist). Trat nach beendeten Studien und erlangter juridischer Doctorwürde schon im Jahre 1821 in den Staatsdienst, und zwar als Concepts-Praktikant bei der ehemaligen Hof- und n. ö. Kammer-Procuratur. Am 21. October 1823 wurde er zum Professor der politischen Wissenschaften, politischen Gesetzkunde und diplomatischen Staatengeschichte an der Theresianischen Ritter-Akademie in Wien ernannt, an welcher er durch fünf Jahre thätig war, bis am 18. März 1828 seine Ernennung zum Officialen des bestandenen Staatsrathes erfolgte. Am 7. April 1832 wurde er Hofsecretär bei der ehemaligen allgemeinen Hofkammer (jetzt Finanzministerium), rückte stufenweise zum Regierungsrath, Hofrath und endlich zum Referenten bei dem schon erwähnten Staatsrathe vor und war während der größeren Hälfte der gesammten Dienstzeit dem Bureau des gewesenen Staats- und Conferenzministers Franz Anton Grafen Kolowrat-Liebsteinsky [Bd. XII, S. 392] zugetheilt, in welchem Dienste er bei Bearbeitung wichtiger Geschäftsstücke verwendet wurde. Mit Allerh. Entschließung vom 11. März 1848 wurde P. zum Staats- und Conferenzrath und mit kais. Handschreiben vom 8. December 1848 zum Vice-Präsidenten des damaligen General-Rechnungsdirectoriums ernannt. Am 12. April 1849, kurz vor des Grafen Franz Stadion unheilvoller und unheilbarer Erkrankung, wurde P. Unterstaatssecretär im Ministerium des Innern, welche Stelle er aber bald nach Uebernahme des Ministeriums von Seite des Dr. Alexander Bach, und [322] zwar mit Allerh. Entschließung vom 6. August 1849 mit jener eines Gouverneurs der österreichischen Nationalbank vertauschte, welchen Posten er zur Stunde noch bekleidet. Am 18. März 1861 wurde P. lebenslängliches Mitglied des Herrenhauses; für seine mannigfachen Verdienste, die er sich in den oberwähnten verschiedenen Dienstesstellungen erworben, erhielt er von Sr. Majestät dem Kaiser Ferdinand am 20. November 1847 das Ritterkreuz des Leopold-Ordens und mit Allerh. Entschließung vom 22. April 1854 die Würde eines geheimen Rathes. Auch bekleidet P. die Stelle eines Präses der seit dem Jahre 1840 in Wien bestehenden allgemeinen wechselseitigen Capitalien- und Rentenversicherungsanstalt. Im Jahre 1859 wurde P. den Statuten des Leopold-Ordens gemäß in den erbländischen Ritterstand erhoben.

Ritterstands-Diplom ddo. Wien 12. December 1856. – Hahn (Sigmund), Reichsrath-Almanach für die Session 1867 (Prag 1867, Satow, 8°.) S. 67. – Wappen. In Roth drei ineinander geschlungene silberne Ringe, zwei nach den Oberwinkeln, einer niederwärts gerichtet. Auf dem Schilde ruhen zwei gekrönte Turnierhelme, aus deren Kronen je drei Straußenfedern – auf dem rechten Helme eine rothe zwischen silbernen, auf dem linken eine silberne zwischen rothen – emporwallen. Die Helmdecken beider Helme sind roth, mit Silber belegt.