BLKÖ:Poche, Adolph Freiherr von
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
---|---|---|---|
korrigiert | |||
<<<Vorheriger
Poch |
Nächster>>>
Pochlin, Marcus | ||
Band: 22 (1870), ab Seite: 447. (Quelle) | |||
[[| bei Wikisource]] | |||
Adolph von Poche in der Wikipedia | |||
Adolf von Poche in Wikidata | |||
GND-Eintrag: 1026253233, SeeAlso | |||
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
| |||
|
[448] Besitzung zu Hudlitz im Berauner Kreise Böhmens, wo sein Sohn Adolph den ersten Schulunterricht bei dem Dorfschullehrer Joseph Seidel erhielt, der auch den in Hudlitz gebornen Gebrüdern Jungmann[WS 1] den ersten Schulunterricht ertheilt hatte. Adolph widmete sich nach beendeten rechtswissenschaftlichen Studien dem Staatsdienste in der politischen Sphäre. Im Jahre 1848 befand er sich als Kreiscommissär bei dem damaligen Landesgubernium in Brünn, war daselbst zugleich mit der Leitung des Präsidial-Bureau’s betraut und hatte in dieser Stellung wesentlichen Antheil an den von der Landesregierung erlassenen Anordnungen zur Aufrechthaltung der gesetzlichen Ordnung in Mähren im sturmbewegten Jahre 1848. Es ist bekannt, daß, während Ungarn im vollen Aufstande begriffen war, in Böhmen und Galizien die Umtriebe der slavischen Partei immer gefährlicher zu werden begannen, in der Markgrafschaft Mähren die Ruhe kaum erheblich gestört wurde und im Herzen des Landes, zu Kremsier, der in Folge des Wiener Aufstandes aufgelöste Reichstag seine Berathungen wieder aufnehmen konnte. Zu Anbeginn des Jahres 1850 führte P. als Statthaltereirath bei der neuorganisirten Statthalterei das umfangreichste, schwierigste und aus den wichtigsten Zweigen der politischen Verwaltung zusammengesetzte Referat. In dieser Stellung hat P. so ausgezeichnete Dienste geleistet, daß er im Juni 1853 zum Hofrathe der Ofner Statthalterei-Abtheilung befördert, am 20. Juli d. J. mit dem Orden der eisernen Krone 3. Classe ausgezeichnet und den Ordensstatuten gemäß in den Ritterstand erhoben wurde. Später wurde er Vicepräsident der Statthalterei-Abtheilung in Kaschau, als solcher erhielt er mit kaiserlicher Entschließung vom 10. November 1858 das Commandeurkreuz des Leopold-Ordens und dem gemäß im folgenden Jahre die Freiherrnwürde. Im März 1861 kam er als provisorischer Sectionschef in das Staatsministerium, in welcher Stellung er 14 Monate verblieb, worauf ihm am 18. Mai 1862 der Statthalterposten in Mähren übertragen und gleichzeitig die geheime Rathswürde verliehen wurde. Für seine ausgezeichnete Dienstleistung erhielt er am 30. April 1867 den Orden der eisernen Krone 1. Classe. In den Jahren 1863 und 1867 wurde P. zu Kromau in den mährischen Landtag und von diesem in den Reichsrath gewählt. Als dieser letztere auf den 17. September 1870 wieder einberufen und in der darauffolgenden ersten Sitzung der von Dr. Rechbauer in Folge der politischen Situation des Staates gestellte Antrag auf Vertagung des Hauses zum Beschlusse erhoben wurde, stimmte Freiherr P. mit dem Statthalter von Tirol, Freiherrn von Lasser, und mit dem Landespräsidenten von Schlesien, Freiherrn von Pillersdorf, verfassungsgemäß für die Vertagung. In Folge dessen hat das Ministerium Potocki Freiherrn Poche und auch die beiden vorgenannten Functionäre ihrer Posten enthoben.
Poche, Adolph Freiherr von (Staatsmann, geb. zu Nischburg auf der Fürstenberg’schen Domäne Pürglitz im Jahre 1811). Sein Vater Franz P. war Bergwerksbesitzer zu Zbirow in Böhmen, später übersiedelte er auf seine- Ritterstands-Diplom ddo. 26. Juli 1854. – Freiherrnstands-Diplom ddo. 2. November 1859. – Uebertragung des Freiherrnstandes auf die Stiefkinder des Freiherrn Poche, Richard, Eugen und Franziska Lettmayer, mit der Anhängung dieses Namens an den ihres Stiefvaters (Poche-Lettmayer), mit Diplom ddo. 26. Juli 1864. – Hahn (Sigmund), Reichsraths-Almanach für die Session 1867 (Prag 1867, H. Karl J. Satow, 8°.) S. 135. – Bohemia (Prager polit. und Unterhaltungsblatt, 4°.) 1862, Nr. 147, S. 1478. – Freiherrliches Wappen der Poche und Poche-Lettmayer. Quadrirter Schild mit Mittelschild. [449] Der rothe Mittelschild ist von einem schwarzen, beiderseits golden eingefaßten Balken, welchen zwei pfahlweise gestellte goldene Eichenzweige mit je drei von einander gebreiteten Blättern und zwei unter diesen gegengesetzten Eicheln begleiten, schrägrechts durchzogen. [Das frühere Ritterwappen deß gegenwärtigen Freiherrn v. Poche.] Hauptschild. 1 und 4: in Gold ein rechtsschräg aufspringender rother Löwe mit ausgeschlagener Zunge; 2: drei grüne, gleich hohe, aus dem Fußrande sich erhebende Berge im silbernen Felde; 3: ein schräglinks wellenförmig strömender silberner Bach im grünen Felde. Auf dem Schilde ruht die Freiherrnkrone, auf welcher sich drei gekrönte Turnierhelme erheben. Die Krone des mittleren in’s Visir gestellten Helms trägt einen offenen, rechts von Schwarz über Gold, links von Gold über Roth quergetheilten Adlerflug. Aus der Krone des rechten Helms wächst ein bezungter rother einwärts gekehrter Löwe hervor; auf der Krone des linken Helms ruhen zwei mit den Mundlöchern von einander gekehrte Büffelhörner, von denen das rechte von Grün über Silber, das linke abgewechselt quergetheilt ist. Helmdecken. Jene des mittleren Helms sind rechts schwarz, links roth, beiderseits mit Gold unterlegt; jene des rechten Helms sind roth mit Gold, jene des linken grün mit Silber unterlegt. Schildhalter. Zwei aufgerichtete gegengekehrte goldene Löwen mit ausgeschlagenen rothen Zungen, auf einer unter dem Schilde sich verbreitenden goldenen Arabeske stehend. Devise. Auf einem von der Arabeske herabhängenden rothen Bande in goldener Lapidarschrift die Worte: PERSEVERANTIA ET MODERATIONE.