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BLKÖ:Rechberger, Georg

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Rechberger, Franz
Band: 25 (1873), ab Seite: 97. (Quelle)
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Rechberger, Georg (Rechtsgelehrter und Fachschriftsteller, geb. zu Linz 19. Mai 1758, gest. ebenda 13., n. A. 18. December 1808). Der Sohn eines Landschaft-Gegenhändlers im Ober-Einnehmeramte zu Linz. Besuchte die unteren Schulen und das Gymnasium daselbst und bekam früh einen Platz im nordischen Stifte. Nachdem er auch die philosophischen Studien in Linz beendet, ging er nach Wien, wo er dem Studium der Rechte oblag, im Jahre 1779 vollendete und daraus die Doctorwürde erlangte. Der Advocatur sich widmend, legte er am 4. Mai 1780 den Advocateneid bei der Landeshauptmannschaft ab. Im Jänner 1785 erhielt er die Kanzlerstelle bei dem Linzer bischöflichen Consistorium und wurde schon am 30. April desselben Jahres Consistorialrath mit Sitz und Stimme. In dieser Stellung gewann er bald das volle Zutrauen des ganzen Diöcesan-Clerus. Die wichtigeren Geschäfte seiner Amtsführung waren: die Diöcesan-Synode 1787; die Dotation des Bisthums und Domcapitels 1792; die Wiedererrichtung der theologischen Studien in Linz und die Organisation des bischöflichen Seminars 1801. Als kirchenrechtlicher Schriftsteller begründete er sich in der Wissenschaft einen guten Namen durch sein bekanntes Lehrbuch des Kirchenrechtes (die bibliographischen Titel seiner Schriften folgen weiter unten), welches von ihm in deutscher und lateinischer Sprache geschrieben wurde, und durch 25 Jahre, nämlich bis in die Mitte des Jahres 1834, Lehrbuch in den österreichischen Lehranstalten war. Das Buch kam in den Index – nämlich auf die Liste der von der römischen Curie verbotenen Bücher – was eben für die Tüchtigkeit und den gesunden wissenschaftlichen Geist desselben am besten spricht. Seit dem J. 1783 mit A. Schauppe aus Obersteier vermält, erwuchsen ihm aus einer 25jährigen glücklichen Ehe [98] 15 Kinder, deren eines der spätere Linzer Domcapitular Augustin R. ist, dessen Lebensskizze bereits S. 94 mitgetheilt worden. Die Titel der von R. herausgegebenen Schriften sind in chronologischer Folge: „Dissertatio juridica de Advocatis seu causarum patronis“ (Vindobonae 1780, Gerold, 8°.); – „Anleitung zum geistlichen Geschäftsstyl in den österreichischen Staaten mit vielen Beyspielen“ (Linz 1807, Haslinger, 8°.; dritte Aufl. ebd. 1815; neue Aufl. ebd. 1826); – „Handbuch des österreichischen Kirchenrechts“, 2 Bände (Linz 1807, Haslinger, 8°.); neue, mit Rücksicht auf das neue bürgerliche Gesetzbuch bearbeitete Aufl., 2 Bde. (ebd. 1815; neue Aufl. ebd. 1824, 8°.); davon erschienen eine lateinische, von Rechberger selbst ausgeführte Uebersetzung, und eine italienische, erstere unter dem Titel: „Enchiridion juris ecclesiastici austriaci. Edidit idiomate germanico dein latinitate donavit multisque additamentis locupletavit Dr. G. Rechberger“, 2 vol. (Lincii 1809, 8°.; editio 2da novo Codici civ. adaptata et locupl., 2 vol., ibid. 1819; editio nova 1824, 8°.); die italienische, von Dr. F. Foramiti besorgte Uebersetzung erschien auch in zwei Bänden, betitelt: „Manuale dei gius ecclesiastico austriaco. Prima traduzione in idioma italiano“ (Venezia 1819, Andreola, 8°.). Daß die vorgenannten Werke Rechberger zum Autor haben, steht unzweifelhaft fest. Die „Oesterreichische National-Encyklopädie“ schreibt ihm aber auch eine „Vollständige Erziehungslehre in einer gedrängten Uebersicht“ (Linz 1809, 8°.) zu, und das Kayser’sche „Bücher-Lexikon“ zählt im 4. Bande, S. 443, unter seinen Schriften noch die folgenden auf: „Buch zur Andacht und Erbauung für katholische Christen“ (Linz 1824, Fink, 8°.) und „Schule der Andacht und Frömmigkeit. Ein Erbauungsbuch für Jedermann“ (ebd. 1824, Haslinger, 8°.), welche zwei, wenn sie ihn zum Verfasser haben, 16 Jahre nach seinem Tode aus seinem handschriftlichen Nachlasse herausgegeben worden sein müßten. Vielleicht tritt hiermit Außerachtlassung der Taufnamen eine Verwechslung mit seinem Sohne Augustin ein, unter dessen Arbeiten jedoch zwei Andachtsschriften, wie die oberwähnten, von seinem Biographen nicht angeführt erscheinen. Außer den genannten selbstständigen Werken schrieb aber Georg Rechberger auch viele Aufsätze für die zu Linz im Jahre 1802 begründete theologisch-praktische Monatschrift. Georg R. starb, als Muster der Rechtlichkeit und echten Biederkeit allgemein hochgeachtet, im kräftigen Mannesalter von erst 50 Jahren.

Freindaller (Franz Ser. Jos.), Denkschrift auf Georg Rechberger in Linz (Linz 1809, 8°.). – Pillwein (B.), Linz, Einst und Jetzt, von den ältesten bis auf die neuesten Tage (Linz 1846, J. Schmid, 8°.) Theil II, S. 37 u. 38. – Neue theolog. prakt. Monatschrift, 7. Jahrg. 1. Band. 2. Heft, S. 161 bis 203. – Vaterländische Blätter für den österreichischen Kaiserstaat (Wien, 4°.) Jahrg. 1809, S. 29: „Nekrolog“. – Baur (Samuel), Allgemeines historisch-biographisch-literarisches Handwörterbuch aller merkwürdigen Personen, die in dem ersten Jahrzehend des neunzehnten Jahrhunderts gestorben sind (Ulm 1816, Stettini, gr. 8°.) Bd. II, Sp. 287. – Oesterreichische National-Encyklopädie von Gräffer und Czikann (Wien 1833, 8°.) Bd. IV, S. 356 [nach dieser und nach Baur gest. am 18. December 1808]. – Annalen der Literatur und Kunst in dem österreichischen[WS 1] Kaiserthume (Wien, A. Doll, 4°.) Jahrg. 1809, Intelligenzblatt Februar, Sp. 65.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: österrreichischen.