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BLKÖ:Schirnding, Ignaz Freiherr

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 30 (1875), ab Seite: 41. (Quelle)
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Schirnding, Ignaz Freiherr (k. k. Oberlieutenant, geb. am 25. August 1794, gest. am 26. November 1820) von dem freiherrlichen Zweige der böhmischen Linie; Sohn des Franz Joachim Freiherrn von Schirnding aus dessen Ehe mit Franziska Gräfin Kolowrat-Krakowsky. Freiherr Ignaz [42] war das unglückliche Opfer eines seine Zeit großes Aufsehen erregenden, vielbesprochenen Pistolenduells, welches mit dem Tode beider Gegner endete. Ursache und Hergang war folgender: Der Oberlieutenant Rudolph Baron Eberstein des 1. Jäger-Bataillons wurde 1820 mi sehr hohem Range, in seiner Charge, in das 2. Uhlanen-Regiment Fürst Schwarzenberg eingetheilt. Er rückte zum Regimente, in welchem es Ton war, keinen Einschub zu dulden, ein, wo er manche Unannehmlichkeiten hatte; doch war Eberstein nicht der Mann, sich ungestraft necken zu lassen. Es folgten mehren Säbelduelle. Damit nicht genug, fand im November 1820 in der Nähe von Troppau, wo das Regiment des dortigen Congresses halber in der nächsten Umgebung concentrirt war, ein Zweikampf auf Pistolen Statt zwischen Eberstein und dem Oberlieutenant Ignaz Baron Schirnding. Die Lieutenants Grafen N. und St. secundirten, Oberlieutenant St. fungirte als unparteiischer Schiedsrichter. Schon war einer der beiden Kämpfer tödtlich getroffen – da mußte sein Gegner an die Barrière und wurde von dem schwer Verwundeten, der Tags darauf verschied, niedergeschossen. Die Pflicht, nach der schweren Verwundung des Einen zu vermitteln und den Kampf zu beenden, war von den Secundanten versäumt worden. Zwei Tage später wurden die Leichen der beiden Gefallenen beerdigt. Der Oberst des Regiments, Theresien-Ritter Karl Baron Mengen, begab sich sogleich nach Troppau, um Sr. Majestät dem Kaiser Franz die Meldung dieses traurigen Vorfalls zu machen und um Allergnädigste Nachsicht für die dem strengen Duellmandate verfallenen drei Officiere, welche Zeugen und Secundanten waren, zu bitten. Nur die Rücksicht auf den ausgezeichneten Fürbitter, auf den steten, in jüngster Zeit neu erworbenen Ruhm des vorzüglichen Regiments bewogen den auf die Ausführung der Gesetze sonst streng sehenden Monarchen, dießmal Gnade für Recht gelten zu lassen; der Vorfall wurde ignorirt, die Secundanten blieben ungestraft, doch wurde das Avancement im Regimente auf einige Jahre gesperrt. Aber das Schicksal übernahm das Richteramt, denn merkwürdiger Weise nahmen jene drei Officiere, Jeder ein unglückliches Ende: Lieutenant Graf St. starb wenige Jahre später (1828) im Irrsinne; Lieutenant Graf N. zehn Jahre später, 1830, an den Folgen eines unglücklichen Pferdesturzes, wozu sich noch ein anderes schweres Leiden gesellt hatte; der unparteiische Schiedsrichter aber, dem man die Hauptschuld, ja Einige sogar Aufhetzerei vorgeworfen, erschoß sich als 63jähriger Greis, 35 Jahre später, 1855.

(Schwarzenberg, Friedrich Fürst) Aus dem Wanderbuche eines verabschiedeten Lanzknechtes. Als Manuscript gedruckt (Wien 1844, 8°.) Bd. I, S. 198 u. 199 [die daselbst angedeutete Duellgeschichte bezieht sich auf obigen Vorfall]. – Handschriftliche Mittheilungen des Herrn Grafen Andreas Thürheim.