BLKÖ:Soterius von Sachsenheim, Friedrich
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 36 (1878), ab Seite: 30. (Quelle) | |||
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Ludwig von Rosenfeld [Bd. XXVII, S. 27] in inniger Verbindung, und wirkte damals auch auf publicistischem Gebiete – vorzugsweise in Zang’s „Presse“ – für den Gedanken verfassungsmäßiger Reichseinheit und Gleichberechtigung, unterhielt fortwährend theils brieflichen, theils persönlichen Verkehr mit den verschiedenen von der sächsischen Nation entsendeten Deputationen, und zumeist mit den damaligen Nationalvertretern Joseph Rosenfeld und Heinrich Schmidt [Bd. XXX, S. 256]] für die Rechte seines Volkes. Im Winter 1840 unternahm er, von der Nations-Universität entsendet, die unter den damaligen Verhältnissen höchst gefährliche Mission zu Jellačić und Windischgrätz, um militärische Hilfe und Waffen, von welcher er am 26. December mit 6000 Gewehren nach Hermannstadt zurückgekehrt war, worauf er in dieser Stadt verblieb, bis dieselbe von den Insurgenten besetzt [31] wurde. Er flüchtete sich nun in die Walachei, und kam durch die Militärgrenze und über Croatien im Frühjahre 1849 nach Wien, wo er vorläufig zur Verwendung im Justizministerium berufen wurde. Als bald darauf Joseph von Rosenfeld starb, übernahm er am 3. November 1849 dessen Stelle neben dem Comes Franz von Salmen [Band XXVIII, S. 145], und war nun einige Zeit als Districtsreferent bei dem Hermannstädter k. k. Districts-Obercommissariate thätig. Am 5. Juli 1851 wurde er zur Dienstleistung im k. k. Justizministerium einberufen, und in dieser Verwendung am 29. September 1852 zum provisorischen Landesgerichtsrath, am 4. October 1854 zum k. k. Ober-Landesgerichtsrath für Siebenbürgen ernannt. Seiner publicistischen Thätigkeit in den Bewegungsjahren 1848 und 1849 wurde bereits oben erwähnt; aber sonst auch arbeitete S. an einem rechtswissenschaftlichen Werke, dessen Vollendung jedoch der Tod unterbrach. Es führt den Titel: „Das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch vom 1. Juni 1811, giltig für Siebenbürgen vom 1. September 1853, verglichen mit dem siebenbürgischen Civilrechte“. (Wien 1853 – 1856, März, gr. 8°.), davon sind acht Hefte [XC u. 702 S. u. 6 S. Inhalt] erschienen, welche bis zum 16. Hauptstück des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches reichen. Am Schlusse des Inhaltes steht die Anzeige: „Wegen Ableben des Verfassers kann das ganze Werk nicht vollendet werden. Friedrich S. war seit 6. October 1856 mit Fräulein Clara, Tochter des k. Thesaurariatsrathes Friedrich Müller von Milborn vermalt, aus welcher Ehe zwei Kinder, Friedrich und Hedwig, stammen.
Soterius von Sachsenheim, Friedrich (k. k. Oberlandesgerichtsrath, geb. zu Hermannstadt 5. März 1821, gest. zu Wien 1. Juni 1856). Ein Sohn des General-Percepteurs Johann Michael S., aus dessen Ehe mit Justine geborne Conrad. Nachdem er das Gymnasium in seiner Vaterstadt beendet, studirte er zu Maros-Vásárhely die Rechte, und trat nach deren Beendigung gleich dort bei der königlichen Tafel in den öffentlichen Dienst. Später stand er bei dem königlich-siebenbürgischen Gubernium in Klausenburg und dann bei dem Hermannstädter Stadt- und Stuhl-Magistrat in Verwendung. Am 13. November 1845 trat er bei der königlich-siebenbürgischen Hofkanzlei in Dienste, und wurde nach dem Ableben seines Oheims mütterlicherseits, des Hof-Agenten Franz Conrad, am 16. October 1847 zum siebenbürgischen Hof-Agenten ernannt. Im Jahre 1848 stand er mit anderen sächsischen Patrioten in Wien, vornehmlich aber mit dem Hofrath- Friedenfels (Eugen von), Joseph Bedeus von Scharberg. Beiträge zur Zeitgeschichte Siebenbürgens im 19. Jahrhundert. (Wien 1877, Wilhelm Braumüller, 8°.). Band II, Seiten 14, 48, 101, 140, 155 und 228. – Trausch (Joseph), Schriftsteller-Lexikon oder biographisch-literarische Denkblätter der Siebenbürger Deutschen. (Kronstadt 1871, Johann Gött und Sohn, gr. 8°.). Band III, Seite 325.