BLKÖ:Taglioni, Onuphrius
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 43 (1881), ab Seite: 26. (Quelle) | |||
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Taglioni scheint nicht zu bestehen, wenigstens findet nirgends eine solche sich angedeutet. Sein Vater Battista war Advocat, die Mutter Brigitte eine geborene Valvasori. Der Sohn beendete die Humanitäts- und philosophischen Studien in seiner Heimat unter unmittelbarer Aufsicht des Vaters. Ende 1804 bezog er die Universität zu Bologna, wo er die juridischen Studien hörte und 1807 die Doctorwürde daraus erlangte. Hierauf begab er sich nach Mailand und übte daselbst die Advocatenpraxis aus. Um diese Zeit schrieb er, so jung er war, schon das Werk: „Codice civile Napoleone col confronto delle leggi romane, ove si espongono i principii delle stesse leggi, si trattano le questioni più importanti sulla interpretazione delle medessime e si accennano le comuni teoriche dei giureconsulti ricevuti nel foro“ (Milano 1809, 16°., 2. ediz. 1838, L. Sonzogno, 8°.). Dies Buch fand bei der damaligen Regierung die günstigste Aufnahme. Das Ministerium der Justiz approbirte es, die Direction des öffentlichen Unterrichts bestimmte es als Hand- und Vortragsbuch an den Hochschulen und den Lyceen, und der König verlieh dem Verfasser die Lehrkanzel der Institutionen am Lyceum zu Sondrio. Aber Taglioni nahm diese Stelle nicht an, es vorziehend, in seinem praktischen Berufe als Advocat zu bleiben. Als dann die. Lombardie wieder an Oesterreich kam, schrieb er das epochemachende Werk: „Comentario al codice civile universale austriaco“, 8 tomi (Milano 1816–1822, Visaj e Comp., Batteli e Fanfoni, 8°.), dessen neunter und zehnter Band erst nach des Autors Tode von Gius. Carozzi (ebd. 1825 und 1828) herausgegeben wurde. Das Werk machte damals nicht geringes Aufsehen, Taglioni strebte darin überall nach Selbständigkeit in seinen Ansichten und zeigte sich als eifriger Gegner vieler in [27] Zeiller’s „Commentar“ aufgestellten Behauptungen. Während so sein Ruf als Rechtsgelehrter im Lande zur Geltung kam. bemächtigte sich seiner allmälig eine tiefe Melancholie, wohl zunächst veranlaßt durch seine anhaltenden und anstrengenden Studien. Heilung suchend, verließ er Mailand, er glaubte sie in seiner Heimat zu finden, aber in Bologna angelangt, verfiel er in Raserei. Er fand nun wohl Genesung im Hospital zu Faenza, doch es war nur eine zeitweilige Besserung. Sein Trübsinn kehrte zurück, und im Begriffe nach Mailand zurückzukehren, erlag Taglioni in Bologna seinem Leiden im Alter von erst 41 Jahren, nachdem er die letzten 17 Monate im Spital zu S. Ursula zugebracht hatte, wo sein Freund Conte Filippo Leone Ercolani ihm hilfreich zur Seite stand. In den lichten Intervallen seines traurigen Looses arbeitete er an seinem Commentar des österreichischen bürgerlichen Gesetzbuches mit einer Geistesschärfe, welche den krankhaften Zustand seines Gemüthes nicht ahnen ließ. Dieses sein Werk gilt in der juridischen Literatur Italiens als eine von philosophischem Geiste durchtränkte Arbeit, welche ebenso gründlich als scharfsinnig ist.
Taglioni, Onuphrius (Rechtsgelehrter, geb. zu Bagnacavallo 21. Juli 1782, gest. zu Bologna 6. November 1823). Eine Verwandtschaft zwischen Onuphrius und der berühmten Tänzerfamilie- Tipaldo (Emilio de), Biografia degli Italiani illustri nelle scienze, lettere ed arti del secolo XVIII e de’ contemporanei (Venezia 1834, tipografia di Alvisopoli, 8°.) Vol. I, p. 105: „Onufrio Taglioni“, del D. Vaccolini. – Giornale arcadico, 1824, Juniheft.