BLKÖ:Wanggo, Cajetan
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 53 (1886), ab Seite: 59. (Quelle) | |||
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Herberstein’schen Herrschaft Eggenberg bei Gratz. Später verließ er diese Dienste, um in jene des Freiherrn Karl von Mandell überzutreten, wo ihm bei einem erweiterten Wirkungskreise unter dem Titel eines Secretärs die Leitung der Geschäfte eines ansehnlichen Herrschaftscomplexes anvertraut ward. Als Fachmann wirkte er auch schriftstellerisch und machte sich durch folgende Schriften um die Erleichterung und Klärung der Geschäftspraxis seiner Collegen verdient: „Grundsätze, die Unterthanen zum Gehorsam gegen vorgesetzte Beamte und überhaupt zur Befolgung der Gesetze anzuleiten“ (Gratz 1800; 2. Aufl. 1802; 3. Aufl. 1816, gr. 8°.); – „Praktische Anleitung, die Werbbezirksgrschäfte in Innerösterreich nach Vorschrift der ergangenen Gesetze zu besorgen“ 3 Theile mit KK. und vielen Tabellen (Gratz 1800; 2. Aufl., in 4 Theilen 1818, gr. 8°.); – „Grundbuchslehre oder Abhandlung von der Verfassung der Grundbücher und von der Ausführung der bei den Grundbuchsämtern vorkommenden Geschäfte mit Tabellen“ (ebd. 1802; 2. Aufl. 1808; 3. Aufl. 1823, gr. 8°.); – „Auszug der vorzüglichsten für die Dorfgemeinden bestehenden Polizeiverordnungen mit besonderer Rücksicht auf Innerösterreich“ (ebd. 1805, 8°.); – „Anweisung zur Kenntniss einiger der besten Geschäftsbücher für angehende Beamte in österreichischen Herrschaftskanzleien und auf offenem Lande“ (ebd. 1805, 8°.); – „Erläuterungen der allgemeinen Gerichts- und Concursordnung in den böhmisch-österreichisch-deutschen Erblanden; in Fragen und Antworten mit Anführung aller in diesem Fache ergangenen neuesten Gesetze von 1781 bis 1806 und Nachträgen bis 1817“ 2 Bände mit 1 K. (ebd. 1807 und 1818, gr. 8°.); – „Abhandlung von dem Bezuge der Landemien in den deutsch-österreichischen Erbländern, mit Rücksicht auf das Gesetzbuch“ (ebd. 1815, 8°.); – „Gedanken über das Verhältniss zwischen Gutsherren und ihren Beamten“ (ebd. 1816, 8°.); – „Bemerkungen über einige der wichtigsten Vorschriften, welche bei der Prüfung der Kaufanschläge einer Herrschaft oder einer anderen unbeweglichen Realität zu beobachten sind u. s. w. (Gratz 1818, 8°.); – „Grundlinien zur Verfassung der Dienstunterrichte (Instructionen) für obrigkeitliche Beamte bei Privatherrschaften“ (ebd. 1820, 8°.). Bei Gründung der k. k. Landwirthschaftsgesellschaft in Steiermark im Jahre 1819 wurde Wanggo von derselben zum provisorischen Secretär und nach zwei Jahren zum wirklichen Central-Ausschußmitgliede ernannt; ebenso wählte ihn der Leseverein in Gratz zum Ausschußmitgliede und früher noch das Georgikon zu Keszthely zum Assessor. Für seine bei der Steuerregulirung erworbenen Verdienste wurde er von Kaiser Joseph II. mit der goldenen Medaille belohnt. Meist dringende Worte zur rechten Zeit, bezeichnen seine Schriften, deren Brauchbarkeit die wiederholten Auflagen bekunden, seinen Werth als Mensch und Beamter, und stets sprach und handelte er klug und nicht ohne Glück für die Rechte seiner Untergebenen.
Wanggo, Cajetan (Rechtsgelehrter und Fachschriftsteller, geb. im Schlosse Ober-Mayrhofen in der steiermärkischen Pfarre Waltersdorf am 4. August 1762, gest. zu Gratz 30. Juni 1823). Nachdem er die Studien zu Gratz beendet hatte, wurde er 1783, erst 21 Jahre alt, Landgerichtsverwalter, Justitiär und Werbbezirkscommissär der gräfl. Johann Gundaker von Herberstein’schen Herrschaft Neuberg im Gratzer Kreise und 1798 auch der gräfl.- Oesterreichische National-Encyklopädie von Gräffer und Czikann (Wien [60] 1835, 8°.) Bd. VI, S. 31. – Winklern (Joh. Bapt. von). Biographische und literarische Nachrichten von den Schriftstellern und Künstlern, welche in dem Herzogthume Steiermark geboren sind u. s. w. (Gratz 1810,8°.) S. 249. – Annalen der Literatur und Kunst des In- und Auslandes (Wien, Doll, 8°.) Jahrgang 1810, Bd. III, S. 523.