BLKÖ:Wildenstein, Heinrich

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 56 (1888), ab Seite: 148. (Quelle)
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7. Heinrich, der in der zweiten Hälfte des vierzehnten Jahrhunderts lebte und auf unserer Stammtafel, da seine Abstammung nicht festgestellt werden kann, nicht ersichtlich ist, starb als Bischof von Piben, dem heutigen Pedena in Istrien, um 1396. Er entstammt den in Kärnthen seßhaft gewesenen Wildenstein; Ughellus aber in seiner „Italia sacra“ Bd. V, S. 581 läßt ihn aus Böhmen oder Mähren gebürtig sein. Heinrich trat in den Augustinerorden, in welchem er verschiedene Klosterämter bekleidete, bis er 1384 Bischof von Triest wurde. In dieser Stellung berief er 1394 eine Diöcesansynode, auf welcher er anordnete, daß jeder Priester seiner Diöcese die gelesene Messe mit den Worten: „ab omni adversitate custodi et pacem tuam nostris concede temporibus“ beschließen solle. Der Einfall der Venetianer in das Bisthum, in welchem dieselben übel hausten und den bischöflichen Palast ausplünderten, gab ihm Veranlassung, den Schluß des Meßopfers mit angeführter Clausel anzuordnen. Zur Zeit, als Heinrich die Bischofswürde in Triest versah, war Erzherzog Leopold III. der Gerechte in einen Kampf mit dem Geschlechte von Carrara um die Treviser Macht und mit den Venetianern um den Besitz der Stadt Triest verwickelt, welche sich schließlich dem Erzherzog unterwarf. 1396 wurde Heinrich aus dem Bisthum Triest in das von Piben übersetzt, soll aber daselbst bald das Zeitliche gesegnet haben. [Valvasorr. Ehre des Herzogthums Krain. [149] VIII. Buch, S. 679 und 686.] –