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BLKÖ:Damianitsch, Martin

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 3 (1858), ab Seite: 142. (Quelle)
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Damianitsch, Martin (Oberstabs-Auditor, geb. zu Falkenstein in Oesterreich am 26. December 1807). [143] Hat das Gymnasium und die philosophischen Studien in Nikolsburg, die Rechte und Staatswissenschaften an der Wiener Universität gehört. Wurde im Jänner 1832 als Auditoriats-Practikant aufgenommen, im Dec. 1835 als Oberlieutenant-Auditor im Tschaikisten-Bataillon angestellt, im Dec. 1838 zu dem polnischen Regimente Nr. 9 nach Galizien transferirt. Station war Stry. Mit 1. Mai 1840 erhielt er den Hauptmannscharakter. Im August 1847 transferirt zum Generalcommando nach Prag, führte er bei dem dortigen Judicium, nun Landes-Militärgericht, das Referat. Im J. 1849 Monat Jänn. wurde er zur Uebernahme der Professur des Militärrechtes für die Auditoriats-Practikanten berufen und ihm im Dec. 1855 auch die Professur des bürgl. Rechtes in militär.-administrativer Richtung an der militärisch-administrativen Lehranstalt in Wien übertragen. Nebstbei wurde er und wird beim k. k. Armee-Obercommando noch vielfach insbesondere in legislativen Arbeiten verwendet. Im Mai 1852 wurde er zum Majorauditor befördert, im Juni 1857 zum Oberstabs-Auditor ernannt. Seit 1839 war er literarisch thätig, zuerst in der damals erschienenen Zeitschrift „Der Jurist“, wo sehr viele Abhandlungen aus allen Zweigen der Rechtswissenschaft vorkommen, dann auch einige Aufsätze in der „Zeitschrift für Rechts- und Staatswissenschaft“ und in der „Gerichtszeitung“. Die von ihm geschriebenen Werke sind folgende: „Handbuch des adeligen Richteramtes für Militärrichter“ (Wien 1844, 2. verm. Aufl. 1849, Braumüller, gr. 8°.) – „Handbuch der Strafgesetze für die k. k. östr. Armee. Nach Verbrechen und Vergehen geordnet“ (Ebenda 1849, gr. 8°.); – „Literatur des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, im Auszuge verfasst“ (Ebenda 1850, Lechner, gr. 8°.) und die Fortsetzung (Ebenda 1852); – „Leitfaden zum Verfahren bei Verlassenschafts-Abhandlungen, in Vormundschafts- und Curatels-Angelegenheiten und bei Todeserklärungen“ (Ebd. 1852, Braumüller, gr. 8°.); – „Allgemeine und specielle Jurisdictionsnorm der k. k. Armee“ (Ebenda 1852, gr. 8°.); – „Vorschriften über Militär-Heiraten“ (Ebenda 1854); – „Handbuch des Strafverfahrens bei den k. k. Militärgerichten“ (Ebenda 1855); – „Das Militär-Strafgesetzbuch über Verbrechen und Vergehen vom 15. Jänner 1855 für das Kaiserthum Oesterreich“ (Ebenda 1855); – „Die Kriegsartikel für die k. k. österr. Landarmee, Kriegsmarine und das Flotillencorps vom 15. Jänner 1855 erläutert“ (Ebenda 1855, Lechner, gr. 8°., mit einer Tabelle); – sechste Auflage der früher von Füger, dann von Wessely bearbeiteten „Allgemeinen Gerichtsordnung nebst Erläuterung des summarischen und Wechselverfahrens“ (Ebenda 1856). Außerdem hat er sich an dem vom Dr. Jos. Ellinger herausgegebenen „Handbuche des östr. allg. Civilrechtes“ dadurch betheiligt, daß er demselben die auf die Militärgesetzgebung sich beziehenden Verordnungen sowohl bei der 3. als auch bei der 5. Auflage mittheilte. In Anerkennung seiner wissenschaftlichen Thätigkeit erhielt er von Sr. Majestät im J. 1852 die goldene Medaille für Wissenschaft und Kunst.

Stubenrauch (Dr. Moriz von), Bibliotheca juridica austriaca (Wien 1847, Beck, 8°.) S. 73 [enthält das Verzeichniß der zahlreichen in periodischen Schriften erschienenen juridischen Abhandlungen von D.]. – Oestr. Militär-Konversations-Lexikon. Herausgegeben von Hirtenfeld und Dr. Meynert (Wien 18) II. Bd. S. 3.