BLKÖ:Krauß, Karl Freiherr von

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 13 (1865), ab Seite: 149. (Quelle)
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Krauß, Karl Freiherr von (Präsident des k. k. obersten Gerichts- und Cassationshofes, geb. zu Lemberg 13. September 1789). Sein Vater Philipp war k. k. Provinzial-Staatsbuchhalter in Lemberg. Freiherr Karl ist der ältere Bruder des (am 26. Juni 1861 zu Schönbrunn verstorbenen) Freiherrn Philipp von K. [s. d. S. 150]. Den ersten Unterricht empfing er zugleich mit seinen Brüdern Philipp und Franz [siehe unten in den Quellen] von seinem Vater. Karl besuchte dann die Lemberger Hochschule, beendete an derselben die Rechtsstudien und trat schon 1809 im Justizzweige in den Staatsdienst. Dieselben Eigenschaften, die seinen Bruder Philipp auszeichneten, bewirkten die ungewöhnlich rasche Vorrückung in seiner amtlichen Laufbahn; denn schon im Jahre 1833, mit 21 Dienstjahren und im Alter von 44 Jahren, war er Präsident des Lemberger Landrechtes. Zwei Jahre später erfolgte in Anerkennung seiner Verdienste um den Staat die Erhebung in den erblichen Ritterstand. Im Jahre 1843 wurde K. zum wirklichen geheimen Rathe ernannt und 1846 als Vicepräsident der obersten Justizstelle nach Wien berufen. Am 23. Jänner 1851 übernahm er das Minister-Portefeuille der Justiz und behielt dasselbe bis zum 18. Mai 1857, an welchem Tage es in die Hände des Grafen Nádasdy überging, und die Ernennung des Freiherrn von Krauß zum Präsidenten des k. k. obersten Gerichts- und Cassationshofes erfolgte, welches Amt er noch zur Stunde bekleidet.[BN 1] Ueberdieß ist Freiherr v. K. Mitglied des Herrenhauses des Reichsrathes auf Lebenszeit und Kanzler des Ordens vom goldenen Vließe. Seine Thätigkeit in dem wichtigen Verwaltungszweige, der ihm anvertraut ist, kann als die eines noch Lebenden nicht Gegenstand näherer Auseinandersetzung in diesem Werke sein. Neben seiner amtlichen Wirksamkeit fand er noch Muße zu humanistischem Wirken. Neun Jahre stand er als Director der Lemberger juridischen Facultät vor, welche bis vor ihm in eine entkräftigende Unthätigkeit versunken, durch seine Energie zu einer würdigen und ersprießlichen Wirksamkeit sich aufraffte und einen gedeihlichen Aufschwung nahm; an den Wohlthätigkeitsanstalten der Stadt nahm er entweder leitend oder mitwirkend thätigen Antheil; vornehmlich widmete er den Kinderbewahranstalten als Director derselben eine väterliche Sorgfalt und sicherte dadurch ihren Fortbestand. K.’s Verdienste sind später noch von Sr. Majestät dem Kaiser durch das Großkreuz des St. Stephans-Ordens und den Orden der eisernen Krone 1. Classe ausgezeichnet worden.

Oesterreichische Illustrirte Zeitung, herausgegeben von Reyhongs (Wien, 4°.) II. Jahrg. (1852), Nr. 52 (mit Porträt). – Ritterstands-Diplom vom 14. Mai 1834. – Freiherrnstands-Diplom vom 9. April 1852. –

Berichtigungen und Nachträge

  1. E Krauß, Karl Freiherr [s. d. Bd. XIII, S. 149]. Bekleidete in letzter Zeit die Stelle des ersten Präsidenten des k. k. obersten Gerichts- und Cassationshofes. Im Juli 1865, wenige Tage vor Eintritt des Ministerwechsels (SchmerlingBelcredi) trat der Staatsmann, der 76 Jahre alt ist und 57 Dienstjahre zählt, in den Ruhestand über. Sein Nachfolger im Amte war der frühere Staatsminister Ritter von Schmerling.
    Presse (Wiener polit. Blatt) 1865, Nr. 204: „Baron Krauß“. [Band 14, S. 495]