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BLKÖ:Belcredi, Richard Graf

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 14 (1865), ab Seite: 397. (Quelle)
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Belcredi, Richard Graf (Staatsmann, geb. in Mähren 12. Februar 1823). Entstammt einem alten, ursprünglich italienischen Adelsgeschlechte, welches nach Oesterreich übersiedelte und daselbst seit etwa einem Jahrhunderte ansässig ist [vergl. die Quellen]. Graf Richard, von drei Brüdern der jüngste, wählte nach beendeten juridischen Studien die Beamtenlaufbahn, auf welcher er in Folge seines Talentes und einer aufopfernden Thätigkeit rasch vorrückte. Als Praktikant trat der Graf zu Anfang der Vierziger Jahre in den Staatsdienst, im Jahre 1848 war er Kreiscommissär in Mähren, legte aber diese Stelle noch im nämlichen Jahre nieder und privatisirte bis zum Jahre 1854, in welchem ihn Minister Bach zum Kreishauptmann in Znaim ernannte; im Jahre 1861 wurde [398] er auf den Posten eines Leiters der politischen Landesbehörde in Schlesien berufen, im October 1862 zum Landeschef in Schlesien, im Mai 1863 zum Vicepräsidenten der böhmischen Statthalterei, und mit kaiserlichem Handschreiben vom 27. Mai 1864, unter gleichzeitiger Verleihung der Geheimrathswürde, zum Statthalter vom Böhmen ernannt, auf welchem Posten er Nachfolger des Grafen Forgach wurde, als dieser durch das Vertrauen des Kaisers zum ungarischen Hofkanzler erhoben worden war. Als im Juni 1865 Se. Majestät von der über Einladung der ungarischen Magnaten besuchten landwirthschaftlichen Ausstellung zu Pesth nach Wien zurückgekehrt war, trat mit einem Male ein Umschwung in der inneren Politik des Kaiserstaates ein, und die Tage des Ministeriums Schmerling, dem es nicht gelungen war, den Ausgleich mit Ungarn zu bewerkstelligen, waren gezählt. Mit Allerh. Handschreiben ddo. Laxenburg 27. Juli 1865 wurde Graf Belcredi zum Staatsminister ernannt und mit der Leitung der gesammten politischen Verwaltung aller nicht zur ungarischen Krone gehörigen Königreiche und Länder betraut. Ein Allerh. Handschreiben von demselben Datum übertrug dem Grafen auch noch den Vorsitz im Ministerrathe.[BN 1] In der Zwischenzeit war der Graf, der in zwei Kronländern in den Landtag gewählt worden war, auch parlamentarisch thätig. Als nämlich im Jahre 1861 der österreichische Reichsrath zusammentrat, wurde der Graf in denselben von dem schlesischen Landtage entsendet und nachdem er dort sein Mandat niedergelegt, als Abgeordneter des Großgrundbesitzes von Böhmen wieder gewählt. Gleich bei Eröffnung der ersten Reichsrathssession nahm der Graf seinen Platz im Centrum auf der sogenannten „Grafenbank“ und behielt denselben auch als Abgeordneter des böhmischen Landtags. Seit der Eröffnung des Reichsrathes entwickelte B. eine rege Thätigkeit, und schon in der Adreßdebatte nahm er das Wort, um der braven Armee die blutig verdiente Huldigung darzubringen; in hervorragender Weise betheiligte er sich an der mehrtägigen Verhandlung über die Lehenallodialisirung und, über den damals von polnischer und čechischer Seite angeregten und fruchtlosen Competenzstreit hinweggehend, vertrat er entschieden den Standpunct eines Gegners der imperativen Auflösung des Lehenbandes. Auch in der Debatte über das Gemeindegesetz nahm er mehrere Male das Wort und anläßlich der Berathung des ersten Staatsvoranschlages vertheidigte er mit aller Sachkenntniß das Eigenthumsrecht der katholischen Kirche auf den Studienfond. Bei allen diesen Anlässen bewährte sich der Graf, wie es in einer gelegentlich seiner Berufung an die Spitze der Staatsgeschäfte erschienenen Lebensskizze heißt: „als ein vorzüglicher Redner, klar und präcis im Gedankengange wie im Ausdrucke, maßvoll in der Form, stets bemüht, in den Detailausführungen den Faden der Wissenschaftlichkeit durchschimmern zu lassen“. In der zweiten Reichsrathssession wurde der Graf durch seine amtlichen Geschäfte gehindert, an den Berathungen theilzunehmen und nahm wiederholt Urlaub; auch in der dritten Session hielt ihn seine Thätigkeit in Prag dem Hause fern, jedoch fand er sich bei Berathungen wichtiger Fragen, insbesondere aber bei den Budgetverhandlungen ein, wo er in jenen über den Etat der politischen Verwaltung zu öfteren Malen das Wort ergriff, um einerseits die Nothwendigkeit von [399] Ersparungen anzuerkennen, andererseits aber die Ueberzeugung auszusprechen, daß, solange einmal der gegenwärtige Verwaltungsorganismus bestehe, gewisse feste Grenzen gesetzt seien, über die zur Zeit mit dem besten Willen nicht hinausgegangen werden könne. Im böhmischen Landtage stimmte der Graf in der Sprachenfrage für das Sprachengleichberechtigungsgesetz, dessen Sanction er auch bei der Regierung befürwortete. Als er in Folge seiner Ernennung zum Staatsminister den Statthalterposten in Böhmen niederlegte, beschloß die Prager Commune, ihm die höchste Auszeichnung, welche die Stadt ertheilen kann, das Ehrenbürgerrecht, zu verleihen, welche Verleihung auch in der Stadtverordnetensitzung vom 3. August einstimmig beschlossen wurde. In seiner an den Beamtenkörper des Staatsministeriums gehaltenen bündigen, klaren und energischen Ansprache betonte der Graf folgende Hauptpuncte: Decentralisation im Verwaltungswesen, indem das zu viele Regieren nur immer zum Nachtheile der Regierung und der Regierten, ausschlage und die richtige Auffassung einer Angelegenheit örtlich, und nicht im Centrum, wo man die localen Verhältnisse am wenigsten zu würdigen wisse, zu suchen sei; die Beseitigung der Vielschreiberei, indem der Zuwachs einer jeden neuen Actennummer noch keine Erledigung sei, wohl aber oft die Verschleppung einer Sache bedeute und es sich nicht darum handle, eine möglichst große Menge Geschäftsstücke auszuweisen, sondern den Gegenstand in befriedigender und gesetzmäßiger Weise endgiltig zu erledigen; strenge Wahrung des Amtsgeheimnisses, weil, so sehr das Princip der Oeffentlichkeit anzuerkennen sei, doch die vorzeitige Mittheilung einer im Zuge befindlichen Amtssache nur lähmend auf ihren Fortgang und Vollzug wirken müsse, und endlich die Nothwendigkeit verdoppelter Anstrengung und rücksichtsloser Opferwilligkeit der Regierungsorgane, um dadurch die raschere Lösung der vielen und schwierigen Aufgaben des Staates in der Gegenwart zu ermöglichen. Es ist eine Riesenaufgabe, welche der wenngleich junge, jedoch energische Staatsmann übernommen, der in diesem Augenblicke die vier wichtigen Functionen: eines Vorsitzenden im Ministerrathe, eines Ministers des Innern, der Polizei, des Unterrichts und Cultus in seiner Person vereinigt. Die jüngste, in die politischen Verhältnisse des Kaiserstaates tief eingreifende That war die mit dem achtzehnten September verfügte Einberufung der Landtage von 17 Kronländern diesseits der Leitha und des Triester Stadtrathes, die sich am 23. November d. J. in ihren gesetzlichen Versammlungsorten einzufinden haben, während der croatische am 9. October, der siebenbürgische am 19. November, der ungarische Landtag am 10. December zusammentreten sollen. Diesen Einberufungen folgte mit kaiserlichem Manifest vom 20. September die Sistirung des Gesetzes über die Reichsvertretung. Das Diplom vom 20. October 1860 und das mit 26. Februar 1861 kundgemachte Grundgesetz über die Reichsvertretung sollen nun den legalen Vertretern der Völker in den östlichen Theilen des Reiches (Ungarn, Siebenbürgen und Croatien) vorgelegt werden. Die Verhandlungsresultate dieser Vertretungen werden dann den legalen Vertretern der anderen Königreiche und Länder vorgelegt und wird ihr gleichgewichtiger Ausspruch vernommen und gewürdigt. Somit ist der [400] Weg der Vereinbarung mit Ungarn, überhaupt mit den östlichen Ländern der Monarchie, betreten.

Allgemeine Illustrirte Zeitung (vormals „Glocke“) (Altona, A. Payne, kl. Fol.) VII. Jahrg. (1865), S. 244. – Ueber Land und Meer. Allgemeine illustrirte Zeitung (Stuttgart, Hallberger, kl. Fol.) XIV. Bd. (1865), S. 726 [auf S. 724 sein Porträt]. – Neue freie Presse (politisches Blatt) 1865, Nr. 301: „Richard Graf Belcredi“; Nr. 305, 331, 334, 335, 340 u. 343. – Waldheim’s illustrirte Blätter (Wien, 4°.) 1865, Nr. 30, S. 237: „Der neue Staatsminister“ [mit einer ziemlich ähnlichen Porträt-Xylographie]. – Wiener Chronik. Sonntags-Abendblatt der Const. österr. Zeitung 1865, Nr. 35, S. 279. – Fremden-Blatt (Wiener Journal) 1865, Nr. 180 u. 196, 209, 210, 219, 222, 232.[BN 2]

Berichtigungen und Nachträge

  1. E Belcredi, Richard Graf [Bd. XIV, S. 397]. Wurde mit kais. Handschreiben ddo. 7. Februar 1867 über sein Ansuchen von den Functionen als Vorsitzender des Ministerrathes, als Staatsminister und Leiter des Polizeiministeriums enthoben.
    Neue freie Presse 1865, Nr. 430: „Ein zweites Rundschreiben des Staatsministers“; 1866, Nr. 517: „Graf Belcredi und Graf Eßterházy“; Nr. 780: „Das Ministerium Belcredi-Beust“; Nr. 793: „Graf Belcredi’s Ehrenbürgerrecht“: 1867, Nr. 859: „Correspondenz aus Wien“; Nr. 875: „Erster Leitartikel“; Nr. 878: „Napló über Belcredi’s Rücktritt“; Nr. 906: „Brief des Grafen ddo. 8. März 1867“; Nr. 936: „Telegraphischer Landtagsbericht“; Nr. 1190: „Eine Leichenrede für einen Lebendigen“. – Presse 1865, Nr. 311: „Eine Kundgebung des Grafen Belcredi“; Nr. 360: „Zweiter Leitartikel“; Nr. 257: „Erster Leitartikel“. – Fremden-Blatt von Gust. Heine,1866, Nr. 45: „Erster Leitartikel“; 1867, Nr. 36: „Erster Leitartikel“; 1868, Nr. 44, unter den „Tagesnotizen“. [479] – Das Vaterland (Wiener polit. Blatt) 1867, Nr. 86: „Ueber die Demission Belcredi’s“; Nr. 347: „Graf Belcredi vor dem Tribunal der Geschichte“. – Bohemia (Prager polit. und Unterhaltungsblatt, 4°.) 1868, Nr. 36: „Eine Erklärung des Grafen Belcredi“. – Der Osten (Wiener polit. Wochenblatt, 4°.) 1870, Nr. 11. „Graf Belcredi. Eine Stimme aus Mähren“. – Národ (Prager polit. Blatt) 1865, Nr. 282, im Feuilleton „Populárnost hraběci rodiny Belcredi“ (Popularität der Grafenfamilie Belcredi). [Band 22, S. 478 f.]
  2. E Belcredi, Richard Graf [Bd. XIV, S. 397; Bd. XXII, S. 478].
    Ueber Land und Meer (Stuttgart, Hallberger, Fol.) 14. Bd. (1865), Nr. 46, mit Bildniß auf S. 724. [Band 23, S. 361]