Beruhigung nach der Gefahr
Beruhigung nach der Gefahr.
Gegen die preußischen Regulativ-Seminare sind zwei Artikel der Gartenlaube des vorigen Jahrgangs gerichtet gewesen, ein angreifender, von einem genannten Verfasser (Nr. 15, „Drei Jahre in einem preußischen Lehrerseminar“, von Ed. Nitschke) und ein diesem beistimmender, ihn mit neuen Belegen bekräftigender (Nr. 19). Gegen beide sind der Redaction drei Entgegnungen zugegangen. Die erste von dem Küster und Lehrer Klinkott in Schönwalde, die zweite von F. Kiesel im Namen des Schlesischen Provincial-Lehrervereins zu Breslau mit siebzehn Lehrerunterschriften und die dritte durch das Königliche Provincial-Schul-Collegium zu Breslau in einem mit R. unterzeichneten Aufsatze des „Schulblatts der evangelischen Seminare Schlesiens“, 1872, 3. Heft.
Da der von allen drei Seiten gewünschte wörtliche Abdruck ihrer Entgegnungen in der Gartenlaube den Raum von mindestens sieben Spalten beanspruchen würde, so müssen wir, wie gern wir auch zu jeder Berichtigung und Vertheidigung gegen Irrthum und Unrecht die Hand bieten, dennoch vorziehen, nur diejenigen Stellen, welche von besonderem Gewicht, und auch solche, in welchen alle Drei übereinstimmen, hier mitzuteilen. Wir werden nie einen Mitarbeiter in Schutz nehmen, wenn er gegen die Wahrheit gefehlt hat; aber ebensowenig können wir uns verletzter Vorurtheile und Parteineigungen annehmen, welche der bestimmten und festen Richtung der Gartenlaube entgegenstehen.
Daß letztere Zumuthung nicht fern liege, zu dieser Annahme mußte ein Blick in das genannte Schulblatt uns führen. Beim Herumblättern darin stießen wir auf einen Aufsatz „Adolph Diesterweg, ein moderner Pädagog“ und fanden darin u. A. folgende Stellen:
„Diesterweg ist nie über das, was wir natürliche Religion nennen, hinausgekommen: die geoffenbarte Religion war ihm verschlossen. In Gott sieht er den allmächtigen, liebevollen Vater; aber daß er dies nur durch Christum sein könne, ist ihm verborgen geblieben.“ Ferner: „Seine Zucht etc. war wohl eine straffe etc. – aber doch war seine Zucht keine wirklich evangelische, d. h. auf das Evangelium gegründete ..... Was wir evangelischen Glauben nennen, hat in seinem Ideenkreise keine Stelle gefunden. Er spricht wohl vom Glauben an die Heiligkeit des Lehrerberufs, vom Glauben an unsere Menschenwürde; aber was die Schrift mit dem Gefangennehmen der Vernunft unter den Gehorsam des Glaubens fordert, versteht er nicht; er nennt dies: Sichselbsttödten oder -Verstümmeln.“ –
Wie früher in den Rheinlanden, so rühmten es seit 1832 in Berlin auch Diesterweg’s Schüler, „daß er mit seiner heuristischen Methode ihre geistigen Kräfte anzuregen, ihre Selbsttätigkeit zu entwickeln und sie in unablässige Arbeit hineinzuziehen verstanden habe ..... Wer den Prüfungen in der Seminarschule beiwohnte, konnte merken, daß die Kinder nicht hersagten, was sie gelernt hatten, sondern daß ihre Antworten der unmittelbare Ausdruck ihrer geistigen Thätigkeit waren.“ Aber – „er eifert gegen jeglichen confessionellen Religionsunterricht, er will nicht nur den Katechismus, sondern auch das Gesangbuch, sintemal dies auch eine confessionelle Schrift sei und Hadersachen nicht in die Volksschule gehörten, vom Religionsunterrichte ausgeschlossen wissen, giebt der Naturreligion, d. h. derjenigen religiösen Erkenntniß, deren Quelle die Naturbetrachtung sei, den Vorzug und erklärt, das Christenthum, der echte Glaube, bestehe nur darin, daß man den Geist lieber habe als die Welt.“ Kein Wunder, daß als Gipfelpunkt seiner Ketzerei sein Ausspruch hingestellt wird: „Es komme beim Lehrer nicht hauptsächlich auf Demuth an, sondern auf Muth“.
Nach diesem Einblick schien der Standpunkt der Entgegner nicht mehr zweifelhaft; indeß freuen wir uns, im Voraus sagen zu können, daß wir uns darin wenigstens in einer Beziehung denn doch täuschten. Wir geben den drei Berichtigern in aufsteigender Reihe das Wort.
Herr Klinkott wendet sich hauptsächlich gegen Nr. 19: „Der Geist der preußischen Schulregulative“. Er weiß, daß mit dem dort geschilderten Schullehrerseminar das zu Neuzelle (im Kreise Guben der Provinz Brandenburg) in den Gebäuden der ehemaligen Cisterzienserabtei gemeint sei, und nimmt die getadelten Baulichkeiten und Einrichtungen ebenso warm als den Director (Weymann) namentlich gegen den ihm gemachten Vorwurf der Unduldsamkeit in Schutz. Die vor ihm versteckten Bücher, sagt er, seien jedenfalls Romane „anrüchigen Inhalts gewesen, etwa ‚Vier Frauenabenteuer‘, wie solche damals viele im Seminar unter den Zöglingen cursirten.“ Das ist freilich ein trauriges Geständniß, wie wenig die Strengreligiosität gegen solch eine Entsittlichung schützte. Der Unterricht in Geschichte, Naturgeschichte und Geometrie wird ebenfalls gerühmt, dagegen eingestanden, daß es unter den Zöglingen sogenannte „Zupfer“ gegeben habe, das heißt solche, welche alle Morgen aus einer Anzahl mit Bibelsprüchen bedruckter Zettel ihren Tageswahlspruch herausgezogen hätten. Damit wird eine sehr beklagenswerthe Scheinfrömmigkeit verrathen, die ganz zu obigem geheimen Romanlesen paßt. An die Seminarschilderung in Nr. 15 kann Herr Klinkott deshalb nicht glauben, weil „unsere hohen Schulaufseher, die doch früheren Decennien, als dem der Regulative, ihre Ausbildung verdanken“, dies wohl erkannt hätten. Spricht das nicht deutlich gegen die durch die Regulative geleitete Ausbildung? – So gehen die Widersprüche [201] sechs große Schreibseiten lang durcheinander, daß wir uns schließlich gar nicht wundern, wenn Herr Klinkott seine Gegner mit dem Trumpfe niederzuschlagen denkt: „Freundlich und hell waren alle Räume (des Seminars), und diese Umwandelung verdankt das Seminar einem Dunkelmanne? Nein, das war der Director nicht! Das ist überhaupt kein Christ!“ – O heilige Einfalt, daß du doch Recht hättest!
Das königliche Provincialschulcollegium in Breslau hatte in dem Nitschke’schen Aufsatze „vielfache Unrichtigkeiten und Entstellungen“ gefunden, gegen welche dasselbe in dem genannten Hefte des Schlesischen Schulblattes „eine sachgemäße Berichtigung“ einsandte. Der Verfasser erklärt von vornherein, daß er die Regulativ-Seminare nicht für unfehlbar, sondern für reformbedürftig erachte. Er sagt: „Ich zähle mich zu Denen, welche der Ansicht sind: der Buchstabe (des Regulativs) tödtet, aber der Geist macht lebendig.“
In das Einzelne eingehend, sagt er: „Daß jede in jenes Seminar abgelieferte Seele mit zehn Thalern bezahlt wurde, stimmt meines Wissens mit dem wahren Sachverhalt nicht überein; daß Jeder, der nicht in zwei Minuten mit dem Ankleiden fertig, in’s schwarze Buch notirt wurde, ist eine Unwahrheit.“ – Hinsichtlich des von Nitschke besprochenen vielen Singens bei der Frühandacht ist Herr R. nicht ganz klar. Erst behauptet er, er habe in seiner Stube sehr selten früh gesungen; dann giebt er als Wortlaut der Seminar-Bestimmung daneben an: „Der Senior hat in seiner Stube früh mit den Andern den Tag mit Gesang oder Gebet anzufangen“ und fügt die Frage hinzu: „Ist das nicht Pflicht eines jeden Christen?“ – und schließlich berichtigt er, daß nicht „einige Regulativ-Lieder“, sondern stets vor und nach der Morgenandacht nur ein Vers gesungen worden sei. – Hinsichtlich der Unterrichtsbücher und des Unterrichts selbst wird Herrn Nitschke allerdings nachgewiesen, daß seine Behauptung, „daß mit zwanzigjährigen Seminaristen nicht das geleistet werde, was eine gute städtische Schule mit zwölfjährigen Kindern erzielte“, an Uebertreibung leidet. – Zugestanden wird die starke Beschränkung der persönlichen Freiheit, daß zum Beispiel wegen Cigarrenrauchens und Besuchens von Conditoreien Freitische entzogen, und daß alle Besuche in der Stadt verboten wurden, weil die Seminaristen den durch die Seminarmauer ihnen verschlossenen Anblick der „Schönen“ sich im elterlichen Hause zu verschaffen suchten. Nach den Bemerkungen: „Daß das Bibellesen, Sonntags von fünf bis sechs Uhr, ein Fehlgriff war, gebe ich nach eigener Erfahrung zu. Die Schilderung der Persönlichkeit des Directors zu widerlegen, daraus lasse ich mich aus Schicklichkeitsrücksichten nicht ein“ – schließt Herr R. mit den Worten: „Daß die Redaction der Gartenlaube diesen Artikel ohne Weiteres aufgenommen hat, entzieht ihr ohne Zweifel sehr viele Leser aus dem Lehrerstande, welche sie bisher wegen ihrer Billigkeit und Vielseitigkeit schätzten.“
Wir können nicht verschweigen, daß wir dieser „Berichtigung“, eben weil sie von einer königlichen Behörde empfohlen ist, eine ruhigere Haltung gewünscht hätten.
Mit Dank und Anerkennung müssen wir dagegen die Zuschrift der Mitglieder des Schlesischen Provincial-Lehrervereins in Breslau begrüßen. Ebenso würdig als einfach und klar stellen sie das Thatsächliche zur Berichtigung des Irrthümlichen und Uebertriebenen im Nitschke’schen Artikel dar, ohne pharisäische Bedauerniß, sondern offen und ehrlich. Nicht in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Schriftstück, sondern in dem von sämmtlichen Lehrern unterschriebenen Begleitbriefe sagen sie, daß die Redaction jene Nitschke’schen Mittheilungen jedenfalls in viel wohlmeinenderer Absicht gedruckt, als der Verfasser sie geschrieben habe, und geben uns über den Verfasser des Artikels Andeutungen, welche allerdings den von uns nach unserer Redactionspflicht über denselben eingezogenen Nachrichten widersprechen und uns bedauern lassen, daß wir in jenem Artikel nicht noch weit mehr gestrichen haben, als ohnedies geschehen ist.
Auch diese Entgegnung richtet sich am schärfsten gegen den von Nitschke ausgestellten Bildungsgrad der Seminaristen und die Unterrichtsziele des Seminars. Es wird dargethan, daß die Bestimmungen des Regulativs vom ersten October 1854 durch spätere Ministerialrescripte mehrfach geändert und gebessert seien. „Es ist überhaupt falsch,“ sagt der Schluß der Entgegnung, „von den Regulativbestimmungen auf einen Schluß auf den gegenwärtigen Stand der Lehrerbildung zu ziehen. Die Regulative haben durch spätere Erlasse mannigfache Erläuterungen resp. Erweiterungen erfahren, auch sind in keinem der Seminare unserer Provinz Verhältnisse gewesen, wie sie das Regulativ vom 1. October voraussetzt, so daß nicht hätte über die dort bezeichneten Ziele hinausgegangen werden können. Wir machen auf die in Fachblättern oft veröffentlichten Aufgaben bei Seminarprüfungen aufmerksam und verweisen Die, welche sich für den Gegenstand interessiren, auf den erst kürzlich in der ‚Allgemeinen deutschen Lehrerzeitung‘ erschienenen Reisebericht und das darin über preußische Seminare abgegebene Urtheil des Seminardirectors Kehr aus Gotha – eines allseitig als tüchtig anerkannten Fachmannes. – Um jedem Mißverständniß vorzubeugen, sprechen wir es schließlich nochmals ausdrücklich aus: Wir erkennen an, daß die gegenwärtige Lehrerbildung eine nicht der Zeit entsprechende ist; wir tadeln die dieselbe beeinflussende kirchlich-pietistische Richtung und wünschen von ganzem Herzen höhere Bildungsziele; aber wir protestiren ebenso entschieden gegen jede unwahre Behauptung und gegen Entstellung von Thatsachen, da dadurch die regulativmäßig gebildeten Lehrer hinsichtlich ihrer wissenschaftlichen Bildung und ihres Charakters, namentlich bei einem Vergleich mit den älteren Collegen, in der öffentlichen Meinung herabgesetzt werden.“
Diese Zuschrift ist lange vor den jüngsten Schritten des preußischen Cultusministeriums erlassen. Seitdem sind die Regulative aufgehoben und andere Zeiten in Preußen und hoffentlich für ganz Deutschland aufgegangen. Wir hätten jenen Artikel sammt den Entgegnungen für von den Ereignissen beseitigt erklären können. Da wir aber den Mitgliedern des Schlesischen Lehrervereins die Genugthuung schuldig sind, ihren Lehrerruf nicht in der öffentlichen Meinung schädigen zu lassen, so mögen auch sie diesen Artikel hinnehmen als ein Zeichen unserer Anerkennung und als eine Beruhigung nach der Gefahr.