Beschreibung des Oberamts Waldsee/Kapitel BW5
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5. Gemeinde Einthürnen,
- 1) Einthürnen, ein k. Dorf, 27/8 St. südlich von Waldsee mit 214 Einw., C. A. Waldsee F. A. Altdorf. Sämmtliche Gemeinde-Orte sind mit Ausnahme von Greut Filiale von Einthürnenberg, Oberamts Wangen, wo auch die Schule ist. E. besteht aus 16 fürstl. Waldburg-Wolfeggschen Lehengütern, 18 f. Söldgütern und 2 Baindtischen Lehengütern. Die Zehenten bezieht die Pfarrei Einthürnenberg mit Ausnahme von 1/4 des Großzehenten, den der Staat bezieht. Der Betrag der Grundlasten ist unter dem von Wolfegg begriffen, wohin der Gemeindebezirk, der erst am 20. Dec. 1824 zu einer eigenen Gemeinde gemacht wurde, gehörte. E. liegt an der südlichen Grenze des Oberamts an der Landstraße von Ravensburg nach Memmingen, auf der Wasserscheide am Fuße einer Anhöhe, auf welcher sich der Pfarrweiler Einthürnenberg mit der Pfarrkirche befindet, hat eine freundliche Lage und eine Schildwirthschaft. Die Gebäude sind fast durchaus mit Schindeln gedeckt. Der Ort gehört zur Grafschaft Wolfegg, und bildete früher mit seinen Parzellen einen Theil des Gerichts Wolfegg. Gemeinde-Vermögen ist keines vorhanden. Die Gemeinde-Gründe sind in dem Besitze von Real-Gemeinde-Berechtigten, daher auch der Ertrag aus denselben nur für diese und nicht für die Gemeinde als Körperschaft verwendet wird. E. mit seinen Parzellen hat wie die übrigen Theile der Grafschaft Wolfegg Antheil an dem Schulfond und der Armenkasse zu Wolfegg. Ritter Hildbrand Wyelin zu Winnenden und dessen Söhne Heinrich und Bernhard verkaufen am St. Ulrichs-Abend 1437 dieses Dorf sammt den darin und dabei gelegenen Gütern, Burgstall und Burghof mit allen Rechten, Gerechtigkeiten und Leuten etc. an Rudolph Mottelin, Bürger zu Ravensburg, für 5000 lb Heller. Wie E. von diesem an die Herrschaft Wolfegg gekommen ist, kann urkundlich nicht nachgewiesen werden, jedoch war diese schon 1499 im Besitze. – Drei zu der Herrschaft Kißlegg-Schellenberg gehörige Heiligengüter kamen durch| Vertrag von 1583 an die Herrschaft Wolfegg. Die Burg lag jenseits der Oberamtsgrenze zu Einthürnenberg.
- 2) Dietrichsholz, ein k. W. aus 4 fürstl. Lehengütern bestehend, mit 28 Einw.; den großen und kleinen Zehenten bezieht die Stiftungspflege Einthürnenberg. Die übrigen Verhältnisse wie bei E.
- 3) Greut, ein Hof mit 9 k. Einw., fürstl. Lehengut, Filial von Molpertshaus, wo auch die Schule ist. 1382 wird von Ursula Beckin der Hof in G. dem Kloster Waldsee gestiftet. Die Zehenten bezieht hier der Staat.
- 4) Linden, ein Hof mit 18 k. Einw., fürstl. Lehen. Zehentherr die Pfarrei Einthürnenberg.
- 5) Metzisweiler, ein k. W. mit 65 Einw., dermalen der Sitz des Orts-Vorstehers der Gemeinde. Den großen Zehenten bezieht zur Hälfte die Herrschaft Kißlegg, zur andern Hälfte die Pfarrei Einthürnenberg, welche letztere auch Kleinzehentherr ist. Der W. besteht aus 5 fürstl. Lehen- und 3 fürstl. Lehen-Söld-Gütern, und hat eine Ziegelhütte. Die übrigen Verhältnisse sind wie bei E. Bei dem Orte liegt der 120 M. große Metzisweiler Weiher. 1439 kauft die Herrschaft Wolfegg von Eitel Hundbiß d. ä. zu Ravensburg 4 Güter zu M. und 7 zu Weiprechts für 750 fl.
- 6) Rohr, ein k. W. mit 85 Einw., die Zehenten bezieht die Pfarrei E. Der Weiler besteht aus 8 fürstl. Lehen, 5 fürstl. Sölden, und aus einem Collegialstift Wolfegg’schen, nun Staats-Lehen-Gut. Die übrigen Verhältnisse sind wie bei E. Bei dem Orte liegt der 186 M. haltende Rohrsee.
- 7) Weiprechts, ein k. W. mit 131 Einw., und einer Tafern-Wirtschaft. Die Zehenten bezieht die Pfarrei E. Der Weiler besteht aus 10 fürstl. Lehengütern, 5 fürstl. Lehensölden und 1 Baindtischen Lehengut. Die übrigen Verhältnisse wie zu E. Vergl. auch Metzisweiler.