Carl Maria von Weber (Die Gartenlaube)
[496] Carl Maria von Weber, ein Lebensbild von Max Maria v. Weber. Unter diesem Titel erscheint in der nächsten Zeit eine ausführliche Biographie des großen Meisters, die dessen Sohn zum Verfasser hat. Das Werk wird zwei Bände umfassen (nebst einem Nachtrag), von denen der erste die Darstellung der Jugend-, Lehr- und Wanderjahre, der zweite die der Meister- und Jochjahre enthalten wird. Außer den Familientraditionen, Erinnerungen, Tagebüchern und Briefen, die sich schon in seinem Besitze befanden, hat der Verfasser durch siebenjähriges unablässiges Sammeln ein ganz ungemein reiches noch nie veröffentlichtes Material an Correspondenzen und Mittheilungen zusammengebracht, das ihm theils auf zahlreichen deshalb unternommenen Reisen, theils auf briefliche Anforderungen von Behörden und Privatleuten mit einer Bereitwilligkeit geliefert worden ist, durch die sich das warme Interesse an dem volksthümlichen Componisten und der pietätvollen Unternehmung des Sohnes deutlich documentirt hat.
Eingedenk des Goethe’schen Ausspruches, daß nur ein Gespräch über Musik noch unfördersamer sei als eins über Malerei, hat sich der Verfasser von musikalischen Reflexionen und kritischen Zergliederungen der Werke fern gehalten und war dagegen bemüht den Entwickelungsgang des Meisters aus den innerlich und äußerlich auf ihn einwirkenden Einflüssen mit möglichster Lebendigkeit darzustellen. Mehr, als es in einer uns bekannten Künstlerbiographie der Fall ist, hat er dabei die Wechselwirkungen zwischen Publicum und Künstler kräftig hervorgehoben.
Der Sohn ist bei Ausarbeitung dieses wichtigen Buches mit großer Objectivität verfahren, und sein Werk ist nichts weniger als ein Panegyrikus auf seinen Vater. Wer aber die glänzende Darstellungsweise dieses talentvollen Autors kennt, wird mit uns die Ueberzeugung haben, daß aus dieser Feder nur etwas ganz Ausgezeichnetes und durch und durch Fertiges zu erwarten ist. Wie wir hören, wird das glänzend ausgestattete Buch mit einem vortrefflichen Portrait des Meisters und einer Abbildung des Denkmals (beides Stahlstich) geziert werden.