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Confirmatio Privilegii für die berg stadt St Andreasberg

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Textdaten
Autor: Georg II. (Großbritannien)
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Titel: Confirmatio Privilegii für die Berg Stadt St Andreasberg
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Entstehungsdatum: 2. August 1732
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Erscheinungsort: Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg
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[1] Zwantzig thlr. 18. ggl.

[2] Wir Georg der Andere[1], von Gottes gnaden König von Groß-Britannien, Franckreich und Irrland, Beschützer des Glaubens, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg, des Heyl[igen] Röm[ischen] Reichs, Ertz Schatzmeister und Churfürst / Thun kund und bekennen hiemit und Crafft dieses Briefes für Uns, Unsere Erben und Nachkommen an der Regierung, vor jedermänniglich bezeugende, daß Wir auf unterthänigstes Ansuchen der Ehrsahmen, Unserer lieben getreuen, Richter und Schöppen auch gemeiner Bürgerschafft Unserer Berg Stadt St Andreas-berg[2] denenselben zu gesaget und versprochen haben, Ihre Privilegia, so Sie von weyland den Grafen zu Hohnstein, Heinrich[3] und Ernsten[4], in anno 1521.[5] erlanget und bishero in ruhiglichen Besitz Gebrauch gehabt, gleichergestalt als von weyland Unseren in Gott ruhenden Vorfahren geschehen, und noch letzthin Unserer Vettern Christian Ludewigs[6] und Johann Friderichs[7] Herzogen zu Braunschweig und Lüneburg L[ie]bd[en] L[ie]bd[en] und Unsers Großherrn Vaters Ernst Augusti[8] Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, des Heyl[igen] Röm[ischen] Reichs Churfürsten, Bischoffen zu Oßnabrück Gn[a]d[en] hochseel[igen] Gedächtniß, auch von Unsers in Gott ruhenden Herrn Vaters Maj[estä]t respective am 13. Junii 1649.[9] am 5. Junii 1671.[10] am 20. Decembr[is] 1680.[11] und am 14. Sept[embris] 1699.[12] dieselbe confirmiret, gnädigst zu erneuern, zu confirmiren und zu bestättigen,   Erneuern, confirmiren und bestättigen demnach obgemeldter Unser Berg-Stadt St Andreas-Berg Privilegia hiemit in allergestalt, als Sie die von gedachten Grafen von Hohnstein erlanget, und weyland hoch ermeldeter Unserer Vettern, Herzogen Christian Ludwigs und Johann Fridrichs L[ie]bd[en] L[ie]bd[en] und Großherrn Vaters Churfürst Ernst Augusti Gn[a]d[en] auch Herrn Vaters Maj[estä]t dieselbe confirmiret, und so viel Sie deren bis dato in ruhiglichem Besitz und Gebrauch gehabt und beständiglich hergebracht, und weiter nicht, wie solches am Cräfftigsten und beständigsten geschehen solte, könte oder mögte.   Zu Uhrkund deßen haben Wir diesen Brief mit eigenen Händen unterschrieben, und Unser größeres Insiegel wißentlich daran hangen laßen. Geschehen und Geben Herrenhausen den 2. Aug[usti] 1732.

[2]
[Unterschrift] George R.

[2] [auf dem umgefalteten Rand:]
Confirmatio Privilegii
für die Berg Stadt St
Andreasberg

Reiche

Anmerkungen Wikisource