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Der Graf von Hoia

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Textdaten
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Autor: Brüder Grimm
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Titel: Der Graf von Hoia
Untertitel:
aus: Deutsche Sagen, Band 1, S. 44–45
Herausgeber:
Auflage: 1. Auflage
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1816
Verlag: Nicolai
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Erscheinungsort: Berlin
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Originalherkunft:
Quelle: Google, Commons
Kurzbeschreibung:
Eintrag in der GND: [1]
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[44]
35.
Der Graf von Hoia.
Hammelmann oldenb. Chronik. 21. 22.
Tenzel monatl. Unterr. 1609. S. 525.
Prätorius Glückstopf 489. 490. u. Weltbeschr. I. 95.
Bräuner’s Curiosit. 622–624.

Es ist einmal einem Grafen zur Hoia ein kleines Männlein in der Nacht erschienen und wie sich der Graf entsetzte, hat es zu ihm gesagt, er sollte sich nicht erschrecken, es hätte ein Wort an ihm zu werben und zu bitten, er wolle ihm das nicht abschlagen. Der Graf antwortete, wenn es ihm zu thun möglich und ihm und den seinen unbeschwerlich wäre, so wollte er es gern thun. Da sprach das Mannlein: „es wollen die folgende Nacht etliche zu dir auf dein Haus kommen und Ablager halten, denen wollest du Küche und Saal so lange leihen und deinen Dienern gebieten, daß sie sich schlafen legen und keiner nach ihrem Thun und Treiben sehe, auch keiner darum wisse, ohne du allein. Man wird sich dafür dankbarlich erzeigen, du und dein Geschlecht sollens zu genießen haben, es soll auch in dem allergeringsten weder dir noch den deinen Leid geschehen.“ Solches hat der Graf eingewilliget. Also sind sie folgende Nacht, gleich als mit einem reisigen Zug, die Brücke hinauf ins Haus gezogen, allesammt kleine Leute, wie man die Bergmännlein zu beschreiben pflegt. Sie haben in der Küche gekocht, zugehauen und aufgegeben und hat sich nicht anders ansehen lassen, als wenn eine große Mahlzeit angerichtet [45] würde. Darnach fast gegen Morgen, wie sie wiederum scheiden wollen, ist das kleine Männlein abermal zum Grafen gekommen, und hat ihm neben Danksagung gereicht ein Schwert, ein Salamander-Laken und einen güldenen Ring, in welchem ein rother Löwe oben eingemacht; mit Anzeigung, diese drei Stücke sollte er und seine Nachkömmlinge wohl verwahren und so lange sie dieselben, bei einander hätten, würde es einig und wohl in der Grafschaft zustehen; sobald sie aber von einander kommen würden, sollte es ein Zeichen seyn, daß der Grafschaft nichts Gutes vorhanden wäre: und ist der rothe Löwe auch allzeit darnach, wann einer vom Stamm sterben sollte, erblichen.

Es sind aber zu den Zeiten, da Graf Jobst und seine Brüder unmündig waren und Franz von Halle Statthalter im Land, die beiden Stücke, als das Schwert und Salamander-Laken weggenommen, der Ring aber ist bei der Herrschaft geblieben, bis an ihr Ende. Wohin er aber seit der Zeit gekommen, weiß man nicht.