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Der Präsident einer deutschen Kammer

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Textdaten
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Autor: S. H.
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Titel: Der Präsident einer deutschen Kammer
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 14, S. 220–222
Herausgeber: Ernst Keil
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1862
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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Der Präsident einer deutschen Kammer.

Der Kampf des kurhessischen Volkes um seine Verfassung von 1831 erregt nun schon in’s zwölfte Jahr die Aufmerksamkeit und Theilnahme der ganzen civilisirten Welt. Die Wichtigkeit der Frage hat längst die ursprüngliche Bedeutung der Verfassung überflügelt, denn jetzt liegt ihr Schwerpunkt in der Entscheidung, ob überhaupt ein zwischen Fürst und Volk vereinbartes, vertragsmäßig feststehendes Verfassungsrecht wirklich ein solches, oder ob dasselbe willkürlich, einseitig, durch einen Machtspruch wieder beseitigt werden kann, sobald dasselbe nicht mehr genehm ist. Von diesem Gesichtspunkte aus betrachtet, ist die Theilnahme von ganz Deutschland an diesem Kampfe durch die Presse wie durch die Kammerverhandlungen eine ganz besonders berechtigte.

Um einen solchen Kampf zum Austrag zu bringen, dazu konnte die Vorsehung keinen besseren Volksstamm des ganzen deutschen Vaterlandes auserwählen, als den hessischen. Die lange Leidensgeschichte, die vieljährigen Kämpfe desselben mit seiner Regierung, während welcher diese bestrebt war, das gute Recht des Volkes zu verkümmern, haben sein Rechtsbewußtsein gestählt und Männer auf dem parlamentarischen Schlachtfelde herangebildet, die in Zeiten der Gefahr das Panier, welches die Inschrift führt: „Die Verfassung von 1831 muß eine Wahrheit werden!“ in feste, sichere Hand nahmen. Der Kern des kurhessischen Volkes, der eigentliche Bürgerstand, ist dabei im höchsten Grade vorsichtig, ja, man könnte sagen, mißtrauisch. Er wirft sich so leicht keinem Agitator in die Arme, er hat auch nach dieser Richtung hin zu reiche Erfahrungen gemacht. Von Schritt zu Schritt werden die Männer, die nach Volksgunst buhlen, verfolgt, mit Argusaugen bewacht und einer unbarmherzigen Kritik unterzogen, die weder Rücksicht noch Gnade kennt, wenn die entfernteste Spur einer falschen Fährte sich zeigen sollte. Das haben Viele von denen zu erfahren Gelegenheit gehabt, die seit 1830 auf der politischen oder socialen Bühne in Kurhessen aufgetreten sind.

Wir mußten dieses vorausschicken, wenn wir unseren Lesern die Situation klar und den von unsern Gegnern behaupteten Einwand, als sei die Aufregung in Kurhessen für das Verfassungsrecht von 1831 nur durch einige wenige ehrgeizige oder sonstigen Zweck verfolgende Agitatoren hervorgerufen worden und würde von denselben genährt und erhalten, zu Nichte machen wollen.

Aus dieser Schule ist auch Friedrich Nebelthau hervorgegangen, der unerschütterliche Rechtsheld, welcher von den drei hinter einander aufgelösten sogenannten zweiten Kammern stets wieder zum Präsidenten, gewählt worden ist. Nebelthau wurde, nachdem er das landstandsfähige Alter von 30 Jahren erreicht hatte (er ist geboren am 22. Januar 1806), von der Stadt Hersfeld als Abgeordneter in die Ständeversammlung gewählt und hat bis zu dem verhängnißvollen Jahre 1850 abwechselnd die Städte Hersfeld, Melsungen, Kassel und zuletzt den Bezirk Eschwege vertreten. Als Abgeordneter der Stadt Kassel auf dem Landtage von 1845–46 ward er zum ersten Male Präsident der Ständeversammlung, während er auf den Landtagen von 1847 und 1849 als Vicepräsident, neben den Präsidenten von Trott und Schwarzenberg, fungirte. Obgleich die damalige demokratische Partei auf dem Landtage von 1850, der sogenannten steuerverweigernden Ständeversammlung, nach dem Auftreten Hassenpflug’s in der Mehrheit war und Professor Bayrhoffer zum Präsidenten und Obergerichtsanwalt Cöster zum Vicepräsidenten gewählt wurden, nahm dennoch Nebelthau eine hervorragende Stellung in dieser Versammlung dadurch ein, daß er als Mitglied und Referent der wichtigeren Ausschüsse für Verfassungs-, Rechts- und Budgets-Angelegenheiten die Mehrzahl der gediegenen Berichte verfaßte, welche die bekannten Beschlüsse zur Folge hatten. Die Ständeversammlung ward aufgelöst, die Bundesexecution erfolgte, und die in anerkannter Wirksamkeit zwanzig Jahre lang bestandene Verfassung ward von der siegestrunkenen Reaction umgestürzt. Die Verfassung vom 13. April 1852 ward publicirt, das Zweikammersystem eingeführt und gleichzeitig ein Wahlgesetz erlassen, durch welches eine solche Wahlbeschränkung eintrat, daß alle Intelligenz von den Verhandlungen der zweiten Kammer ausgeschlossen blieb. Die alte constitutionelle Partei, die in den verhängnißvollen Tagen im März 1848 den Thron gerettet und gestützt, sie ward zur Seite geschoben und war anscheinend todt. Aber sie feierte nicht, sie arbeitete fort und wartete nur den günstigen Zeitpunkt ab, um mit aller Entschiedenheit für die Rechte des Landes hervorzutreten.

Nebelthau wirkte von da an durch Schrift und Wort an der Herbeiführung eines neuen Umschwungs. Von der Stadt Kassel nach dem Erscheinen der Verfassung vom 30. Mai 1860, unter Rechtsverwahrung für die Verfassung von 1831, als zweiter Abgeordneter neben dem Oberbürgermeister Hartwig in die sogenannte zweite Kammer gewählt, nahm er freudig die Wahl an mit dem bestimmten Vorsatze, für das gute Recht einzustehen. Die Kammer wählte ihn unter derselben Rechtsverwahrung, am 16. November 1860 mit 45 gegen 2 Stimmen zum Präsidenten. In der ersten öffentlichen Sitzung, am 29. November 1860, sprach Nebelthau offen und unumwunden aus: „Nie habe ich mit meiner Ueberzeugung zurückgehalten, stets habe ich sie offen ausgesprochen, und so bekenne ich denn auch jetzt nicht nur, daß ich ein strenger Anhänger der Verfassung von 1831 bin, sondern auch, daß ich am fortdauernden Rechtsbestand aller der Grundgesetze festhalte, welche seit dem Herbste 1850 auf eine mit dem älteren Verfassungsrecht unvereinbare Weise außer Wirksamkeit gesetzt sind. Unsere Lage ist eine sehr eigenthümliche. Um unsern Zweck, die Herstellung des älteren Verfassungsrechts, zu erreichen, fügen wir uns äußerlich der neuen Ordnung der Dinge. Begreiflicherweise kann das nur unter den äußersten Vorsichtsmaßregeln geschehen, unter Rechtsverwahrungen, welche eine Verschiebung unseres Standpunktes verhüten sollen. Unter Protest werden wir zu Landtagsabgeordneten gewählt, unter Protest haben wir angenommen, eben so verfuhren wir bei der Wahl des Präsidiums und des Büreaus, und auch heute vor der Ableistung des Eides in die Hände des mit der Eröffnung des Landtags betrauten Herrn Commissars habe ich in gleicher Weise zu verfahren mich gedrungen gesehen. Meiner schriftlich bei kurf. Landtagscommission eingelegten Verwahrung gegen jede über den klaren Wortsinn der Eidesformel hinausgehende Deutung haben sich außer dem Herrn Vicepräsidenten Ziegler noch 37 von Ihnen angeschlossen. Ich wünsche von ganzem Herzen, daß wir uns – ohne dem Rechte des Landes etwas zu vergeben – recht bald von dem ängstlichen Boden der Rechtsverwahrungen und Cautelen losmachen können.“ Dieser aufrichtig gemeinte Wunsch ist bis heute noch nicht in Erfüllung gegangen!

Der 8. December 1860 war herangekommen, an welchem zum ersten Male die Entscheidung erfolgen sollte, ob die Kammer sich für incompetent zur Vornahme landständischer Geschäfte erklären würde, oder nicht. Die Spannung war groß. Zum ersten Male seit 1850 waren die Tribünen wieder überfüllt. Die Debatte begann, und ohne sich in dieselbe einzumischen, leitete sie der Präsident, nach rechts und links, nach oben und nach unten wahrend und einschreitend, mit musterhaftem Takte durch, indem er sogar, als dieselbe drohte, das richtige Gleise zu verlassen, rechtzeitig einschritt. Die Kammer erhob die Anträge des Verfassungsausschusses zum Beschlusse, die Auflösung derselben erfolgte sofort. Der Präsident erhob sich von seinem Sitze mit den Worten: „So gehen wir denn in Frieden nach Haus und setzen unser Hoffen auf eine andere Zeit.“ Diese wenigen Worte, die aber den Charakter und die Zähigkeit des Redners bekunden, gingen [221] damals von Mund zu Mund und gaben die Parole für die ganze Volkspartei ab; diese Worte waren nicht blos zu den Abgeordneten, sondern auch zu dem versammelten Volke gesprochen, und dieses verstand sie.

Friedrich Nebelthau.
Nach einer Photographie.

Das Frühjahr 1861 kam heran, und wenn die Minister auch nur den Schein retten wollten, daß sie nach verfassungsmäßigen Bestimmungen zu regieren strebten, so mußten neue Wahlen angeordnet werden. Mit der gleichzeitigen Anordnung derselben fanden es aber auch die Räthe der Krone für angemessen, den Fürsten persönlich in den Kampf zu verwickeln, wie es neuerdings auch anderwärts beliebt worden ist. Es erschien die landesherrliche Verkündigung, durch welche das Volk aufgefordert ward, nur Männer zu wählen, welche die wahre Stimmung des Landes repräsentiren. Das Volk ließ mit der Antwort nicht auf sich warten. Die zur Wahl berufenen Wähler wählten mit einer an Einstimmigkeit grenzenden Majorität unter Protest die Wahlmänner, und diese wählten, wiederum unter Protest, zu Abgeordneten abermals fast ganz dieselben Männer, welche Mitglieder der aufgelösten Kammer gewesen waren.

Die Residenzstadt Kassel war mit dem Beispiel vorangegangen. Sie hatte ihre seitherigen Abgeordneten, Hartwig und Nebelthau, wieder gewählt.

Am 11. Juni 1861 fand die Wahl des Bureaus der Kammern statt. Ehe sie zu diesem Acte schritt, legte sie eine Rechtsverwahrung für das Verfassungsrecht von 1831 ein. Der Landtagscommissar von Dehn-Rothfelser erklärte: die Mitglieder der Kammern seien gewählt, berufen und erschienen in Gemäßheit der Verfassung und des Wahlgesetzes vom 30. Mai 1860; die hiermit in Widerspruch stehenden Proteste und Vorbehalte könnten von der Regierung nicht anders als unstatthaft und wirkungslos betrachtet werden. Auf diese Erklärung hin warf Nebelthau die Frage auf: ob die Regierung überhaupt noch eine Thätigkeit von Seiten der Abgeordneten erwarte, oder ein für allemal darauf Verzicht leiste? Auf die Antwort des Landtagscommissars, daß die Regierung der Thätigkeit der Versammlung nicht in den Weg treten wolle, äußerte Nebelthau, daß dann die Regierung auch erwarten müsse, daß Alles, was die Versammlung thue, in dem von derselben bekundeten Sinne geschähe.

Man schritt zur Wahl des Präsidenten, und von 48 Abstimmenden erhielt Nebelthau 47 Stimmen. Er dankte der Versammlung, indem er sich dahin aussprach, daß ihm dadurch insonderheit die Sorge und die Verantwortung zufalle, daß durch keine Handlung der Versammlung dem Rechte des Landes das Geringste vergeben werde. „Wohlbekannt mit Ihrem Willen,“ sagte er, „werde ich darüber wachen, daß nirgends auch nur ein Schein Ihres Verzichts auf das ältere Verfassungsrecht von 1831 oder eine Anerkennung des neuen von 1860 aufkomme. Schon einmal, im vorigen Winter, vertrauten die Meisten von Ihnen die Leitung meinen Händen an; verlassen Sie sich darauf, soviel an mir liegt, wollen wir diesmal nicht mit geringerer Ehre aus dem Kampfe scheiden.“ Und er hielt Wort.

Am 1. Juli 1861 fand die öffentliche Sitzung der Kammer statt, zur Berathung des Berichts des Verfassungsausschusses, erstattet von dem Abgeordneten Hartwig über den Antrag des Vicepräsidenten Ziegler, die Incompetenz-Erklärung der Kammer und Erlaß einer Adresse an den Kurfürsten betreffend. Die Tribünen waren wieder überfüllt. Der Landtagscommissar bot alle Mittel auf, um die Versammlung zu bewegen, sich mit der Regierung in Unterhandlungen über eine Revision der Verfassung von 1860 einzulassen. Nach langer heftiger Debatte schloß der Präsident dieselbe mit den Worten: „Meine Herren! Man hat uns die Wahl [222] leicht gemacht. Was man nach der, wie ich bedauere, in Abwesenheit sämmtlicher Minister, durch die Herrn Landtagscommissare abgegebenen Erklärung von uns verlangt, ist nichts Geringeres, als daß wir den festen Boden des Rechts aufgeben, unsern Widersachern uns auf Gnade und Ungnade überliefern sollen. Dagegen gehen die Vorschläge des Verfassungsausschusses davon aus, daß Se. königl. Hoheit der Kurfürst ein souveräner Fürst ist; nach den Vorschlägen des Verfassungsausschusses sollen wir Allerhöchstdenselben in einer Adresse bitten, den allgemeinen Widerwillen im Lande gegen die Verfassung von 1860 als Thatsache aufzufassen und aus Liebe zum Frieden, aus Liebe zum Lande, aus landesherrlicher Machtvollkommenheit sich für Rückkehr zur Verfassung von 1831 zu entscheiden, damit ein allen gerechten Forderungen und allen billigen Rücksichten entsprechender Rechtszustand auf verfassungsmäßigem Wege hergestellt werde.“

Der Antrag des Verfassungsausschusses wurde einstimmig angenommen durch 45 Stimmen, indem 2 Abgeordnete, Jordan und Nuhn, vor der Abstimmung den Saal verlassen hatten.

Auf Ersuchen des Landtagscommissars wurde die Gegenprobe gemacht; es erhob sich Niemand!

Hierauf wurde die Kammer aufgelöst.

Zum dritten Male rief die Regierung die Wähler zur Wahl, aber auch zum dritten Male wiederholte sich der seither vom Volke eingeschlagene Weg. Von Stufe zu Stufe ward unser Protest vorgeschritten, und die Wahl traf abermals fast dieselben Männer. Zur selben Zeit, als der Landtag wieder eröffnet werden sollte, ward eine Monstreadresse vom Volke im Gegensatze zu der sogen. Loyalitäts-Adresse des neuen Treubundes, genannt „Hessenverein“, verbreitet und erhielt trotz aller dagegen aufgebotenen Polizeigewaltmaßregeln über 16,000 Unterschriften. Am 3. Januar 1862 schritt die Versammlung der Abgeordneten zur zweiten Kammer zur Wahl des Präsidiums und zwar ebenfalls unter Protest. Nebelthau ward wieder gewählt, nachdem die Landtagscommission mit der ganzen Regierungspartei, bestehend aus den Abgeordneten Nuhn und Stroh, den Saal verlassen hatte, da ihre drohende Erklärung, die Stände seien entweder Stände in Folge der Verfassung von 1860 oder gar nichts, die Männer nicht dazu vermocht hatte, die niedergelegte Rechtswahrung zurückzunehmen. Nebelthau hielt nach vollzogener Wahl eine Ansprache an die Versammlung, in welcher es heißt: „Das ganze Land weiß, daß ich Gut und Blut für die Herstellung der Verfassung von 1831 hinzugeben bereit sein würde. Ihre Wahl hat daher eine um so größere Bedeutung, als die Herren Minister neuerdings jede Meinungsäußerung, welche ihnen unangenehm ist, durch Polizeimaßregeln und Disciplinarklagen unterdrücken. Schon zweimal gaben fast dieselben Männer, welche heute hier versammelt sind, über die große Angelegenheit unserers Landes ihren Wahrspruch ab. Nur die Herren Minister wollten darin die Stimme des Landes nicht erkennen. Als aber eine in demselben Sinne an Seine Königl. Hoheit den Kurfüsten gerichtete Vorstellung binnen wenigen Tagen mit mehr als fünfzehntausend Unterschriften sich bedeckte, da ließ die bewaffnete Macht danach fahnden und überall, wo man ihrer habhaft werden konnte, die Adressen wegnehmen. Ich will nicht der Wahlhindernisse, nicht des heutigen Benehmens der Landtags-Commission für jetzt gedenken. Sie sehen schon, meine Herren, es handelt sich darum, die Stimmen der Wahrheit ein für allemal zu ersticken; das letzte Recht eines Volkes, das Petitionsrecht, wird mit Füßen getreten. Wenn Sie nun thun, was dem Lande sonst ganz unmöglich sein würde, wenn Sie den Herren Ministern zeigen, wie Sie über deren Treiben und Gebahren urtheilen, so würde ich mit Freuden mich an Ihre Spitze stellen.“

So standen die Dinge, als am 8. Januar, am Jahrestage der feierlichen Verkündigung und Beschwörung der Verfassung von 1831, die Versammlung der Abgeordneten zur zweiten Kammer, wie man sich regierungsseitig ausdrückte, nachdem dieselbe die Erklärung abgegeben hatte, den Protest nicht zurücknehmen zu wollen, aufgelöst ward, ohne noch als Kammer constituirt gewesen zu sein.

Unsere Aufgabe war es nicht, ein Bild unseres ganzen Verfassungskampfes zu geben, wie sich derselbe namentlich in dem Auftreten der Abgeordneten zur sogen. zweiten Kammer, manifestirt, sonst hätten wir all die Ehrenmänner mit schildern müssen, welche dreimal so glänzend das in sie gesetzte Vertrauen des Volkes gerechtgefertigt haben. Wir wollten dem deutschen Volke nur den Präsidenten der drei aufgelösten Versammlungen in dieser Eigenschaft zu schildern versuchen, und übergehen für heute die übrigen hervorragenden Mitglieder dieser Kammer, indem wir unserer Darstellung im Allgemeinen nur noch hinzufügen, daß Nebelthau nicht blos ein talentvoller kluger Mann ist, sondern auch stets ein Glanzpunkt in allen parlamentarischen Verhandlungen war, und das vermöge seiner Gewandtheit, seiner langjährigen parlamentarischen Erfahrung und seines tiefen Wissens, namentlich seiner Kenntniß des ganzen kurhessischen Staatshaushaltes. Der Leitung eines solchen Mannes, der keinen Einflüssen weder von rechts noch links zugänglich ist, bedarf aber auch das kurhessische Volk, um sein Ziel, die Wiederherstellung seines Verfassungsrechts von 1831, nicht nur endlich zu erringen, sondern aus dem langen und schweren Kampfe des Verfassungsrechts und der Eidtreue gegen die Machinationen der Verfassungsfeinde siegreich hervorzugehen.

S. H.