Deutsches Frauenleben im Mittelalter (Die Gartenlaube 1878/37)
Walther von der Vogelweide.
In der ganzen ritterlichen Zeit des Mittelalters bewegte sich das gesellige Leben in streng gewahrten Regeln und abgemessenen Formen. Sie verliehen dem oft rauhen Untergrunde eine glatte Oberfläche. Zucht und Sitte wurden, wie oft, so auch hier zu Stützen der Moral. Sie verliehen allem Handeln, mochte es auch an sich schon recht und gut sein, erst die rechte Weihe.
„So eine Frau recht thut – –
Ist ihre Geberde nicht gut,
Und ist auch ihre Rede nicht schone:
So ist all ihre Gutthat ohne Krone“
heißt es im „Wälschen Gast“ von Thomasin von Zerklaere, der mittelalterlichen Zuchtbibel. Gar bald hatten nämlich diese Regeln ihre Sammler und Dolmetscher gefunden, welche sie in zierliche Reime brachten und zu Büchern zusammenstellten, damit die Jugend sie sich leichter in’s Gedächtniß prägen konnte, wie es heutzutage wohl geschieht in den Regeln der Grammatik. Da wären außer jenem „Wälschen Gaste“ noch der „Renner“ des Hugo von Trimberg, „Der Windsbecke und die Windsbeckin“, „Freydank’s Bescheidenheit“ und manche andere Lehrgedichte zu nennen. Wenn wir heutigen Tages in ihnen blättern, erstaunen wir wohl über den naiven Ernst, mit welchem darin Dinge gelehrt werden, die uns jetzt so einfach und selbstverständlich dünken, weil sie mit unserem modernen Gefühle und Bewußtsein von vornherein so verwachsen sind, daß wir sie demselben nicht erst lebendig zu machen brauchen.
Die ganze Summe dieser Regeln und Formen war, wie so [611] vieles äußerlich das Leben Bestimmende, von Frankreich zu uns herübergetragen worden, wie sie denn auch in jenem Buche als ein „Gast aus Wälschland“ sich einführt. Aber auch im germanischen Leben war die Gewalt der Sitte schon eine große, und die fremden Reiser paarten sich mit den heimischen zu einem innig verschlungenen Strauchwerke, das seine Wurzeln zumeist zwar auf Schlössern und Burgen trieb, aber auch hinabsenkte in die Straßen der wallumschirmten Städte und stillen Dörfer.
Zucht und Sitte breiteten schon früh eine tiefe keusche Scheu um die reine Frau, treulich schirmend die jungfräuliche und frauliche Ehre, deren Verlust auch den weiteren ihres Wahrzeichens, des langsträhnigen Haares, gnadlos nach sich zog. So wollte schon ein alter deutscher Brauch, daß eine Frau nie das berühren sollte, was eben erst die Hand eines fremden Mannes betastet hatte. Die Sitte bestand noch zu den Zeiten Wolfram’s von Eschenbach, in dessen Gedicht „Parcival“ Orgilleuse, die Königin von Byreis, es dem Ritter herb verweist, daß er ihr zumuthet, den Zaum seines Rosses zu fassen, auf dem noch eben seine Hände ruhten. Ebenso verbot es den Frauen die Sitte, Männerkleider anzulegen. „An dem Leibe mein soll niemals Jemandes Auge sehen Manneskleider,“ erwidert Gudrun, als Herwig der vor Frost Zitternden seinen Mantel zum Schutze bietet. (Gudrun, 1232.) So hätte es auch in altdeutscher Zeit kein Mann wagen dürfen, eine Jungfrau zuerst zu grüßen. Sie hätte es empfunden als eine Kränkung ihrer jungfräulichen Ehre. Dem Manne wurde dagegen Frauengruß zu hoher Ehre:
„Wenn eines guten Weibes Grüßen
Du kannst gewinnen, geh drauf ein;
Das wird dir manches Leid versüßen.“
Mit solchem Spruche übergiebt Frau Herzeleide ihren jungen ritterlichen Sohn den Fahrnissen der Welt. (Parcival.) Uebrigens erhob sich die Frau, wenn der fremde Mann in den Saal oder das Frauengemach trat, sofort von ihrem Sitze und ging ihm grüßend entgegen, und wäre sie auch die mächtigste Königin gewesen. Der Frauen Augen nahm die Zucht in strenge Hut. „Züchtig soll die Frau vor sich hin sehen und ihre wilden Blicke nicht hin und her lassen gehen, denn das verräth unstäten Sinn.“ „Eine Frau soll nicht fest ansehen den fremden Mann, das steht ihr wohl,“ lehrt der Wälsche Gast. Die bloßen Füße den Blicken der Männer preiszugeben, hielt eine züchtige deutsche Frau für die herbste Schande. Beim Gehen soll sie leise auftreten und kleine Schritte machen, wie die Pfauen und Kraniche, sagen die Dichter. „Eine Frau soll zu keiner Zeit treten weder fest noch weit.“ Auch dem zu freien Spiele der Hände tritt die Zucht wehrend entgegen. Züchtiglich soll beim Stehen die Frau die Hände über der Taille zusammenhalten (Wigalois, 15521), aber auch dem kommenden und scheidenden Gaste den Handschlag nie verweigern. Beim Gehen soll sie ein wenig das Haupt zur Seite neigen, wie der Gang Maria’s, der Himmelskönigin, gewesen. Wenn sie aber sich niedersetzt, soll sie nicht Bein über Bein schlagen.
So hielt vom Morgen bis zum Abende Frau Zucht Wache in Haus und Flur, und am strengsten war ihr Dienst, wenn sich Schloß und Halle mit fröhlichen Gästen füllte. Sobald dieselben, ob geladen, ob ungeladen, in Sicht traten, ging ihnen der Herr des Hauses entgegen.
„Da sah er sie zum Schlosse traben,“
heißt es in Hartmann von Aue’s „Erek“,
„Und schnell zum Weg der Burgherr ging;
Mit schönem Gruß er sie empfing.
Als er herzu sie reiten sah,
Sprach er und trat zu ihnen nah:
‚Willkommen Frau und Herr!‘
Und bat sie Beide sehr,
Daß sie ihn doch beehrten,
In seinem Haus einkehrten,
Um lang bei ihm zu leben.“
Auch des Hauses Wirthin ging, wie bereits in einem der früheren Aufsätze bemerkt, mit bis an das Thor, oder empfing aufstehend im Gastsaale die Kommenden mit leutseligem Gruße. An jeden Einzelnen richtete sie in wechselnder Rede ein: „Gott grüße Euch – Gott erhalte Euch – Gott minne Euch – Willkommen! – Gott und mir willkommen!“ Mit tiefer Verneigung erwiderte der Angeredete: „Euer Genade!“ das heißt „Ich danke Euch!“ Nun kommen Frau und Töchter des Hauses heran und helfen mit eigener Hand dem ritterlichen Gaste die schwer bestaubte Rüstung abnehmen. Die Mägde bringen ihm frische Kleider, und aus der Hand der Herrin empfängt er den Willkommentrunk. Dann geleiten Dienerinnen ihn zum wohlbereiteten Bade. Nach solcher Erfrischung führt ihn der Wirth zum Ehrensitz an die Tafel, und die Ehewirthin legt ihm die Speisen vor und credenzt ihm den Wein. Bricht die Nacht herein, so begleitet sie ihn zur Lagerstatt, um mit eigenen Augen sich zu überzeugen, daß das Lager gut und wohl bereitet. Oft war die Zahl der Gäste so groß, daß Burg und Burgflecken nicht Raum genug boten zu wohnlicher Herberge. Dann wurden rasch draußen auf freiem Felde, auf Anger und Aue hölzerne Wohnungen und mit schweren kostbaren Stoffen behangene Zelte aufgerichtet.
Die erste Sorge des Morgens galt wieder dem Gaste. In heimlicher Frühe hat ihm Frauenhand wieder frische Kleider und Wäsche vor das Bett gebreitet, und von Frauenmund ergeht an ihn die Frage, wie er in der Nacht geruht. War der Tag ein festlicher, so wurde er eingeleitet durch einen feierlichen Zug zur Kirche, den auch ein strenges Ceremoniell beherrschte. Zur Seite jeder edelgeborenen Frau gingen oder ritten zwei Ritter als Ehrenwache. Das Vorrecht im Zuge hatten die unverheiratheten Frauen; ihnen folgten die verheiratheten, an der Spitze die Frau vom Hause; dann erst schlossen die Männer sich an, sowie hinter ihnen drein die Jünglinge.
Auch für die Frau zu Pferde gab es mancherlei Regeln. „Eine Frau,“ schreibt der Wälsche Gast vor, „soll sich, wenn sie reitet, kehren gegen des Pferdes Haupt – sie soll ihre Hand nicht aus dem Gewande recken und ihre Augen und Haupt fein still halten. Einem Ritter würde es übel anstehn, wenn er wollt’ reiten und eine Frau gehn. Auch soll er nicht freventlich auf das Roß der Frau hinein reiten und sie dadurch erschrecken.“
Nach der Rückkehr von der Messe setzte man sich zum Morgenimbiß. Die Zeit zwischen diesem und der eigentlichen Hauptmahlzeit – nur zwei Mahlzeiten hatte der Tag – wurde ausgefüllt durch Besuche, Gespräch und allerlei Kurzweil. Auch da wich die unsichtbare Zuchtmeisterin nicht von der Seite der Frau. „Eine Jungfrau,“ lehrt sie, „soll sein sänftiglich und nicht laut sprechen, aber auch das Raunen (Flüsterreden) soll sie lassen; denn darin liegt ein Argwohn gegen die anderen Gäste. Sie soll lachen nicht zu viel; denn Lachen ist der Thoren Spiel. Zu dritt soll sie viel vernehmen und wenig sagen, denn das Hören das schadet nicht, von Reden aber uns oft viel Leids geschicht.“
Ein dröhnender Drommetenstoß rief Wirth und Gäste dann zur Hauptmahlzeit. Nach alter deutscher Sitte speisten Männer und Frauen in getrennten Räumen oder doch an besonderen Tischen. Nur die Herrin des Hauses erschien ab und zu in den Kreisen der tafelnden Männer, um ihre Pflichten als Hausfrau und Wirthin – wir ergänzen hier den früheren dieser gewidmeten Artikel noch ein wenig – zu erfüllen. Die Frauen
„Bedienten Mägdlein in blühender Frische;
Die Ritter, die gegenüber aßen,
Dagegen Junker, damit nicht
Leichtfertigkeit die Schranken bricht.“
Erst französische Sitte führte das paarweis Sitzen beider Geschlechter bei Tische ein. Dann bestimmte der Kämmerer die Plätze und die Damen wurden von den Herren an die angewiesenen Plätze geführt.
Vor Beginn der Mahlzeit wurde in Becken und Kannen Wasser herumgereicht zum Waschen der Hände. Auch hier schrieb das Ceremoniell vor, daß Wasser und Handtuch von den Knappen zuerst den Frauen gereicht wurden und dann erst den Männern nach der Ordnung ihres Ranges. Bei großen Mahlen brachten in jedoch nur seltenen Fällen berittene Truchsesse die Speisen in den Saal. Auch das Tafelgeräth wurde bei großen Gastmählern auf Wagen hereingefahren, und hinter jeglichem Wagen ging ein Schreiber, der, was man aufgetragen hatte, verzeichnete, „daß nach dem Essen nichts werde zurückzuliefern vergessen“, wie Wolfram von Eschenbach das bei einer feierlichen Tafel am Hofe des Königs Artus naiv erzählt. Die Bedienung der vornehmen Gäste solcher Festmahle übernahmen Junker – je einer für vier oder mehr Gäste, „der im Arm ein weißes Handtuch trug“. [612] (Parcival III. 31.) Solch hohe Ahnen haben unsere Servietten tragenden Kellner aufzuweisen!
Wenn nun die Tischgäste mit einem „Gesegn’ es uns Herr Jesu Christ!“ Platz genommen hatten, trat wieder die gestrenge Frau Zucht hervor mit Lehren wie sie etwa „des Tannhäuser’s Hofzucht“ giebt. „Man soll das Brod essen nicht, eh’ man bringt das erste Gericht,“ heischt sie von einem Ritter, der seines Magens Gelüste nicht kann zähmen. Dem Wirthe aber ruft sie zu: „Sorgt fein dafür, daß ein Jeder genug hat, wie das ein jeder biderbe Wirth thut. Das steht Euch nicht wohl an,“ mahnt sie einen Andern, „daß Ihr Euch auf den Tisch legt, wenn Ihr esset, und Euch,“ wendet sie sich zu einem Dritten, „daß Ihr mit den Messern in den Zähnen herumstochert und in die Salzfäßleins mit bloßer Hand greift.“
Jenen aber, der ihr wohl widerreden zu können meint, bringt sie mit den Worten zum Schweigen: „Indeß man etwas im Munde hat, soll man sich hüten zu sprechen und zu trinken. Auch soll, wer trinkt, nicht mit dem Munde schmatzen noch über den Becher hinwegsehen. Man soll auch nicht zugleich mit seinen Tischgesellen in die Schüssel fahren,“ belehrt sie einen Andern. Oder sie predigt: „Man soll essen aller Frist mit der Hand, die entgegen ist.“ Sitzt der Tischgenosse also zur rechten Hand, so soll man essen mit der linken Hand. Sich dann speciell zu den Frauen wendend, empfiehlt sie ihnen Maß in Speis und Trank und beim Essen selbst nicht zu lachen und zu sprechen. Sie sollten sich auch hüten, beim Trinken mit Aug’ oder Nase das Gefäß zu berühren. Auch des Tadels über das Essen soll sich eine Frau enthalten; behage es ihr nicht, so solle sie es lieber unberührt stehen lassen (Wälscher Gast). War die Tischgesellschaft eine gemischte, so heischte es zunächst die Pflicht des Mannes, seine Tischnachbarin mit Speise und Trank zu versorgen. Aber die wälsche Courtoisie gebot dieser auch, dem Tischgesellen die besten Bissen vorzulegen.
Nach dem letzten Gerichte wurde wieder Waschwasser herumgereicht. Dies war um so nöthiger, als die Zahl der Messer gewöhnlich nicht für alle Gäste ausreichte, vielmehr ein solches mehreren Personen zu gemeinschaftlichem Gebrauch diente, Löffel und Gabel aber lange Zeit noch zu den Raritäten zählten. So mußte Frau Zucht wohl ein Auge zudrücken, wenn hier und da einmal die fünfzinkige Gabel der Natur aushülfsweise zum Gebrauche kam. Auch Teller in unserem Sinne gab es noch nicht. Man bediente sich flacher Brode oder Kuchen, die, getränkt von den verschiedenen Speisesäften, beim Nachtische noch dem Verhängnisse der Vertilgung verfielen. Die Speisen wurden auf hölzernen Platten oder Schüsseln aufgetragen. Nach der Tafel entfernten sich die Frauen, wenigstens nach deutscher Sitte, aus dem Speisesaale und überließen die Männer den Freuden des Nachtrunks. Dann ging man auch zu verschiedenen gemeinschaftlichen geselligen Spielen und Unterhaltungen über, zu Gesang und Tanz, wovon wir später noch reden werden; auch wohl zu einem Buhurtreiten, dem Turnieren, bei dem Frauen nur die Rolle der Zuschauerinnen und Dankspenderinnen übernahmen. Die Frauen versäumten auch nie den Besuch der Mette. Zuletzt aber vereinigten sich Alle wieder in der gesellschaftlichen Halle, bis der Nachttrunk – warmer Wein mit Obst – herumging. Dieser war für Alle das Signal zum Aufbruch. Mit ihm schlossen die festlichen Stunden des Tages.
Die gleiche Herzenswärme, welche den Gast empfing, begleitete ihn auch wieder beim Scheiden. Bevor er aufbrach, erhielt er noch Imbiß und Trunk, auch wohl gastliche Gabe, die er zumeist mit einer gleichen erwiderte. Wirth und Wirthin gaben ihm das Geleite „bis vor die Thore der Stadt“ (Parcival).
Unter dem schützenden Zeltdache der Sitte konnte die Frau auch ungefährdet allein durch’s Land reisen. Erst im dreizehnten Jahrhundert wurde durch die Unsicherheit der Straßen und die nacheilende Verleumdung den ehrbaren Frauen dieses Unterfangen verwehrt. Das Reisen geschah gewöhnlich zu Pferde. Auch Nonnen ritten. Frau Zucht schwang sich, wie wir bereits sahen, auch mit auf des Rosses Bug. Die Frau saß seitwärts auf dem Rosse; ihre Füße ruhten auf am Gurte mit Riemen befestigten Breterschemeln oder Stegreifen von Metall oder Leder, von oft sehr kunstreicher Form, wie eine Stelle in Hartmann von Aue’s Erek lehrt:
„Goldreifen schwer und breit,
Gebildet wie zwei Drachen.
Die Schweife sie zum Rachen bogen,
Die Federn standen als ob sie flogen.
Die Augen waren Edelsteine,
Vier Hyanzinthe grün und kleine.“
Beim Aufsteigen ließ man die Frauen auf Hebeeisen oder besondere Schemel treten.
Auch der Wagen bedienten sich besonders im deutschen Norden die Frauen, viereckiger offener Kasten auf einem niedrigen Radgestelle; wenn auch mit Gold, Farbe und Schnitzwerk reich verziert, boten sie doch weit mehr Beschwerde als Bequemlichkeit. Bei üblem Wetter wurde eine Decke über sie gebreitet.
Wenn ein Mann in den Schutz eines Weibes floh, so mußte, wie es im Parcival heißt, der kampfbegierige Muth abstehen von der Verfolgungswuth, wohnte anders in ihm mannliche Zucht; kein ritterlicher Mann aber ließ eine hülfesuchende Frau sich ihm zu Füßen werfen.
Die Schlafstätten waren in den höfischen Kreisen getrennte. Die Frauen schliefen unter ihren Mägden und Dirnen, der Mann mit den Söhnen und Dienern.
Vielgestaltet nach Ort und Zeit erscheint die Sitte und der Brauch bei den drei Stationen, welche, wie ein alter Spruch andeutet, Anfang, Mitte und Ende des menschlichen Lebens bezeichnen: Kindtaufe, Hochzeit und Begräbniß. Vieles davon hat sich noch in die Gegenwart herüber gerettet, von dem „Kirchgang nach den sechs Wochen, die den Frauen sind zugesprochen“ („Tristan und Isolde“, 1953) bis zu dem Geschenk der Pathe beim ersten Zahnen (tanufê). Ein allgemeiner Brauch bei Hochzeiten war die auf dem Lande noch vielfach festgehaltene öffentliche Uebergabe der Geschenke an das Brautpaar in Gegenwart sämmtlicher Hochzeitsgäste. Ihr folgte in reichen Kreisen wohl noch eine Gegengabe des Bräutigams, wovon das vielfach noch gang und gäbe Auswerfen von Geldstücken beim Kirchgange wohl seinen Ursprung datirt. Das Brautpaar erhielt am Hochzeitsabende einen Nachttrunk und am Morgen zum Frühstücke ein – Brauthuhn. Der Polterabend, spöttisch die Kunkelhochzeit genannt, entstammt einer erst später eingeführten Sitte.
In dem Verhältnisse zwischen Weib und Mann lehrte die Zucht: der Mann ist des Weibes Trost und Herr. Aber der Mann, heischt die Sitte weiter, soll die ihm verliehene Gewalt über die Frau auch nicht mißbrauchen. Der Grundgedanke aller Zuchtregeln ist das Einhalten des rechten Maßes. Drastisch bringt dies ein Prediger des dreizehnten Jahrhunderts zum Ausdrucke, indem er sagt: „Eva ward nicht gemacht aus einem Fuße. Das bedeutet, daß Du Deiner Ehefrau nicht schmählich begegnen noch sie unter Deine Füße treten oder werfen sollst. Eva ward auch nicht gemacht aus dem Haupte, das bedeutet, daß die Frau nicht über ihrem Manne sein soll. Woraus ward sie denn gemacht? Sie ward gemacht aus seiner Seite. Daran sollen wir merken, daß der Mann seine Wirthin recht habe als sich selbst und als seinen Leib. Es soll recht sein ein Leib und zwei Seelen.“
Ganz fern aber lag dem Mittelalter die moderne Ehescheu.
Ein alter Lehrmeister (der „Windsbecke“) faßt die Summe aller dieser Lehren zusammen zu folgender an seinen Sohn gerichteten Lebensregel:
„Sohn, Du sollst keuscher Worte sein
Und stäten Muthes. Thust Du das,
So glaub’ es auf die Treue mein,
Du lebst in Ehren desto baß.
Trag’ Niemand Neid noch langen Haß,
Sei gegen Feinde hochgemuth!
Sei Freunden nie mit Diensten laß,
Dabei in Züchten wohl gezogen,
Und grüße, die Du grüßen sollst,
So hat das Glück Dich nicht betrogen.“